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Inland
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Von ANNETTE HAUSCHILD und HELMUT LORSCHEID, 10. Oktober 2008:
Alles passte zusammen. In Bonn berieten die Innenminister der G 6 über weitere Maßnahmen gegen den „internationalen Terrorismus.“ Insbesondere der US-amerikanische Minister forderte bei der Gelegenheit die Bundesregierung auf, angeblich bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Pünktlich zu diesem Termin bewiesen die deutschen Behörden, wie aktiv sie doch sind in ihrem unermüdlichen Kampf gegen den Terror. Das BKA veröffentlichte – wie zu RAF-Zeiten in den 70ziger Jahren – bundesweit Fahndungsplakate, auf denen nach Eric Breininger und Houssain Al Malla (1) gefahndet wird. „Beide Personen werden dringend verdächtigt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein.“ (1) Auf dem Flughafen Köln Bonn nahm das nordrhein-westfälische LKA, unterstützt von Beamten der Bundespolizei, zwei Terrorverdächtige fest.
Warum diese Hektik?
Die offizielle Version ist: Die Beschuldigten wurden beobachtet, und als sie ins Flugzeug stiegen, nutzte man die Gelegenheit, um das Gepäck zu untersuchen. Dabei fand man einen Brief, den man als Abschiedsbrief der Verlobten eines der Verdächtigten deutete. Zudem fand man zwei SMS, die die Beobachter zu der Überzeugung verleiteten, dass ein Selbstmordanschlag unmittelbar bevorstehe. Daher entschied man sich, sofort einzugreifen und die beiden festzunehmen. Zu tiefergehenden Nachforschungen sei in der Eile keine Zeit gewesen.
Eine andere Lesart: Vielleicht bildeten die beiden unwissentlich eine Art Rahmenprogramm zur Bonner Konferenz der Innenminister. Möglich ist auch ein Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministers. Denn wenige Tage nach diesen Aktivitäten befasste sich die Koalitionsrunde im Bundestag mit einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Änderung des Grundgesetzes, der den Einsatz der Bundeswehr im Innern künftig ermöglichen soll. (2) Und überhaupt befindet sich der Bundestag mitten in den Haushaltsberatungen. Außerdem drängt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine Kollegin im Justizministerium, Brigitte Zypries (SPD), möglichst bald einem weiteren „Anti-Terror-Gesetz“ zuzustimmen, mit dem bereits die Vorbereitung auf eine Ausbildung in einem „Terror-Camp“ unter Strafe gestellt werden soll. Eilig verbreitete Schäuble, man sei sich über dieses Gesetz einig geworden. Dies wird vom Bundesjustizministerium jedoch bestritten. (3)
Money money money?
Aber auch schon alleine die noch bis November 2008 laufenden Haushaltsberatungen würden als Motiv für hektische Aktivitäten der sogenannten „Sicherheitsbehörden“ durchaus hinreichen. Zur Durchsetzung von mehr Geld und Personal für den globalen und lokalen Anti-Terrorkampf ist etwas Action an der Heimatfront nicht schlecht.
Anfang 2008 war es der „Terror-Lastwagen“, angeblich randvoll mit Sprengstoff, der über den Kaukasus und Russland nach Deutschland kommen sollte, der allerdings ganz schnell wieder in der Versenkung verschwand. (4) Dieses Mal waren es nicht Bundesanwaltschaft, GSG 9 und BKA, die los zogen, um den Terror zu bekämpfen, sondern die Bonner Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen. Entsprechende Hinweise stammten den Presseberichten zufolge vom Verfassungsschutz. Die Festnahme selbst geschah völlig unspektakulär. Auf Geheiß der Staatsanwaltschaft Bonn betraten Bundespolizisten die für den Flug nach Amsterdam startklare KLM-Maschine und nahmen den Deutsch-Somalier Omar D. und den Somalier Abdirazak B. fest. Beide waren unbewaffnet und leisteten keinerlei Widerstand. Beide wurden bereits seit Monaten insbesondere vom Verfassungsschutz beschattet, weil sie Kontakt zu Islamisten im Bonner Raum hatten.
Der von der Staatsanwaltschaft Bonn formulierte und von einer gerade diensthabenden Familienrichterin unterzeichnete Haftbefehl erhob den Vorwurf, beide hätten die Absicht gehabt, „gemeinschaftlich an einem bislang nicht bekannten Ort einen islamistisch motivierten Selbstmordanschlag zu begehen.“ (5) Dieser knapp gehaltene Haftbefehl wurde auch in Justizkreisen in der Landeshauptstadt Düsseldorf als „eher dünn“ gewertet.(5)
Omar D. und Abdirazak B. wollten über Amsterdam nach Uganda reisen und besaßen beide Rückflugtickets für den 12. Oktober dieses Jahres.
Die Behörden unterstellten einen angeblich geplanten Weiterflug nach Pakistan in ein dortiges „Terrorcamp“. Um Klarheit über die tatsächlichen Absichten der beiden zu erlangen, untersuchten Polizeibeamte das Gepäck der beiden und fand darin einen Brief von Omar D.’s Bonner Freundin, den die Behörden wegen seiner theatralischen Formulierung als „Abschiedsbrief“ werteten. Rückfragen im Familien- und Freundeskreis hätten jedoch auch bei den Beamten zu der Erkenntnis geführt, dass die Freundin für ihre leidenschaftliche Ausdrucksweise bekannt ist. Aus diesem Brief gehe auch hervor, so war in Düsseldorf zu erfahren, dass die Verlobte sich Kinder von Omar D. wünsche. Doch die ermittelnden Beamten sahen in diesem Schreiben ein belastbares Indiz für einen bevorstehenden Selbstmordanschlag und nahmen die beiden fest. Neben dem Brief fanden die Beamten zwei SMS, von denen eine nur verstümmelt bei D.’s Handy angekommen sei. Auch diese SMS werteten die Beamten als belastend, weil in der verstümmelten SMS der Begriff „inschallah im Paradies wiedersehen“ verwendet worden sei. Als weiteren Haftgrund nennen die Ermittler eine von Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz behauptete Übergabe von „Plänen“ am 12.9.2008.
Fest steht, dass beide handfeste Pläne für die Zeit nach dem 12. Oktober 2008 hatten. Der im niederländischen Enschede studierende Omar D. hatte bereits seine 1565 Euro Studiengebühr für 2008/2009 bezahlt und Abdirazak B. hat zum 1. November eine Praktikumstelle bei einer Computerfirma in Bonn.(6) Beide verfolgen also sehr irdische Pläne, die in deutlichem Widerspruch zu einer bald geplanten Verabschiedung ins Jenseits als „Selbstmordattentäter“ oder auch zu einem Einsatz im „Islamischen Kampf“ in Afghanistan oder Irak stehen.
Bundesanwaltschaft hatte kein Interesse
Die Bundesanwaltschaft, die sich in Fällen eines ernsthaften Terrorverdachts gerne zuständig fühlt, war über die Bonner Ermittlungen zwar informiert, zeigte aber – und zeigt auch weiterhin – kein Interesse an diesem Fall. Der Tatverdacht, so ihr Sprecher Oberstaatsanwalt Frank Wallenta gegenüber HINTERGRUND: „Nicht jede militante islamische Gesinnung ist ein Fall für die Bundesanwaltschaft.“ (7) Der Tatverdacht gegen Omar D. und Abdirazak B. sei „nicht konkret genug“. Beweise für eine Verbindung zu bekannten Terrorgruppen – zu denen Wallenta ausdrücklich auch die „Islamic Jihad Union“ zählt, gebe es keine. Anhaltspunkte für die Gründung einer neuer Terrorgruppe gäbe es nicht, außerdem so fügte Wallenta hinzu, „gehören zu einer Gruppe mindestens drei“. Omar D. und Abdirazak B. sind aber eben nur zwei. Den Einwand, die NRW-Behörden sprächen doch von einem weiteren Kontaktmann, über den sie auch Verbindung zu dem neuerdings vom BKA per Haftbefehl gesuchten Eric Breininger hätten, lässt Wallenta ebenfalls nicht gelten. „Die Tatsache, dass einer jemanden kennt, reicht nicht aus.“ Ihn wundere es nicht, dass Islamisten sich untereinander kennen. Im Bonner Fall sprächen die Fakten, die jeder sehen könne, eine deutliche Sprache. (7)
Mittlerweile befinden sich beide Beschuldigten wieder auf freiem Fuß. Sie wurden, so Oberstaatsanwalt Fred Apostel, „auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Bonn wieder auf freien Fuß gesetzt“. Die Staatsanwaltschaft geht aber weiterhin davon aus, dass die Beschuldigten „weiter im Verdacht stehen, eine erhebliche Straftat verabredet zu haben“. Insofern dauern die Ermittlungen auch noch an. Nach Auswertung aller „derzeit“ vorliegenden Beweise sei „jedoch der dringende Tatverdacht gegen diese Personen nicht mehr aufrecht zu erhalten“. (8) Ein solcher ist aber Voraussetzung für den Bestand von Haftbefehlen. Zum Sinneswandel der Staatsanwaltschaft hatte sicher die mehrseitige und ausführliche Haftbeschwerde der Bonner Strafverteidiger Mutlu Günal und Boris Krösing geführt, der Anwälte der Beschuldigten.
Weil die Ermittlungen weitergehen, möchten sich die Angeschuldigten und ihre Anwälte derzeit nicht weiter äußern. Dabei ist der Druck seitens der Medien groß. So soll eine große deutsche Boulevardzeitung den beiden 20.000 Euro für ihre Geschichte geboten haben. Bisher ohne den gewünschten Erfolg.
Wir basteln uns eine Terrorgruppe
Den Medien kommt auch in diesem, wie in allen „Terrorfällen“ eine besondere Rolle zu.
Peinlich, wie einige wieder einmal ins Volle griffen, um aus den eher dürren Fakten eine halbwegs runde Terrorstory zu backen.
An vorderster Front dabei die BILD-Zeitung: „SEK zerrt Terroristen aus Flugzeug“. (9)
Für Bild war sofort klar: „Beide wollten offenbar im „Heiligen Krieg“ (Djihad) sterben und sich an möglichen Anschlägen beteiligen. In ihrer Wohnung fand die Polizei entsprechende Abschiedsbriefe.(...). Die beiden wollten sich über Amsterdam und Uganda offenbar in ein Ausbildungslager der Islamic Jihad Union (IJU) in Pakistan begeben. Die Jihad Union bildete auch die Terroristen der Sauerlandgruppe um den deutschen Konvertiten Fritz Gelowicz aus, der mehrere Autobomben-Anschläge in Deutschland geplant hatte. Die Terrorverdächtigen Omar D. und Abdirazak B. standen nach BILD-Informationen offenbar auch in Kontakt mit dem gesuchten deutschen Islamisten Eric Breininger (21) – über einen weiteren Islamisten in Bonn.“ (...) BILD fährt fort: „Der Terrorismusexperte Rolf Tophoven sagte der Agentur AP, er schließe eine Verbindung der beiden Festgenommenen zur IJU nicht aus. Sollte es einen Zusammenhang zwischen den beiden Terrorverdächtigten mit somalischem Hintergrund und der IJU geben, dann wäre das eine weitere Spitze des Eisberges, dass das Netzwerk größer ist als bisher gedacht’, sagte Tophoven.“(9)
Aber auch der Berliner Tagesspiegel griff ganz tief in die Terror-Kiste. Zitat: „Terrorverdächtige in Köln festgenommen. Deutschland wird offenbar verstärkt zum Schauplatz islamistisch-terroristischer Umtriebe. Die Bundespolizei nahm am Freitagmorgen auf dem Flughafen Köln-Bonn in einer Maschine zwei Männer fest, die sich in den Dschihad („Heiligen Krieg“) begeben wollten.(...) Wie der Tagesspiegel aus Sicherheitskreisen erfuhr, hatten die Terrorverdächtigen einen Anschlussflug nach Uganda geplant, von wo sie in Richtung Pakistan weiterreisen wollten. Omar D. und Abdirazak B. hätten sich im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet der Terrororganisation Islamic Jihad Union (IJU) anschließen wollen, hieß es.
Die mit Al Qaida kooperierende IJU hatte die Sauerlandgruppe um den deutschen Konvertiten Fritz Gelowicz gelenkt, die in Deutschland Anschläge mit Autobomben verüben wollte. (...)“
Der Tagesspiegel weiter: „Der Fall zeigt, dass auch Deutschland ein mögliches Rückzugsgebiet für islamistische Terroristen ist und er belegt die immer dichtere Vernetzung der islamistischen Terrorszene.“
Es folgt ein Ausflug zu einem Ereignis in Köln, wo drei Teenager, angeblich aufgeputscht durch islamistische Hassvideos, mit Schreckschusswaffen auf eine Polizeistreife schossen. Nach ihrer Festnahme schwadronierten sie vom Heiligen Krieg. Der Tagesspiegel-Autor Frank Jansen vermischt diese singulären Ereignisse zu einer trüben Terrorbrühe und fährt fort:
„Der Dschihad wird ein Pop-Phänomen“, sagt ein Sicherheitsexperte dazu. Er glaubt: Galt früher das Hakenkreuz rebellischen Jugendlichen als Symbol ultimativer Provokation, könnte es bald der Märtyrertod im Namen Allahs sein.“ (10)
Eine Verbindung zwischen den schießwütigen Jugendlichen und den auf dem Kölner Flughafen festgenommenen Männern sähen Sicherheitsexperten „bisher zwar nicht“. Doch definitiv ausschließen wollen sie diese auch nicht. „Wir haben es mit einem Netz von qualifizierten Kennverhältnissen zu tun“, sagt ein Fachmann. Ein Kollege drückt sich weniger zurückhaltend aus: „Es ist alles eine Suppe.“
Alles Muslime, alles Ausländer, alles Terroristen....Oder?
Der Tagesspiegel-Autor geriet richtig in Fahrt: „Und die Praxis sieht so aus: Abdirazak B., (...)und Omar D., (...), 24 Jahre alt und deutscher Staatsbürger, unterhielten Kontakt zu einem Islamisten in Bonn, der in Sicherheitskreisen als eine „obere Figur“ bezeichnet wird. Der Mann stand seinerseits in Verbindung mit dem saarländischen Islamisten Eric Breininger, den die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt seit Donnerstag per Öffentlichkeitsfahndung suchen (...)
Abdirazak B. und Omar D. dagegen schafften es gar nicht aus Deutschland hinaus. Von Köln aus wollten sie am Freitag nach Amsterdam fliegen und dort eine KLM-Maschine nach Uganda besteigen. (...) Von dem ostafrikanischen Land aus sollte die Tour in Richtung Pakistan weitergehen. Die zwei Männer, schon länger bei Polizei und Nachrichtendiensten unter Beobachtung, hatten in ihren Wohnungen Abschiedsbriefe hinterlassen, in denen die Reise in den Dschihad angekündigt wird. Von einer Rückkehr war offenbar keine Rede.“
Soweit der Tagesspiegel – in diesem Fall das Leitmedium zum Fall. Recherche hätte weiter geholfen, wenn der auch sicherlich im Tagesjournalismus enge zeitliche Grenzen gesetzt sind.
Für andere Medien bildeten die Konstrukte in der Berliner Lokalzeitung eine willkommene Grundlage für weitere Spekulationen. So hieß es im Spiegel: „Nach Informationen des ‚Tagesspiegels’ wollten die beiden Festgenommenen, die schon länger beobachtet worden sein sollen, über Amsterdam und Uganda nach Pakistan reisen. Vermutlich hätten sich D. und B. zur Islamischen Dschihad Union (IJU) begeben wollen, hieß es dem Blatt zufolge in Sicherheitskreisen...“ (11)
Tage später der Rückzug der Staatsanwaltschaft. Anlass für den Tagesspiegel, am 9.10.08 unter der Überschrift „Das jüngste Gerücht“ zurückzurudern: „Großer Vorfall, kleiner Nachtrag: Zwei Männer sind nach einer Woche Gefängnis wieder zu Hause. Sie wollten sich in Terrorcamps zu Selbstmordattentätern ausbilden lassen, glauben unsere Geheimdienste. Das glaubte auch die Polizei, hat schwülstige Halbsätze für eine Anschlagsabrede gehalten und die beiden unter Mediengedonner am Flughafen Köln/Bonn aus einer Maschine geholt. Das ist peinlich, ein Fiasko, eine Dumm- oder Torheit, ganz nach Belieben. Aber hier geht es nicht um Häme. Unschuldsvermutung heißt das Ding und ist ein Menschenrecht...“ (12) Schön geschrieben – nur welche Relevanz hatte diese Unschuldsvermutung in der eigenen Berichterstattung?
Nachspiel in den Parlamenten
Wie immer, wenn Behörden sich blamieren, erwacht das Bedürfnis der Parlamentarier, darüber etwas Genaueres zu erfahren. So haben im Landtag von Nordrhein-Westfalen die oppositionelle SPD und Die Grünen Berichterstattungen der jeweiligen Behörden gefordert. Während die Grünen eine Behandlung des Themas in der geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission fordern, beantragte die SPD eine Sondersitzung des Innenausschusses. Diese findet am 15. Oktober 2008 ab 11.00 Uhr im Landtag von Nordrhein-Westfalen statt und ist öffentlich. (13) HINTERGRUND wird darüber berichten.
(1) http://www.bka.de/
(2) http://www.hintergrund.de/content/view/271/63/
(3) Gespräch des Autors mit der Sprecherin des BMJ am 10.10.08
(4) http://www.hintergrund.de/content/view/168/63/
(5) Gespräche mit Ermittlern und Justizangehörigen
(6) Auskunft der Anwälte siehe http://www.hintergrund.de/index.php?
option=com_content&task=view&id=173&Itemid=100
Kurzmeldung: http://www.hintergrund.de/index.php?
option=com_content&task=view&id=173&Itemid=100
(7) Telefonat d. Autors mit dem Sprecher der Generalbundesanwältin 10.10.08
(8) Presserklärung Staatsanwaltschaft Bonn, ohne Datum
(9) http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/09/26/
terroristen-koelner-flughafen/sek-stuermt-flugzeug.html
(10) http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2623479
(11) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,druck-580721,00.html
(12) http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Terror-Islamismus;art141,2631632
(13) Auskunft Pressesprecher der SPD und Grüne-Fraktionen 9.10.08
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Von HELMUT LORSCHEID, 7. Oktober 2008:
Bundeswehreinsätze wie der beim G 8 Gipfel 2007 in Heiligendamm sollen legalisiert werden. Das ist das Ziel einer Grundgesetzänderung, die der Koalitionsausschuss am Sonntag (5.10.2008) beschlossen hat. In Heiligendamm hatte die Bundeswehr mit Tornado-Flugzeugen die Camps der Globalisierungsgegner fotografiert und aus Panzerspähwagen heraus die Demonstranten beobachtet. (1)
Der Koalitionsausschuss beschloss am Sonntag (5.10.2008) einen Gesetzentwurf, der von Bundesinnenminister Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries (SPD) ausgearbeitet worden war und eine Änderung des Artikel 35 des Grundgesetzes vorsieht, in dem die Amtshilfe zwischen Bundesbehörden geregelt ist (2)
In den Artikel 35 sollen nach dem Absatz 3 folgende Absätze 4 und 5 angefügt werden:
Absatz 4: „Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Absatz 5: „Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.“ (3)
Damit setzt die Große Koalition einen grundsätzlichen Beschluss um, der bereits Teil der Koalitionsvereinbarung vom11. November 2005 war. Darin hatten CDU/CSU und SPD vereinbart: „(...) die im Grundsatz bewährte Sicherheitsarchitektur wo es nötig ist weiterentwickeln und überprüfen , inwieweit rechtliche Regelungen, (...) einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen.“ Und weiter:„Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus greifen äußere und innere Sicherheit immer stärker ineinander. Gleichwohl gilt die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben. Wir werden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht.(...)“ (4)
Genau das hat die Koalitionsgrunde nun getan. Die geplante Grundgesetzänderung wird mit dem gesetzlichen Handlungsbedarf begründet, der aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz resultiert. (5) Genau so, wie es im Koalitionsvertrag bereits vereinbart wurde.
Dennoch sprechen Vertreter der „Parlamentarischen Linken“ (PL) in der SPD-Bundestagsfraktion von einem Teilerfolg der SPD. Schäuble habe, so der Sprecher der PL, Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB (5) gegenüber HINTERGRUND, sich mit seiner Zielsetzung eine Generalvollmacht für den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu erhalten, nicht durchsetzen können. Statt dessen gebe es lediglich Amtshilfe durch die Bundeswehr und somit eine gesetzliche Regelung, wie sie angesichts des Verfassungsgerichtsurteils notwendig geworden sei. Die Mitglieder der Parlamentarischen Linken würden sich den Gesetzestext natürlich genau anschauen, aber im Gegensatz zu den Plänen Schäubles sei das nun vorliegende Gesetz eher zustimmungsfähig. Ob es Gegenstimmen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion gegen dieses Gesetz geben werde, sei noch nicht abzusehen. (6)
Klar wird am Beispiel dieses neuerlichen „Anti-Terror-Gesetzes“, wie ein „Sicherheitsgesetz“ das nächste nach sich zieht. Die SPD-Grüne-Koalition hatte das Luftsicherheitsgesetz in einer Fassung beschlossen, das vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hatte.(4) Doch statt sich verfassungskonform zu verhalten und das Luftsicherheitsgesetz ersatzlos wieder
abzuschaffen, zum Beispiel weil es gegen das Grundgesetz verstößt, passt die Nachfolgeregierung das Grundgesetz dem Luftfahrsicherheitsgesetz an. Damit wird die Verfassung den Sicherheitsgesetzen angepasst – und nicht umgekehrt.
Deutliche Kritik kommt von Oppositionsabgeordneten. Für Die Linke Fraktion im Bundestag erklärte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jepke: „Nach einer Grundgesetzänderung, wie sie die Koalition plant, könnten solche zweifelhaften Mutmaßungen über geplante Anschläge (wie es vor dem G 8 Gipfel in Heiligendamm gab) den Einsatz der Bundeswehr bei amtlichen Großveranstaltungen rechtfertigen. Das ist, was Schäuble seit über 15 Jahren will: die grundgesetzliche Befugnis zum Einsatz der Armee im Inland. Ob G8-Gipfel oder Castor-Transport - die nächste Gelegenheit für einen ersten Einsatz kommt bestimmt." (7)
Auch die Grünen machen nun mobil gegen ein Gesetz, dessen Grundlagen (Luftsicherheitsgesetz) sie als Regierungspartei selbst mitgeschaffen hatten. Ihr Sprecher für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland sieht „Schäubles Traum wahr werden“: Die Koalition habe sich auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um die Bundeswehr mit militärischen Mitteln im Innern einsetzen zu können. Wieland: „Das folgt der verqueren Ansicht des Ministers, dass innere und äußere Sicherheit verschmelzen und im Zeitalter der asymmetrischen Bedrohung Krieg und Frieden nicht mehr klar zu trennen wären.
Aber diese Logik ist falsch: Terrorabwehr ist keine Landesverteidigung, sie ist Aufgabe der Polizei und nicht der Bundeswehr.“
Der SPD wirft Wieland vor, sie wolle die Tür öffnen zu einem „gravierenden Umbau unserer Sicherheitsarchitektur“. Dies sei „dumm und verantwortungslos“. Die Pläne der Bundesregierung würden nicht zu mehr Sicherheit führen, dafür aber zu weniger Freiheit.
„Das lehnen wir ab und werden das in Bundestag und Bundesrat alles tun, um diese Grundgesetzänderung zu verhindern“. Die Grünen befinden sich derzeit in Bremen in einer Koalition mit der SPD und in Hamburg mit der CDU. In Berlin regiert Die Linke mit der SPD und in Hessen wird gerade eine Koalition zwischen der SPD und den Grünen vorbereitet, wobei die auf die Zustimmung durch die Hessischen Linke angewiesen sein wird. Grüne und
Die Linke verfügen im Bundesrat folglich über erheblichen Einfluss.
Für die Gewerkschaft der Polizei kommt es nun darauf an, „im weiteren parlamentarischen Verfahren sehr genau die Formulierungen zu prüfen, auf die sich die Koalitionäre geeinigt haben.“ (9) Es müsse sichergestellt werden, dass mit einer notwendigen Verfassungsänderung die Tür zu weiter gehenden Befugnissen der Bundeswehr nicht aufgestoßen werde, erklärte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg. Keinesfalls dürften der Bundeswehr Polizeiaufgaben im Innern übertragen werden, wie zum Beispiel der Einsatz bei Demonstrationen. Solange die Bundeswehr der Polizei „Amtshilfe“ leistet, ist die Polizeigewerkschaft mit einem solchen Gesetz also offenbar einverstanden. Damit würde ein Bundeswehreinsatz wie in Heiligendamm zum „Normalfall“.
(1) http://www.hintergrund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=208&Itemid=136
(2) http://norm.bverwg.de/jur.php?gg,35
(3) Gesetzentwurf der Bundesregierung, Fassung vom 2.10.08
(4) http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__
Anlagen/koalitionsvertrag,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/koalitionsvertrag
(5) http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv115118.html
(6) Telefonat des Autors mit Ernst Dieter Rossmann, MdB 6.10.08
(7) http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=997
(8) http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/
252/252656.bundeswehr_soll_draussen_bleiben.html
(9) Presseerklärung der GdP 6.10.08
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Entgleisungen und Filmrisse zum Kinostart des Baader-Meinhof-Komplexes.
Von REGINE NAECKEL, 23. September 2008:
Ein alter Bekannter betritt mit lautem Tschingderassa wieder die öffentliche Bühne: Stefan Aust. War es nach seinem wenig ruhmvollen Abgang beim Spiegel still um den einstigen Chef des Blattes und Medienkonzerns geworden, ist er nun von den Weiden seiner norddeutschen Pferdekoppel in den Rummel zurückgekehrt. Doch dieses Mal lässt er sich als Librettist des Oskar-nominierten Singspiels für Rohrbombe und Parabellum feiern: Sein über zwanzig Jahre alter „Baader-Meinhof-Komplex“ wurde verfilmt.
Nachdem man im Jahr 2007 die RAF medial bis auf die Knochen seziert glaubte, geht das Spektakel von Neuem los. Als sei der Werberummel um den am Donnertag in den deutschen Kinos anlaufenden Film noch nicht groß genug, tumben seit kurzem Celebrities vor die Kameras und Mikrofone, um sich als potentielle RAF-Zielscheibe zu gerieren. Offensichtlich fehlt ihnen der Respekt vor den tatsächlichen Opfern.
Den Vogel abgeschossen haben dabei die Kinder des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß. „RAF wollte Familie Strauß mit Modell-Flugzeugen töten“, vermeldete gestern BILD.
Mit Verweis auf den Filmstart fragt BILD Monika Hohlmeier, die Strauß-Tochter, ob es für die Familie eine reale Bedrohung durch die RAF gab? „Wie real sie war, haben wir 1977 gemerkt. Da hat Verena Becker im Hochhaus gegenüber eine konspirative Wohnung angemietet. Dort sind die Terroristen eingezogen und haben unsere Wohnung mit Ferngläsern beobachtet, uns ausgespäht.“ Bruder Franz Georg erinnert sich: „Unsere Wohnung konnte von zwei Hochhäusern eingesehen werden. Sie war nicht sicher und wir mussten daraufhin umziehen.“ Und Monika, damals ein Teenager, weiß noch ganz genau: „Es wurden sogar Pläne gefunden, die eine Sprengstoff-Attacke auf unsere Wohnung mit Modellflugzeugen vorsahen.“
Das wär dann wohl das bajuwarische 9/11 geworden. Nur passt ein solcher „Anschlag“ kaum in das Schema der RAF oder der „Bewegung 2. Juni“, aus der Verena Becker ursprünglich kam. Komisch ist auch, warum man nicht die „Terroristen im Hochhaus“ mit der eigens dafür geschaffenen GSG9 schnell mal festgenommen hat, während sie in aller Seelenruhe durch das Fernglas auf Strauß’ Frühstückstisch plinsten. Schon am 3. Mai 1977 wurde zumindest Verena Becker per Verhaftung – allerdings in Singen – aus dem Verkehr gezogen. In den Prozessen gegen sie und andere RAF-Mitglieder war von Modellflugzeugen als Bomber nie die Rede. Aber Springers elaborierteres Blatt, die „WELT“, löst das Rätsel des BILD-Berichts: Es waren Geheimpläne! Und die Familie Strauß hat tapfer und brav die ganzen Jahre geschwiegen. Das ist wahre Staatstreue. Vielleicht war man auch nur mit anderem befasst: Der Sorge um das Ansehen der Familie, dem Bruder Max Strauß mit betrügerischen Geldgeschäften öffentlich geschadet hatte.
Die Hamburger Beton-Gräben
Steigert es heute das persönliche Ansehen, damals ein potentielles RAF-Ziel gewesen zu sein? Es scheint ein Opfer-Coming-Out durch das Land zu gehen, dreißig Jahre nach dem Deutschen Herbst. Einen Tag zuvor hatte nämlich schon Stefan Aust seine persönliche Geschichte platziert. In Hochglanz bei Vanity Fair. Und auch recht spannend, wenngleich nicht ganz so phantasievoll. Doch getötet sollte auch er werden: „Vermutlich nahmen Baader und Co. an, ich wüsste so viel über die Gruppe, dass ich für sie gefährlich werden konnte“, plauderte Aust im Hamburger Restaurant Cox unweit der Alster, um dann bedauernd einzuräumen: „Das war aber leider nicht der Fall.“
Die Vanity Fair Interviewer Sven Michaelsen und Andreas Rosenfelder schienen entzückt, denn statt eines: „Was? Sie ein Terrorziel!“ schluckten sie den Braten und fragten brav: „Wie trug sich der versuchte Anschlag zu?“
Nun schwelgte Aust wohl in Erinnerungen: „Wir waren in meiner Wohnung in Hamburg-Altona, als nachts um drei plötzlich ein Bekannter klingelte: Andreas Baader und Horst Mahler hatten ihn dazu gebracht, meinen Wohnort zu verraten. Die standen schon unten und warteten. Der Bekannte sagte nur: „Ihr müsst schnell raus, sonst passiert etwas Schreckliches!“ Wir sind durch einen Betongraben hinterm Haus abgehauen.“
Betongraben hinterm Haus? Ein alter Schützengraben? Gingen damals Gräben mitten durch Altona? Wer weiß, es klingt ein bisschen nach Dritter-Mann-Atmosphäre oder „Der Tunnel“. Auf jeden Fall spannender als die Strauß-Geschichte, bei der die Flucht nicht hastig, sondern als geordneter Umzug verlief. Dafür hat Aust keinen geheimen Angriffsplan mit Modellfliegern zu bieten.
Zeit ist wie ein Schleier, sie trübt die Wahrnehmung und verwässert das Geschehene. Da wird Erlebtes mitunter zum Dönkes. Oder kehrt Aust mit neuen Stilmitteln wieder zum Ursprung seiner journalistischen Laufbahn – den St. Pauli-Nachrichten – zurück?
150 Minuten Deutsche Geschichte als Hollywood-Plot
„Bereits im Vorfeld der Premiere sorgte die ungewöhnlich restriktive Pressepolitik des Verleihers Constantin Film für Aufsehen. Journalisten, die Mitte August 2008 an einer „Work-in-Progress“-Sondervorführung in der Münchener Constantin-Zentrale teilnehmen durften, mussten eine mit einer Konventionalstrafe von 100.000 Euro bewehrte Vereinbarung unterschreiben, bis zur offiziellen Premiere am 16. September nicht über Inhalte des Films zu berichten. Auch fanden vor der Filmpremiere keine regulären Presseaufführungen statt. Nur ausgewählte Medienpartner wie Der Spiegel erhielten das Recht zur frühzeitigen Berichterstattung. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestierte gegen das branchenunübliche Vorgehen der Constantin“, schrieb Volker Gunske im Berliner Tip unter dem Titel „Das RAF-Business: Abgerechnet wird zum Schluss“.
Der Film muss nun Geld einspielen. Co-Drehbuchautor und Produzent Bernd Eichinger hat für das Mammut-Projekt allein aus verschiedenen Filmförderungsprogrammen 6,5 Millionen Euro requirieren können, 20 Millionen haben die zweieinhalb Stunden „Geschichtsaufarbeitung“ insgesamt verschlungen. Entsprechend hoch waren die Erwartungen und wie immer sind die Meinungen der Rezensenten gespalten.
So ist für die Journalistin Bettina Röhl, Tochter von Ulrike Meinhof und dem Konkret-Verleger Klaus Rainer Röhl, der Film ein GAU. „Mehr Heldenverehrung geht nicht!“ Vielleicht sollte Welt-Online besser einen persönlich weniger belasteten Rezensenten zu Wort kommen lassen. Oder war gerade dieser hautnahe Impuls gefragt? „Die mit dem Thema ‚Mythos RAF’ hoffnungslos überforderte Dilettantenkombo Eichinger, Edel, Aust verfehlt mit ihrem Spielfilm das Thema.“ (Orthographiefehler wurden mit Rücksicht auf Autorin und Springer-Lektorat entfernt). In ihrem persönlichen Hass auf ihren ehemaligen „Retter“* und Chef** beweist sie noch Humor, wenn sie Aust attestiert, er wisse nicht, „dass er einen schweren Baader-Meinhof-Komplex hat, unter dem er nur deswegen nicht leidet, weil er sich an der Sozialisierung dieses Komplexes dumm und dusselig verdient...“
Klar kommt Bettina Röhl aus ihrer konservativ-antikommunistischen Position zu dem Schluss, der Film gäbe dem in Deutschland schlummernden revolutionären Potential (wo hat sie das ausgemacht?) neuen Zucker: „Karl Marx erlebt aktuell eine Renaissance, Revolutionsphantasien wachsen nach. Die in diesen Zeiten von der Linkspartei gestellte Systemfrage auf der Basis uralter weltweit bereits Hunderte von Malen gescheiterter Ideologien beeinflusst die Wahrnehmung des Durchschnittszuschauers.“ Aha. Der Film, so befürchtet Röhl, könne die Bundesrepublik gerade im Jahr 2008 beschädigen. Was gibt es in dieser Republik noch zu beschädigen?
Dass die Aust’sche Geschichtsklitterung in Sachen RAF zu Vielem herhalten kann, sicher aber nicht zum Erstarken revolutionärer Utopien, beweist allein das Datum ihres Zustandekommens. Der Film basiert auf den veralteten Recherchen von vor über zwanzig Jahren. Die Rolle der Geheimdienste wird nicht thematisiert, die Rolle des Staates, der Justiz und der Ermittlungsbehörden wird bei Aust nicht ins Zentrum gerückt. Nur da, wo der Autor die Frage staatlicher Mitschuld am Tod der Stammheim-Gefangenen stellt, flackert ein wenig Systemkritik durch. Das ist auch fast alles.
Ein Fels in der Brandung
Gerhart Baum hat die RAF-Jahre an entscheidender politischer Stelle miterlebt. Für die FDP war der Jurist ab 1972 sechs Jahre Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium und wurde dann 1978 selbst Bundesminister des Innern.
Aus seiner Sicht weist der Film ein ganz anderes Manko auf: „Es wird viel geschossen in diesem Film. Mitunter entsteht der irrige Eindruck, die Republik habe sich tatsächlich im Kriegszustand mit etwa 30 Terroristen befunden. Kein Wort darüber, wie die Politik den Terror missbraucht. (...)Wichtige Zeitumstände bleiben leider ausgeblendet – so der zeitweilig von Teilen der öffentlichen Meinung und der Politik aufgeheizte Taumel in Panik und Hysterie.“ Baum, der Grandseigneur politischer und demokratischer Kultur, hat sich in einem Kommentar der „Zeit“ am vergangenen Donnerstag zu Wort gemeldet. „Es wäre gut gewesen, wenn der Film auch den im Ausnahmezustand der Angst ins Wanken geratenen Rechtsstaat thematisiert hätte. Denn das ist das Thema von heute, das mit der innenpolitischen Aufrüstung in der RAF-Zeit begann: Unsere Grundrechte werden im Kampf gegen den Terror beschädigt – damals wie heute. (...) Das wichtigste Ereignis der damaligen Zeit ist nicht der Terror. Es sind die Reformen, die unsere Demokratie vertieft haben und bis heute fortwirken.“ Und damit meint Gerhart Baum nicht die Strafrechtsreform in der Folge der damaligen RAF-Anschläge, er meint die Fülle sozialer und gesellschaftlicher Errungenschaften, die auch ein Ergebnis damaliger linker und demokratischer Bewegungen waren.
„Wenn wir eines aus dem Umgang mit dem RAF-Terrorismus lernen können, dann ist es dies: Angst darf unser Denken nicht vergiften. Wir müssen uns auch heute dagegen wehren, dass uns Bedrohungen wie der Dschihad-Terrorismus mental beherrschen und zu Sicherheitsmaßnahmen verleiten, die die Freiheit ohne Not beschädigen. Wenn der Film zu dieser kritischen Diskussion beitragen würde, dann wäre das ein Ergebnis – weit über einen Kinoabend hinaus“, resümiert Baum.
Wie wohltuend, dass abseits des Grellen, Lauten auch hin und wieder Stimmen wie diese ertönen.
* Stefan Aust holte als Mitarbeiter von Konkret die achtjährigen Röhl/Meinhof-Kinder nach einem Sorgerechtsstreit aus Sizilien nach Hamburg zum Vater
** 1985 arbeitete B. Röhl als studentische Assistentin für Stefan Aust an den Recherchen zum „Baader-Meinhof-Komplex“ mit
Quellen:
http://www.imdb.com/title/tt0765432/
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/09/23/
familie-strauss/raf-wollte-sie-mit-modell-flugzeugen-toeten.html
http://www.welt.de/politik/article2480440/RAF
-wollte-Strauss-mit-einem-Modellflugzeug-toeten.html
http://www.vanityfair.de/articles/kultur/film/
baader-meinhof-komplex/2008/09/22/0/11321/
http://debatte.welt.de/weblogs/238/sex+macht+und+politik
+mainstream+report+von+bettina+roehl/90166/
eichingers+hommage+an+baader+meinhof+und+die+raf
http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,578786,00.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Aust
http://www.morgenpost.de/printarchiv/leute/article888299/
Die_Gedeck_fand_Waffentraining_fuer_RAF_Film_schrecklich.html
http://www.zeit.de/2008/38/Aust-Interview-38?page=all
http://www.zeit.de/2008/39/Baader-Meinhof-Film
http://de.wikipedia.org/wiki/Bettina_R%C3%B6hl
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Ein breites Aktionsbündnis hat „Anti-Islamisierungskongress“ von „Pro Köln“ am vergangenen Wochenende verhindert.
Von ANNETTE HAUSCHILD, 22. September 2008:
Nichts wurde aus dem „Kongress gegen die Islamisierung Europas“, den die rechtspopulistische Bürgerbewegung „Pro Köln“ von Freitag, dem 19. bis Sonntag, dem 21. September in Köln und Leverkusen unter Beteiligung internationaler rechtsextremer Prominenz aus Frankreich, Belgien und Österreich abhalten wollte. Auf diesem Kongress sollte eine europaweite Vereinigung der Islamgegner und der Retter des christlichen Abendlandes gegründet werden. Pro Köln wollte damit nicht nur ihren Kampf gegen Immigration, multikulturelle Gesellschaft und den Bau der umstrittenen Kölner Großmoschee in internationale Zusammenhänge stellen. Gleichzeitig sollte damit auch der Europa- und der Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen unter nationalistischem Vorzeichen eingeläutet werden. Groß wurde z.B. von der „Achse Antwerpen-Köln“ geschrieben, d.h. von einer engen Verbundenheit zwischen Pro Köln und dem Vlaams Belang, wie weiland von der Achse Berlin – Rom.
Am Samstag den 20.9. verhinderten Tausende von Demonstranten und Blockierern in Köln und Umgebung, dass die Rechten nach Köln hinein und auf den Heumarkt gelangten.
Kein Fußbreit, kein Taxi und kein Hotelbett den Faschisten
Die ganze Veranstaltung erwies sich von vorneherein als Pleite für die Rechtspopulisten. Es begann mit vollmundigen Ankündigungen vom Kommen des Gründers des Front National Jean Marie le Pen, der nicht wollte, und des FPÖ-Vorsitzenden Heinz-Christian Strache, der auch keine Zeit hatte und lediglich ein Grußwort verlesen ließ. Gleichwohl kam eine hochrangige Delegation der FPÖ angereist. Auch eine Delegation der Lega Nord war erschienen, unter anderem der Europa-Abgeordnete Mario Borghesi, dem ein zweifelhafter Ruf als Brandstifter vorauseilt, da er Asylunterkünfte angezündet hatte, und Vertreter des Vlaams Belang, der zur Zeit die Spaltung Belgiens vorantreibt. Britische Abgesandte waren nach Aussagen von Teilnehmern auch dabei.
Weiter gingen die Pannen mit der Pressekonferenz, die am Freitag, den 19.9. stattfinden sollte. Zunächst sollte sie in den Fraktionsräumen von Pro Köln im Kölner Bezirkshaus Nippes abgehalten werden, aber die Stadtverwaltung hatte dies verboten. Man wich nach Rodenkirchen aus, traf dort aber auf Gegendemonstranten. Daraufhin zog man auf ein Ausflugs-Schiff um, das unter dem Vorwand einer Juristentagung angemietet worden war. Gegendemonstranten bekamen davon Wind und es begann ein stundenlanges Has’ und Igel-Spiel am Rheinufer. Immer wenn das Schiff anlegen wollte, war das Ufer schon besetzt. Ein Steinwurf zerbrach das Panoramafenster des Schiffes, die Wasserschutzpolizei umringte es. Stunden später holte die Polizei zunächst die Journalisten vom Schiff, weil die ja wieder arbeiten mussten, und geleitete zuletzt die Pro-Köln-Anhänger an Land. Dort fand das Motto „kein Fußbreit den Faschisten“ weitere Anhänger: Keiner der Taxifahrer, die ja auch in Köln mehrheitlich den ethnischen Gruppen angehören, gegen die Pro-Köln agiert, war bereit, die Rechten zu transportieren, der gecharterte Bus sagte kurzerhand ab. Die Polizei hatte schließlich ein Einsehen und brachte die Leute in Bullis weg. Doch sie kamen in keine Gaststätte hinein, auch das Hotel, in dem viele von ihnen als brave Geschäftsleute eingecheckt hatten, komplimentierte sie hinaus.
Die geplante „Stadtrundfahrt“ mit Halt in den besonders von Migranten bewohnten Stadtvierteln Ehrenfeld und Keupstrasse wurde von der Polizei verboten
Dieses Fiasko war hausgemacht: Pro Köln hatte der Polizei die Veranstaltungsorte nicht mitgeteilt. Ihr Vorsitzender, Markus Beisicht, warf der Polizei vor, sie schütze die Veranstaltung nicht, Polizeipräsident Steffenhagen konterte: „Sie sagen uns ja nicht, was sie vorhaben“.
Köln stellt sich quer
Mehrere Bündnisse hatten seit Monaten für den 19. und 20. September zu Kundgebungen und Aktionen aufgerufen. Das breiteste war „Köln stellt sich quer“, dem über hundert Organisationen, u.a. der DGB, die Kirchen, Migrantenorganisationen, alle im Stadtrat vertretenen Parteien, der Betriebsrat von Ford, der Internationale Wiederstandskämpferbund (FIR) und andere angehören. Dieses Bündnis veranstaltete am Samstag eine Demonstration und zentrale Kundgebung mit mehr als zehntausend Teilnehmern auf der Gürzenichstrasse. Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU), der sich – dem Vernehmen nach – zuletzt doch noch von Parteifreunden überzeugen ließ, als Redner aufzutreten, hielt eine kämpferische Rede, in der er den Rechten die Tür wies: „Da ist der Ausgang! Wir wollen euch hier nicht!“
Die Wirte der Kölner Altstadt machten mit bei der Initiative „kein Kölsch für Nazis“.
Das Musikprogramm wurde von dem Künstlerbündnis „Arsch huh Zäng auseinander“ gestaltet.
Es war aber ausgerechnet der Kabarettist Wilfried Schmickler, der in einer sehr geharnischten Ansprache gerade den etablierten Parteien die Leviten las: Sie hätten sich rar gemacht und den Rechten durch ihre katastrophale Sozial- und Wirtschaftspolitik, insbesondere in Ostdeutschland, das Feld einfach überlassen
Ein hervorragend organisiertes Bündnis aus dem linkeren politischen Spektrum mit dem Titel „Aufgestanden! Hingesetzt! Blockiert den Rassistenkongress!“ hatte international zu effektiven Massenblockaden am Köln/Bonner Flughafen und um den Heumarkt mobilisiert. Es nahmen auch Antifaschisten aus England, Frankreich, Belgien und den Niederlanden teil.
Große Teile der Innenstadt waren am Samstag quasi unpassierbar, nicht nur weil die Polizei weiträumig abgesperrt hatte. Die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort von „Pro Köln“, dem Heumarkt, wurden nämlich von den Blockaden effektiv zugemacht. Selbst Journalisten hatten Mühe, durchzukommen. Das Ergebnis: Auf dem Heumarkt fand sich nur ein Häuflein von 50 bis 60 statt der erwarteten Massen von Pro-Köln-Anhängern ein.
Die Lage am Samstag war ziemlich unübersichtlich. Zeitgleich zu der großen Veranstaltung von „Köln stellt sich quer“ fanden Hunderte kleiner Aktionen und eine Demonstration am Rheinufer statt.
Demonstranten blockierten den Köln/Bonner Flughafen, wo ein Teil von Pro Köln und ihrer internationalen Gäste eingetroffen waren. Die Blockierten mussten umschwenken und ihren Kongress in einem Kellerraum des Flughafens abhalten. Auch Bahngleise wurden besetzt, so dass der Zugverkehr auf der rechten Rheinseite zeitweise gestoppt wurde.
Die Clowns Armee trieb ihre Späße, alternative Karnevalisten erheiterten die Menge, und 111 Bauchtänzerinnen gaben vor dem Dom eine Vorstellung.
Vereinzelt gab es versprengte Neonazi-Trupps, die von der Polizei in Sicherheit gebracht wurden. Verschiedentlich kam es zu Auseinandersetzungen von Linken mit Passanten, die für Nazis gehalten wurden, und Rangeleien mit der Polizei.
Es kam aber auch zu Übergriffen der Polizei und zu Ausschreitungen und Sachschäden durch linke Demonstranten und zu insgesamt drei Kesseln, von denen einer bis in die späten Abendstunden dauerte.
Insgesamt war der Kölner Polizei die Lage nicht geheuer, trotz der Verstärkung von Einsatzkräften aus Bayern, Thüringen, Braunschweig, Hannover, Bremen und Rheinland-Pfalz, so dass Polizeipräsident Steffenhagen am Samstag Mittag beschloss, die Veranstaltung der Rechten zu verbieten. Grund: „Die Polizei könne die Sicherheit der Teilnehmer und der Kölner Bürger nicht gewährleisten.“
Mehrfach wurden Demonstranten festgesetzt und in Gewahrsam genommen. Bilanz am Samstagabend: etwa 500 Festnahmen.
Die für den Sonntag vorgesehene Aktion von „Pro Köln“ in Leverkusen wurde gar nicht mehr durchgeführt. Ein Polizeisprecher erwiderte auf Anfrage von HINTERGRUND, man wisse nicht, wo die Pro-Köln-Anhänger sich befänden. Sie seien einfach weg.
Ob sie am nächsten Wochenende in Bonn wieder auftauchen werden? Dort soll nämlich – bisher unbestätigten Angaben zufolge – ein Ableger „Pro Bonn“ gegründet werden. Auch hier wird man also versuchen, Konflikte auf der lokalen Ebene, etwa um den Bau einer Moschee, in Wählerstimmen für die Rechtsextremen umzumünzen. Ein Aktionsbündnis hat sich jedenfalls schon gegründet.
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BILD und Radio ffn ziehen im Fall Ypsilanti an einem Strang.
Von REGINE NAECKEL, 17. September 2009:
War es ein Zufall, dass BILD über ein nie gesendetes „Spaß-Interview" unmittelbar nach dessen Zustandekommen Bescheid wusste? Offensichtlich sollte Andrea Ypsilanti in die Falle tappen – so oder so. Das passt in die derzeitige politische Agenda all derer, die eine dräuend „rote Gefahr" am Horizont auszumachen glauben. Und wer über die ffn-Comedy nicht lachen will, ist ein Spaßverderber. Politische und menschliche Beschädigungen werden als Kollateralschäden in diesem Geschäft hingenommen.
„Politainment" und die mediale Verblödung
Es ist zwar Usus geworden, dass sich Prominente – oder die sich dafür halten – wie Tanzbären in den Medien vorführen lassen. Im Dschungelcamp nagen verblasste Stars an Krokodilshoden, um sich vom Honorar neue Zahnkronen kaufen zu können. Politiker tanzen in fragwürdigen Shows auf, um ihrer Popularität einen neuen Schub zu verleihen.
Das alles geschieht freiwillig. Es wirft sicher keinen Glorienschein auf den Geisteszustand der Medienmacher und ihrer Protagonisten. Noch weniger gereicht es der jubelnden Rezipientenschar zum Ansehen einer kulturellen „Elite".
Galt vor einiger Zeit in Medienkreisen noch die Regel „Sex sells“, lässt sich mittlerweile scheinbar mit purer Dummheit noch mehr Geld verdienen. Ein herrliches Beispiel dafür sind die sogenannten „Spaßtelefonate“, bei denen ein Angerufener von der Stimme am anderen Ende der Leitung unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu Aussagen verlockt werden soll. Das Ganze wird – dessen sollten sich Macher und Hörer im Klaren sein – unter Verletzung des §201 StGB aufgezeichnet und der Verdutzte wird am Schluss gefragt, ob das nicht einfach mal so gesendet werden darf. Vornehmlich private Radiosender haben für dieses Sendeformat mittlerweile wahre Fangemeinden, die Telefonate sind Kult.
Ganz vorne in der Gunst der Hörer rangiert das Comedyprogramm „Crazyphone“ von Radio ffn. Der Sender unter Leitung seiner Programmdirektorin Ina Tenz bedient die werberelevante Kernzielgruppe der 20 bis 49 jährigen (1). Die Musikfarbe wird in den Mediadaten als Hot AC (Adult Contemporary) charakterisiert, der Wortanteil beträgt dabei 30 Prozent, 70 Prozent sind Dudelfunk, wie Kritiker beklagen. Immerhin hat der Sender eine technische Reichweite von 13,2 Millionen Hörern.
Betrachtet man die 30 Prozent Wortbeiträge, findet sich wenig Erhellendes oder Informatives, Spaß ist das Gebot der Stunde. Wer nichts mehr zu lachen hat in seinem Leben, der soll bei ffn fündig werden: Surrogate am laufenden Band.
Mitte vergangener Woche rief einer der festbestallten ffn-Spaßvögel bei der hessischen SPD-Fraktionsvorsitzenden Andrea Ypsilanti an. Das war Jochen Krause. Der 57jährige agiert mit diesen „Späßen“ nicht nur ständig außerhalb seiner altersgemäßen „Zielgruppe“, er operiert damit gleichzeitig in einer juristischen Grauzone und tappt auf dünnem Eis.
Doch den ehemaligen Gymnasiallehrer schert das wenig, als Unterhaltungschef und „Chefautor“ des Radiosenders gibt Krause den Ton an. Zu allem Glück ist dieser Mann auch noch Stimmenimitator. Welch eine Besetzung! (2)
Krause ließ sich als Franz Müntefering brav im Vorzimmer anmelden und wurde verbunden. Was dann passierte ist Dank youtube und BILD bekannt: Andrea Ypsilanti fiel auf den vermeintlichen Franz rein. Aber – und das sei betont – sie machte in dem knapp zwei Minuten Zusammenschnitt eine relativ gute Figur: Das Angebot des falschen Franz, als Generalsekretärin der Partei nach Berlin zu kommen, konterte sie mit einem klaren Nein. Auch sonst wirkte sie recht selbstbewusst und absolut zielorientiert.
Trotzdem willigte sie in das Anliegen des forschen Krauses nicht ein. Der Chefautor ging mit seinem erschlichenen „Crazyphone-Call“ baden. Damit wäre die Sache fast erledigt gewesen.
BILD wusste alles zuerst
Insgesamt sieben Minuten will Krause angeblich mit der SPD-Chefin geplaudert und sie geleimt haben. Das zumindest behauptete die Bild-Zeitung bereits am vergangenen Donnerstag (3), um dann am Freitag mit einem weiteren Bericht (4) nachzukarten: Die hessische FDP fordert die Freigabe des Gesprächs, um Ypsilanti in die Karten schauen zu können. Mit welchem Recht? – Das allerdings fragt das Boulevardblatt nicht. Vielmehr soll die Brisanz der Geschichte hochgekocht werden, wenn BIILD im gleichen Artikel die ffn-Programmchefin Ina Tenz zitiert: „Der Inhalt des Gesprächs ist nicht ohne. Eine Genehmigung hätte mich überrascht.“
Darf eine Programmchefin über Vertrauliches derart nonchalant plaudern?
Am Sonnabend schließlich schien der Boden bereitet, das Medienvolk gierte nach den Früchten der Saat. Und richtig: Wie von Zauberhand erschien bei youtube der professionell konfektionierte Zusammenschnitt des Gesprächs, nicht ohne Ankündigung bei BILD (6): Falscher Münte-Anruf im Internet aufgetaucht!
Wie konnte die Aufnahme dahin gelangen?
HINTERGRUND fragte gleich am Sonntag bei Ina Tenz nach. Sie schien weder sonderlich besorgt, noch schuldbewusst: „Wir haben das unserem Anwalt übergeben, der wird sich darum kümmern, dass das Video von youtube genommen wird.“ Und wie konnte das Material überhaupt aus dem Sender heraus gelangt sein? Wie sind die üblichen Prozederes in einem solchen Fall, wollten wir wissen. „Na ja, das Telefoninterview wird gesichert.“ Gesichert? Müsste es nicht vielmehr gelöscht und ein unbefugter Zugriff verhindert werden, was heißt ‚gesichert’? „Sichern heißt“, so die Programmchefin, „die Datei wird mit einem Passwort-Schutz versehen“. Aha.
Aber das hat ja wohl nicht funktioniert. Was sie denn zu tun gedenke, die ‚undichte Stelle’ müsse sich schließlich in ihrem Haus befunden haben. „Nein“, weiß Frau Tenz, „von uns kommt das Video nicht.“ Alles weitere wolle der Anwalt klären.
Radio ffn und die Presse oder wie sich Synergien nutzen lassen
Radio ffn ist ein privater Hörfunksender in Niedersachsen. Betreiber ist die „Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG“, das sind insgesamt rund 52 Zeitungsverlage aus dem Sendegebiet und die Mediengesellschaft Niedersachsen mbH, weiß Wikipedia. (7) Auch das Impressum von Radio ffn verweist auf den Betreiber. (8)
Wer aber steckt hinter der ‚Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG’- wer sind die Eigentümer? Das Internet gibt keine Auskunft, die Firmendatenbank Hoppenstedt erklärt zwar am Telefon, sie hätten eine exakte Aufstellung, die aber koste eine Menge Geld. Auch die Landesmedienanstalt als Sachwalter von Recht- und Ordnung im Privatfunk und Wahrer des öffentlichen Interesses hat Online keine weitergehenden Informationen.
Schade eigentlich. So denkt der ffn-Hörer, am anderen Ende der Leitung säßen nichts als ein paar enthusiastische Spaßmacher. Dass damit Geld verdient werden soll – und das nicht zu knapp – bleibt für die Fangemeinde Nebensache.
Allein die KEK, die Kommission zur Ermittlung der Medienkonzentration, weist zumindest einen Springer AG-Anteil von knapp 10 Prozent aus.(9) Immerhin eine Information.
Weiter hält die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG 13,7 Prozent an Radio ffn. Madsack ist der Herausgeber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und der Neuen Presse Hannover. Einer der größten Anteilseiger dieser beiden Blätter ist wiederum die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, ein Unternehmen der SPD-Medienholding.(10)
„Der Rest der Eigner teilt sich auch auf zum Teil kleine Zeitungsverlage, so genau kann ich Ihnen das nicht sagen“, so der Jurist Christian Krebs von der Landesmedienanstalt Niedersachsen, die so etwas eigentlich wissen müsste. Immerhin soll sie die Medienkonzentration verhindern. Krebs verweist an das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover, dort wiederum hat man nur äußerst begrenzte Sprechzeiten und gibt eigentlich nur auf schriftliche Anträge – in aller Muße - Auskunft. Die Medientransparenz entpuppt sich als kafkaeske Farce.
Apropos Medienkonzentration: Das Zusammenspiel zwischen Presse und Radio ffn hat im Falle Ypsilanti hervorragend geklappt. Wer’s nicht hören darf bei fnn, kann es in den Publikationen der Radio-Eigner lesen. Und dann nach BILD-Ankündigung bei google / youtube „heimlich“ sehen, was dem Ganzen noch den nötigen Effet verleiht. Ausgewogene politische Berichterstattung – der eigentliche Presseauftrag – ist das nicht, aber die Werbewirtschaft hat ihre helle Freude an steigenden Auflagen und reichlich Einschaltquote. Hauptsache die Kasse klingelt.
Rechtlich auf dünnem Eis
Jeder Prominente und Politiker kann selbst entscheiden, wie er sich lächerlich macht. Fernsehen und Hörfunk bieten dazu eine breite Palette verschiedener Formate an. Die Teilnahme an diesen Programmen setzt aber in der Regel voraus, dass der Protagonist eine solche Einladung annimmt. Seine Rolle in dem Klamauk kann er bestenfalls selbst bestimmen.
Anders ist das bei den Spaßtelefonaten, denn hierbei tappt ein Opfer in die Falle. Und dieser Spaß ist so lustig nicht, genau genommen erfüllt er einen Straftatbestand. Das Strafgesetzbuch sagt unter §201, dass „die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Damit ist eindeutig verboten, unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen, eine so hergestellte Aufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. (11)
Eigentlich ein klarer Rechtsfall, sollte man meinen. Die Landesmedienanstalt Niedersachsen, verantwortlich für den aus Hannover operierenden Sender ffn, sieht das anders. Im HINTERGRUND-Gespräch erklärt deren juristischer Referent Christian Krebs, man hätte diese Spaßtelefonate schon seit einigen Jahren im Auge. „Wir sind aber zu der Überzeugung gelangt, es darf keine Vorabzensur geben.“ Schließlich gebe sich ja die Redaktion am Ende des Gesprächs zu erkennen. „Wird also während des Tathergangs,“ so der Jurist Krebs, „der Tatbestand vom Verursacher selbst eingestanden, handele es sich nicht mehr um einen Straftatbestand“.
Aha.
Selbstverständlich dürfen diese Telefonate nur mit Einwilligung des Angerufenen veröffentlicht werden, diese mündliche Zustimmung muss laut Christian Krebs Teil der gesendeten Passagen sein.
Anders beurteilt der Jurist Dr. Markus Heinker aus Leipzig die Rechtslage. Bereits im Februar diesen Jahres äußerte er in einem Podcast zum Thema Medienrecht (12), einer regelmäßig vom Förderwerk für Rundfunk und Neue Medien (SAEK) aus Chemnitz im Internet veröffentlichten Reihe – seine Position: Spaßanrufe sind grundsätzlich strafbar. Im Gespräch mit HINTERGRUND erläutert er den aktuellen Fall: „Die Aufzeichnung eines Anrufes wie im Falle Ypsilanti erfüllt ganz klar einen Straftatbestand nach § 201. Anders als bei einem Foto, das grundsätzlich „geschossen“ werden darf und erst bei Veröffentlichung einer Einwilligung bedarf, ist es beim gesprochenen Wort. Schon das Aufzeichnen ist strafbar.“ Leider wird jedoch in den seltensten Fällen ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt, berichtet Heinker aus seiner juristischen Erfahrung und meistens werden die Fälle zugunsten eines Vergleichs der Parteien nicht juristisch geahndet. „Oft geht es den Geschädigten um Geld, das dann von den Sendern bereitwillig gezahlt wird. Anders als in den USA sind die Schadensersatzbeträge in Deutschland minimal.“
Der Strafrechtler Udo Vetter kommt bei Spaßtelefonaten zu einer ähnlichen Einschätzung, schränkt aber ein: „Häufig wird in diesen Fällen mit der Rundfunk- und Pressefreiheit argumentiert. Sie gilt als höchstes Gut und da wagt sich so schnell keiner ran. Im Grunde jedoch geht es diesen Programmen nicht um politische Meinungsbildung, sondern einzig darum, Menschen lächerlich zu machen. Das reiht sich ein in das moderne Entertainment à la ‚Deutschland sucht den Superstar“. Es geht um das Präsentieren medialer Opfer.“ Im HINTERGRUND-Gespräch fährt er fort: „Sicher hatte der Gesetzgeber beim § 201 auch die Möglichkeit einer Erpressung im Blick. Solche Aufzeichnungen lassen sich missbrauchen, deshalb besteht der klare Grundsatz, dass nichts ohne die vorherige Einwilligung des Angerufenen aufgenommen werden darf.“
Was aber käme bei einem Antrag auf Strafverfolgung heraus? Beide Anwälte sind sich einig, dass im Falle Ypsilanti der Radiosender – selbst durch den weitergehenden Straftatbestand, das Material nicht gesichert und so die Veröffentlichung erst ermöglicht zu haben – mit einer Spende für Amnesty oder das Rote Kreuz aus einem Prozess herauskäme. Das lässt sich aus der Portokasse begleichen. Spürbare Konsequenzen wird der Fall nicht haben.
Radio ffn macht lustig weiter
Von der ffn-Programmdirektorin war Anfang der Woche nichts zu sehen im Funkhaus. Statt sich mit dem Fall zu beschäftigen und die „undichte Stelle“ im Haus zu suchen, war sie im Dienst abgemeldet. Auf dem Mobiltelefon zeigte sich Ina Tenz wenig betroffen und konterte die erneute HINTERGRUND-Anfrage mit einem schroffen: „Was habe ich denn bitte damit zu tun? Das klären unsere Anwälte“. Wer diese Anwälte sind, erfuhr man nicht. Wie weit deren Ermittlungen gediehen waren, schien die Chefin nicht zu interessieren.
Auf die Nachfrage, was denn ffn zu tun gedenke, um das ständige Wiedereinstellen des Videos bei youtube zu unterbinden und den Hinweis, dass die Videoplattform auf derartige Meldungen erstaunlich schnell reagiere, kam die Antwort: „Dann melden Sie das doch bei youtube.“ Ende des Gesprächs.
Macht ja auch keinen Spaß, drängelnde Journalisten am Apparat zu haben. Passt schon gar nicht in die Programmfarbe der heiteren ffn-Unterhaltung.
Aber auch die SPD Hessen will Klarheit. „Wir haben den privaten Radiosender ffn um Auskunft gebeten, wie es zur Verbreitung des illegal aufgezeichneten Telefonates zwischen Andrea Ypsilanti und dem Stimmenimitator Jochen Krause auf der Plattform YouTube und anderen kommen konnte. Die Ausstrahlung dieses Gesprächs war ausdrücklich untersagt und dies von ffn akzeptiert worden“, erklärte Frank Steibli, Pressesprecher der hessischen SPD-Landtagsfraktion noch am Montag. „Radio ffn sei aufgefordert worden, die Verbreitung des Gesprächs der hessischen SPD-Landesvorsitzenden mit dem „falschen Müntefering“ zu unterlassen und sämtliche Kopien auf YouTube und anderen ähnlich gearteten Plattformen löschen zu lassen.“ (13)
Derweil dudelt es munter weiter im Internet. Frau Tenz macht sich – so scheint es – einen lauen Lenz. Der Postillon bleibt weiter im Dunkel. Business as usual.
SPD Hessen stellt Strafantrag gegen Jochen Krause
Doch nun zieht auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag andere Register. „Unser Anwalt hat heute Strafantrag gegen die Verantwortlichen für Aufzeichnung und Veröffentlichung des Telefonmitschnitts zwischen unserer Vorsitzenden und dem Müntefering-Imitator am 10. September gestellt“, erklärt der Pressesprecher Frank Steibli am Mittwochnachmittag (17.September).
Die Veröffentlichung verstoße gegen § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch, jener Paragraphen, die unerlaubte Gesprächmitschnitte und deren Verbreitung unter Strafe stelle.
Da die IP-Adresse jenes Rechners, über den der Mitschnitt bei YouTube eingestellt worden war, üblicherweise binnen sieben Tagen gelöscht werde, sei schnelle Aufklärung erforderlich. „Nur so kann ermittelt werden, wer der Übeltäter war“, so Steibli. (14)
Doch was, wenn sich hinter der IP-Adresse ein Internetcafe verbirgt? Man darf gespannt sein.
Rauschen im Blätterwald oder Kalkül?
Woher eigentlich Springers BILD bereits am vergangenen Donnerstag von dem Anruf wusste, bleibt weiter im Unklaren. Auch diese Information muss direkt von ffn gekommen sein. Es stellt sich die Frage, wieweit nicht schon die bloße Information über nicht genehmigte „Spaßanrufe“ einen Straftatbestand erfüllt. Wie ist die Aussage der Programmdirektorin zu werten: „Der Inhalt des Gesprächs ist nicht ohne. Eine Genehmigung hätte mich überrascht.“ Hätte sie da nicht besser mal den Mund gehalten? Oder ist das Ganze Kalkül?
Auffallend ist, dass die versuchte Demontage von Andrea Ypsilanti bestens ins Konzept von BILD und Konsorten passt. Die SPD Hessen zusammen mit den Grünen an der Regierung und das Ganze unter Duldung der Linken – das könnte Schule machen und riecht sehr nach baldigen rot-rot-grünen Koalitionen im Land. Davon ist nicht nur die Springer-Presse kein Freund. Nicht umsonst ließ man im BILD-Bericht auch gleich die FDP in die Bresche springen, die nach Jahren auf der Oppositionsbank wieder mehr vom Regierungskuchen abhaben möchte. Immerhin könnte ein „dunkelrotes“ Bündnis dem mühsam implementierten Pflänzchen des allumspannenden Neoliberalismus gewaltig an den Wurzeln werkeln – und das sähe nicht nur die FDP ungern.
Das „Spaßtelefonat“ mit Andrea Ypsilanti könnte allerdings ernster sein, als bislang angenommen. Udo Vetter sprach das Problem indirekt an. Aufgezeichnete Telefonate können erpressbar machen. Wo also sind die bisher nicht veröffentlichten fünf Minuten des Gesprächs? Was wurde da gesagt, was „nicht so ohne“ sei? Die veröffentlichten Passagen sind damit offensichtlich nicht gemeint. Sie passen eher in die Rubrik „das riskieren wir mal“.
Möglicherweise verschwinden die restlichen fünf Minuten tatsächlich im Giftschrank von Radio ffn. Doch auch dann bleibt ein unangenehmer Nachgeschmack. Wieder einmal kam es zu einem seltsamen Zusammenspiel von einem Privat-Sender und den Springer-Medien, allen voran der BILD-Zeitung. Wenn dort vor Veröffentlichung des Gesprächs geschrieben wird „Ganz Deutschland schmunzelt über Andrea Ypsilanti“ fragt sich der kritische Leser, Worüber soll man schmunzeln und Wer ist ganz Deutschland? Offensichtlich die Lesergemeinde von BILD und von denen – so kann man vermuten – auch nur ein Teil.
Die Sache stinkt zum Himmel. Doch der Coup scheint aufgegangen. Zumindest insofern, als seriöse Journalisten vermutlich immer weniger direkten Kontakt zu führenden Politikern erhalten. Wer will noch am Telefon befragt werden? Vielleicht erfolgen Pressekontakte in Zukunft nur noch per Codewort oder Chip-Authentifizierung. Einer unabhängigen Presse dienen diese bitteren Erfahrungen von Politikern sicher nicht.
(1) http://www.ffn.de/fileadmin/Werbung/senderprofil.pdf
(2) http://www.kress.de/cont/vk.php?vknr=JNKE17069
(3) http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/09/11/
muentefering-imitator/telefoniert-mit-andrea-ypsilanti.html
(4) http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/09/12/
wirbel-um-geleimte-ypsilanti/fdp-fordert-freigabe-des-falschen-muente-anrufs.html
(5) http://www.youtube.com/watch?v=Wwodza5Ocq8 (erste Veröffentlichung - nun gelöscht)
(6) http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/09/13/
geleimte-ypsilanti/video-im-internet-aufgetaucht.html
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_ffn
(8) http://www.ffn.de/index.php?id=493
(9) http://www.kek-online.de/db/index.php?c=1456&mt=2&s=&f=1
(10) http://de.wikipedia.org/wiki/Verlagsgesellschaft_Madsack
(11) http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
(12) http://podcast-medienrecht.podspot.de/post/
podcast-medienrecht-folge-07-spasstelefonate/
(13) E-Mail an HINTERGRUND, Presseerklärung vom 15.09.2008
(14) E-Mail an HINTERGRUND, Presseerklärung vom 17.09.2008
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