Liebe Leser,

der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ins Gerede gekommen. Das ist für Sie als Hintergrund-Leser nichts Neues, das ist uns klar. Vermutlich schauen und hören Sie nur noch selten zu, was die Sender produzieren.

Unser aktuelles Heft handelt von Medien und Desinformation, wir gehen weiter unten noch darauf ein. Hier gibt es schon einmal einen Link zum Bestellformular. Aber bevor Sie jetzt auf unserer Website bestellen oder zum Kiosk gehen, um das aktuelle Magazin zu kaufen, bleiben Sie erst einmal dabei, denn wir schauen auf einen aktuellen Fall mit viel Brisanz und möglicherweise großer Tragweite.

Denn mittlerweile berichtet auch der Mainstream über die Kritik am ÖRR. Anlass war die Verhandlung über den Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Das Gericht wird Mitte Oktober entscheiden, ob die Frau, die den Betrag nicht zahlen wollte, dies durfte. Das ZDF beispielsweise berichtet auf seiner Website relativ sachlich und dicht an der Darstellung des Gerichts selbst:

Über dem Verfahren steht allerdings eine grundsätzliche Frage: Dürfen Gerichte überprüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag sachgerecht erfüllt? Denn die Klägerin macht geltend, sie dürfe den Rundfunkbeitrag zurückhalten, bis die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Programminhalte ändern. Diese wiesen "strukturelle Defizite" auf, zeichneten sich durch "Meinungseinfalt" statt Meinungsvielfalt aus, so die Klägerin.

Auch wenn es sich um ein Zitat handelt: Dass diese Kritik (auch) am ZDF auf der Webseite des Senders zu lesen ist, ist schon ein Erfolg, den die Klägerin und ihre Unterstützer erreicht haben. Im Artikel heißt es weiter:

Rechtlich stützt sie sich auf ein vermeintliches Zurückbehaltungsrecht. Darunter verstehen Juristen die Möglichkeit, eine eigentlich fällige Forderung so lange nicht zu erfüllen, wie der Gläubiger dieser Forderung seinerseits eine Pflicht verletzt. Vor den Gerichten der Vorinstanzen war die Frau aus Bayern mit dieser Argumentation gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass es ausschließlich den hierzu berufenen Gremien obliegt, zu überprüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag sachgerecht erfüllen.

Aber auch die Kritiker waren vor Ort und berichten von der Verhandlung, verkündet wird das Urteil Mitte Oktober. Beate Strehlitz, die schon oft die Unausgewogenheit von ARD, ZDF und Co. moniert und gemeinsam mit Mitstreitern Überlegungen zur Neuerfindung des ÖRR vorgelegt hat, schreibt für die Freie Medienakademie über die Verhandlung:

Im Saal herrschte größtenteils gespannte Stille. Bei besonders hanebüchenen Aussagen von Frau Wagner [der Anwältin der Gegenseite, die Redaktion] brach dann doch einmal Gelächter aus. Der vorsitzende Richter hatte aber insgesamt wenig Mühe, die Emotionen im Zaum zu halten. Zwischen den Zeilen und mehr am Rande wurde deutlich, dass der Unmut über die mangelnde Vielfalt im ÖRR durchaus bei den Richtern angekommen war – jedoch nicht bei Frau Wagner. Der vorsitzende Richter erwähnte viele handgeschriebene Briefe, die ihn täglich erreichten. Frau Wagner dagegen meinte, dass die Anstalten Strukturen und Prozesse aufgebaut hätten, mit denen sie sich selbst gut kontrollieren könnten. Damit zeigte sie ungewollt genau auf die fehlenden Möglichkeiten der Kontrolle durch den Beitragszahler.

Die Kritik am ÖRR kommt auch von innen. Der ehemalige Tagesschau-Redakteur Alexander Teske hat mit seinem Buch „Inside Tagesschau“ in diesem Jahr einen Bestseller gelandet. Im Interview in unserer aktuellen Ausgabe berichtet er über die Unausgewogenheit der Tagesschau und gibt Einblicke in die Abläufe und Strukturen der wichtigsten deutschen Nachrichtensendung. Seiner Meinung nach sind Journalisten keine Richter. „Dafür haben wir einfach kein Mandat. Ich glaube, das sehen einige Kollegen in der Redaktion anders.“

Im Heft geht es aber auch noch einmal um den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru, den das Auswärtige Amt diese Woche in der Regierungspressekonferenz mal schnell als „Desinformationsakteur“ diffamiert hat. Man muss konstatieren: Die Demokratie wird sowohl von der Regierung als auch von den Medien bedroht, wie Horst Poldrack in seinem Text in der aktuellen Ausgabe analysiert hat. Und dabei hat er sich unter anderem die Eigentumsverhältnisse angeschaut und schreibt unter Rückgriff auf das bahnbrechende Buch von Edward Herman und Noam Chomsky über die „Konsensfabrik“, aus dem das eingeschobene Zitat stammt:

Es hat sich ein Mediensystem herausgebildet, das von wenigen großen Konglomeraten dominiert wird und in einer nie dagewesenen Dimension die Gesellschaft mit fabrizierten Nachrichten überschwemmt. Dieser Prozess hat „zu einer ernsten Schwächung des ‚öffentlichen Raumes’ [geführt], also der Orte und Foren, in denen für eine demokratische Gesellschaft bedeutsame Themen debattiert und für eine qualifizierte Beteiligung der Bürger relevante Informationen verfügbar gemacht werden können“.

Womit wir letztlich wieder beim Thema vom Anfang des Newsletters angekommen wären. Wenn Sie unserer Anregung gefolgt sind und noch nicht auf den Link zum Kauf des Heftes geklickt haben, kommt er hier noch einmal. Jetzt ist auch die richtige Zeit für einen Spaziergang zum Kiosk, unser Magazin eignet sich auch gut als Geschenk. Wir freuen uns natürlich auch, wenn Sie eines unserer Bücher kaufen. Im nächsten Newsletter stellen wir Ihnen den neuesten Band aus unserer Reihe „Wissen kompakt“ näher vor. Auch dieses hat den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zum Thema, der aber, wie Michael Meyen herausgearbeitet hat, heute als „Staatsfunk“ agiert.

Wir wünschen ein erholsames Wochenende!
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Michael Meyen

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