Terrorismus

Kontodaten für die CIA

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Immer wieder muß der angebliche „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ herhalten für Verstöße gegen den Datenschutz und für die millionenfache Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. So erlaubt die EU der US-Regierung weiterhin den Zugriff auf die Datenbanken des internationalen arbeitenden  belgischen  Finanzdienstleisters SWIFT, der weltweit Daten über  internationalen Geldtrans-aktionen zu einem Rechenzentrum in die USA übermittelt.

SWIFT steht für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications“. Es handelt sich dabei um ein vor über 30 Jahren gegründetes genossenschaftliches Unternehmen belgischen Rechts. SWIFT ist Betreiber eines Telekommunikationsnetzwerks, eine Art Datendrehscheibe, über die weltweit fast alle grenzüberschreitenden Banküberweisungen abgewickelt werden, täglich sind es über elf Millionen Transaktionen. Der Genossenschaft SWIFT haben sich über 8.000 Nutzer – Banken, Börsen und andere Finanzinstitute – aus über 200 Ländern angeschlossen. Das Unternehmen unterhält in Europa und den USA jeweils parallel arbeitende sogenannte „Operating Center“, in denen sämtliche Datensätze aus  Sicherungsgründen gespiegelt, das heißt in strukturell identischen Kopien gespeichert, werden.

Wie erst vor einem Jahr öffentlich bekannt wurde, stellt SWIFT diese in den USA liegenden Daten schon seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 der US-amerikanischen Finanzbehörde zur Verfügung, die sie wiederum den US-Sicherheitsbehörden zur Auswertung überlassen. Mit der Begründung, Finanzierungsströme des Terrorismus aufspüren zu wollen, wurden und werden dabei aber nicht nur Daten von solchen Banktransaktionen weitergegeben, an denen US-Konten beteiligt sind; vielmehr haben die CIA, der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst, aber auch die US-Bundespolizei FBI Zugriff auf sämtliche SWIFT-Daten, also auch auf Daten von rein innereuropäischen Überweisungsvorgängen

Während nach Bekanntwerden dieser Praxis der Datenweitergabe durch SWIFT an die US-Regierung im Sommer 2006 europäische Banken und Regierungen, darunter auch die deutsche Bundesregierung, sich zunächst monatelang in Schweigen hüllten und weitestgehend untätig blieben, bemühten sich europäische Datenschützer um Aufklärung der technischen und juristischen Fakten. So stellte etwa das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein schon bald fest, daß die Herausgabe von Finanzdaten europäischer Bürger an US-Behörden durch SWIFT gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt.

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Kritik an dem uneingeschränkten Zugriff der US-Amerikaner auf die SWIFT-Daten kam auch von seiten der europäischen Wirtschaft, denn man hegte die Befürchtung, diese Daten könnten zugunsten der US-Industrie zur Wirtschaftsspionage genutzt werden.

Erst Ende Juni haben sich die Europäischen Kommission und US-Behörden über den Umgang mit den SWIFT-Daten geeinigt. Dabei sichern die USA der europäischen Seite zwar unter anderem zu, auf die Daten ausschließlich zum Zwecke der Terrorbekämpfung zuzugreifen. Datenschützer kritisieren diese Zusicherungen jedoch – gemessen an den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts – als völlig unzureichend. So sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das wesentliche Problem nicht gelöst: Denn US-Behörden würden auch weiterhin auf Daten zugreifen können, die bei Zahlungsvorgängen ohne US-Bezug entstanden seien, etwa bei einer Überweisung von Deutschland nach Österreich. Diese Verhandlungsschlappe hindert die Bundesregierung aber keineswegs daran, ihr Verhandlungsergebnis zu feiern. In einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 29.Juni 2007 heißt es über die SWIFT-Vereinbarung: „Die Lösung stellt einen weiteren Erfolg der deutschen Ratspräsidentschaft dar.“ Die Öffentlichkeit soll also erstens glauben, daß die USA keinen Datenmißbrauch betreiben und zweitens, daß die Bundesregierung sich in natürlich der Lage sieht, die CIA bezüglich ihres Umgangs mit Daten aus dem europäischen Zahlungsverkehr vollständig zu kontrollieren.

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