13 Millionen Euro: Wie Pharma-Anwälte mit Steuergeld über 1.000 Klagen von Corona-Impfgeschädigten abwehren
In den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate hat sich die Bundesregierung auf eine Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen: Klagen Geschädigte vor Gericht, übernimmt der Staat die Kosten der Pharma-Anwälte. In über 1.000 Gerichtsverfahren ist so bislang ein zweistelliger Millionenbetrag an Biontech & Co. geflossen. Die Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachter, die von der Regierung abhängig sind – ein gravierender Interessenkonflikt, der von den Richtern ignoriert wird. Die AfD spricht vom „größten Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik.
Am 11. November 2020 schloss die EU-Kommission mit Pfizer und Biontech Verträge über die Abnahme der zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassenen Corona-mRNA-Präparate. Ähnliche Verträge wurden im gleichen Zeitraum auch mit den anderen Herstellern unterzeichnet. Bereits während der Verhandlungen war bekannt geworden, dass die Hersteller eine begrenzte Haftung forderten, falls die Präparate unerwartete Nebenwirkungen zeigen sollten. In den von der EU-Kommission veröffentlichten Verträgen sind die entsprechenden Passagen größtenteils geschwärzt. Mittlerweile sind jedoch vollständige Versionen aufgetaucht.