Weltpolitik

Keine Gnade für Whistleblower

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Ein US-Militärgericht hat den Wikileaks-Informanten Bradley Manning schuldig gesprochen. Ihm drohen bis zu 136 Jahre Haft –

Von SEBASTIAN RANGE, 01. August 2013 –

Dem Wikileaks-Informanten Bradley Manning droht eine Höchststrafe von 136 Jahren Gefängnis. Das US-Militärgericht in Fort Meade erklärte den 25-Jährigen in fast allen der mehr als 20 Anklagepunkte für schuldig. Ein recht überraschender Freispruch kam hingegen in dem am schwersten wiegenden Punkt „Unterstützung des Feindes“ (aiding the enemy) zustande, für den bei einem Schuldspruch eine lebenslange Haftstrafe gedroht hätte. Manning wurde unter anderem wegen Spionage, Geheimnisverrat, Computerbetrug und Diebstahl für schuldig erklärt.

Am Mittwoch sollen die Beratungen über das Strafmaß beginnen, das voraussichtlich noch im August verkündet werden soll. Dass den Obergefreiten keine Todesstrafe erwartet, war schon vor Beginn des seit zwei Monaten laufenden Prozesses klar. Zwar kann eine „Unterstützung des Feindes“ mit dieser Höchststrafe geahndet werden, doch ein solches Urteil kann nur von einem Geschworenengericht ausgesprochen werden.

Assange: „Kurzsichtiger Richterspruch“

Verteidiger David Coombs wertete die Worte von Richterin Denise Lind trotz des umfassenden Schuldspruchs als Erfolg. „Heute ist ein guter Tag“, sagte  Coombs laut einem Bericht der Washington Post online. „Dies ist ein riesengroßer Erfolg“, zitiert ihn der TV-Sender NBC berichtete. Manning stünde aber noch weiterhin unter Beschuss, der Kampf sei noch nicht gewonnen.

Das Urteil von Wikileaks-Chef Julian Assange fällt hingegen kritischer aus. Zum ersten Mal sei ein Whistleblower der Spionage schuldig gesprochen worden. „Dieser kurzsichtige Richterspruch darf nicht toleriert werden und muss rückgängig gemacht werden.“ Assange sitzt seit über einem Jahr in der ecuadorianischen Botschaft in London fest und fürchtet, beim Verlassen der Botschaft festgenommen und in die USA ausgeliefert zu werden.

„Brad liebte sein Land und war stolz, dessen Uniform zu tragen“, schrieb die Familie Mannings in einem vom Guardian veröffentlichten Schreiben. Der Schuldspruch sei enttäuschend, doch es sei erfreulich, dass Manning auch nach Auffassung von Richterin Lind den Feinden der USA niemals habe helfen wollen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International reagierte ebenfalls mit Kritik. Im Kampf um die nationale Sicherheit habe die US-Regierung mit dem Prozess gegen Manning die falschen Prioritäten gesetzt. „Es scheint, dass er das Richtige tun wollte: rechtswidriges Verhalten der Regierung mit glaubwürdigen Beweisen aufdecken.“

Laut dem Geständnis Mannings gab er als im Irak stationierter Soldat im Jahr 2010 Hunderttausende geheime Dokumente aus Armeedatenbanken an Wikileaks weiter, um nach eigener Aussage eine öffentliche Debatte „über die Rolle des Militärs und generell der US-Außenpolitik“ zu befördern.  

Das Verfahren in Fort Meade bei Washington ist der erste große Prozess gegen einen sogenannten Whistleblower in den USA und wird von vielen Beobachtern als Präzedenzfall für weitere bekannte Enthüller betrachtet, darunter auch für den Geheimdienstexperten Edward Snowden.

Der Schuldspruch sei eine Warnung an alle Whistleblower und an investigative Journalisten, teilte die US-Sektion von Reporter ohne Grenzen mit. „Wir sind immer noch besorgt über die abschreckende Wirkung für die Presse, besonders für Reporter, die über Themen zur nationalen Sicherheit berichten“, sagte der Vorsitzende des Komitees zum Schutz von Journalisten CPJ, Joel Simon, laut einer Mitteilung.

Im Auftrag des Feindes?

Mit haarsträubenden Begründungen hatte die Klägerseite versucht, Manning wegen „Unterstützung des Feindes“ zu belangen. Damit sollten „andere potentielle Geheimnisverräter abgeschreckt werden“, schrieb der Spiegel vergangene Woche, um zugleich zu versichern: „Natürlich ist Mannings Prozess kein Schauprozess, Anwendung findet der ‚Uniform Code of Military Justice‘, Militärrecht also.“

Von der unterstellten Rechtsstaatlichkeit ließ sich vor und während des Prozesses allerdings nur wenig ausmachen. Der Sonderberichterstatter über Folter der Vereinten Nationen, Juan E. Méndez, bezeichnete Mannings Haftbedingungen als „grausam, unmenschlich und demütigend“. Der Grad der Geheimhaltung während des Prozesses war „grotesk“, erklärte Eugene Fidell, der Militärrecht an der Yale Law School lehrt. (1)

Um Manning der Feindunterstützung bezichtigen zu können, wurde das Militärrecht von der Staatsanwaltschaft auf abenteuerliche Weise ausgelegt:  Sie unterstellte dem Obergefreiten, durch seine Veröffentlichungen Al-Qaida bewusst im Kampf gegen die USA geholfen zu haben. Denn schließlich müsse dem US-Soldaten klar gewesen sein, dass auch Amerikas Feinde das Internet benutzen und Wikileaks lesen. Untermauert wurde diese Sichtweise mit äußerst fragwürdigen „Beweisen“. Demnach habe Osama Bin Laden höchstpersönlich einen Getreuen angewiesen, Dokumente von Wikileaks abzurufen. Außerdem hätten sich auf einem Computer Wikileaks-Dokumente befunden, den die US-Armee auf dem Anwesen Bin Ladens im pakistanischen Abbottabad sichergestellt haben will. Bis heute konnte die USA noch nicht einmal den Beweis dafür bringen, Osama Bin Laden wirklich im Mai 2011 in Abbottabad getötet zu haben.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft noch versucht, Wikileaks selbst als eine Art „Feindes-Plattform“ zu kennzeichnen. Die vom Gericht gehörten Sachverständigen wiesen diese Kennzeichnung jedoch zurück und charakterisierten die Internet-Plattform als legitime Nachrichtenorganisation. Woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Schwenk vollzog. Es mache keinen Unterschied, ob Manning die Daten an Wikileaks oder an die New York Times gegeben hätte, so die Ankläger. Innerhalb der kruden Beweisführung eine durchaus schlüssige Argumentationsweise. Denn wer will bestreiten, dass Al-Qaida-Terroristen nicht auch in der Lage sind, die New York Times zu lesen? „Die Quelle gibt Material an Journalisten; die Journalisten veröffentlichen es; der Feind liest die Publikation und prompt ist die Quelle schuldig der ‚Unterstützung des Feindes‘“, kommentierte der britische Guardian, nachdem die Richterin den Anklagepunkt der Feindunterstützung zugelassen hatte. (2)

Zur Beurteilung einer möglichen Feindunterstützung ist auch die dem Handeln zugrunde liegende Motivation von Belang. Konkret ist es die Frage, ob Manning aus „böser Absicht“ (evil intent) heraus gehandelt hat. „Selbst die Zeugen der Anklage haben dem Gericht wiederholt gesagt, dass sie keinerlei Beweise dafür gefunden haben, dass Manning Sympathien für Al-Qaida oder anderer Terrororganisationen hegte, dass er jemals Illoyalität gegenüber seinem Land erkennen ließ, oder dass er irgendwelche Verbindungen zu einer Regierung, außer seiner eigenen, unterhielt“, fasste Amnesty International in einer Erklärung zusammen. Die Zulassung des Anklagepunktes der Feindunterstützung sei eine „Verspottung der US-Militärgerichtsbarkeit“, so die Menschenrechtsorganisation. (3)

An Mannings Motiven zeigte das Gericht allerdings nur geringes Interesse. Der Verteidigung werde es nur im „äußerst beschränkten Rahmen gestattet, Beweise für die Motivlage zu präsentieren“, hatte Militärrichterin Denise Lind  frühzeitig beschlossen. Für sie stand ohnehin fest: Manning „hat wissentlich Geheimdienstinformationen an den Feind weitergegeben“. (4) Denn, und hier folgte die Richterin ganz und gar den Argumenten der Staatsanwaltschaft, dank seiner Ausbildung beim Militär hätte Manning wissen müssen, dass alle Informationen, die ins Internet gelangen, in die Hände feindlicher Agenten gelangen können.

Verzerrte Wahrnehmung

Der Freispruch in Sachen Feindunterstützung ist angesichts der Äußerungen des Gerichts im Vorfeld der Urteilsverkündung durchaus überraschend. Er dürfte vor allem im Hinblick auf die öffentliche Reaktion erfolgt sein.  

Und die fällt entsprechend positiv aus. In den deutschen Massenmedien wird der Urteilsspruch zumeist wohlwollend aufgenommen. „Manning-Urteil rettet die Pressefreiheit“, titelte gar die Zeit in offenkundiger Verkennung der Realität. Dem Kampf der Obama-Administration gegen die Pressefreiheit wurden durch dieses Urteil keine Steine in den Weg gelegt. Im Gegenteil: Die US-Regierung verfolgt gegenwärtig mehr Whistleblower als alle ihre Vorgänger zusammen genommen. Zudem ist sie bestrebt, ein wesentliches Element der Pressefreiheit, der Quellenschutz, ins justizielle Jenseits zu befördern. (5)

Nun kann sich die US-Regierung auf das gestrige Gerichtsurteil berufen, um Whistleblowern  den Prozess wegen Spionagetätigkeit machen zu können. Edward Snowden oder Julian Assange hätten ohnehin nicht wegen „Unterstützung des Feindes“ belangt werden können, da sie keine Angehörige des Militärs sind. Ihnen, wie auch anderen Geheimnisverrätern, soll der Prozess wegen Spionagetätigkeit gemacht werden – wofür auch Manning verurteilt wurde. Grundlage ist das Spionagegesetz von 1917. Der Vorwurf der Spionage ist weitaus schwerwiegender als eine Anklage wegen der illegalen Weitergabe geheimer Informationen. Denn Spionage setzt Kollaboration mit einem Feind voraus.

Doch weder Manning, noch Snowden oder Assange wurden von einer fremden beziehungsweise feindlichen Macht beauftragt oder bezahlt. Keiner von ihnen hat Informationen direkt an einen Feind oder eine ausländische Macht weiter gegeben. Mit dem Manning-Urteil wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der nicht nur Auswirkungen auf das Schicksal der verfolgten Whistleblower haben kann, sondern allgemein auf die Pressefreiheit.

Das Spionagegesetz verbietet „in Zeiten des Krieges“ – die USA befinden sich bekanntlich seit dem 11. September 2001 permanent im Krieg, gegen wen auch immer – die Weitergabe von Informationen, die „nützlich für den Feind“ sind. Unklar bleibt, worin denn der konkrete Nutzender für Al-Qaida bestanden haben soll. Auch die Staatsanwaltschaft konnte den angeblich von den Wikileaks-Dokumenten ausgehenden Gebrauchswert für Terroristen nicht begründen.

Zudem ging nach Ansicht des vom Gericht angehörten ehemaligen Oberst der Luftwaffe, Morris Davis, der in Guantanamo als Staatsanwalt leitend tätig war, keine Bedrohung der nationalen Sicherheit von den Informationen aus, die Manning an die Enthüllungs-Plattform übermittelt hatte. (6)

Dennoch wird der 25-järhige das Gefängnis wohl erst als alter Mann verlassen können, wenn überhaupt. Alleine für die zehn Anklagepunkte, zu denen er sich schuldig bekannt hatte, könnte er lebenslänglich einsitzen. Der Obergefreite könne sich glücklich schätzen, wenn er „nur“ mit 20 Jahren Haft davon komme, so die Meinung von Rechtsexperten.

Der Abschreckungseffekt auf andere potentielle Whistleblower ist somit durch das gestrige Urteil gegeben, trotz des Freispruchs vom Vorwurf der Feindunterstützung. Mit einer Verurteilung Mannings als Feindunterstützer hätte sich die US-Justiz der internationalen Lächerlichkeit preisgegeben, da diese im Wesentlichen auf der Erkenntnis beruht hätte, dass auch Terroristen das Internet bedienen können.


Anmerkungen

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(mit dpa)

(1) http://www.globalpost.com/dispatch/news/afp/130724/us-trial-manning-the-wikileaks-source-at-final-stage
(2) http://www.theguardian.com/commentisfree/2013/jul/19/bradley-manning-trial-aiding-the-enemy-charge
(3) http://amnesty.org/en/news/bradley-manning-us-aiding-enemy-charge-travesty-justice-2013-07-18
(4) http://www.reuters.com/article/2013/07/25/us-usa-wikileaks-manning-idUSBRE96O08S20130725
(5) http://www.hintergrund.de/201307242713/politik/welt/us-gericht-journalisten-muessen-quellen-preisgeben.html
(6) http://bigstory.ap.org/article/manning-defense-rebuts-evidence-leaks-caused-harm

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