Eine Woche nach der Freilassung von Julian Assange ist Zeit für erste Analysen, wie sie Raja Stutz geschrieben hat. Der Autor stellt unter anderem die Frage, welche Folgen die Entwicklung für die Pressefreiheit hat.
In der WikiLeaks-Pressekonferenz in Canberra, sagte Assanges Anwältin Jennifer Robinson, die Assange seit 14 Jahren rechtlich vertritt, dass diese Vereinbarung „kein Präzedenzfall ist, weil es sich nicht um eine Gerichtsentscheidung handelt“. Allerdings sei die Strafverfolgung an sich ein Präzedenzfall, der gegen den Rest der Medien verwendet werden könne.
Hinzu kommt die extraterritoriale Strafverfolgung der USA gegen unliebsame Journalisten oder Verleger: Assange ist Australier, er hielt sich in Großbritannien auf und war auch während der Veröffentlichungen nicht in den USA. Kurz nach der Gerichtsverhandlung warnte Jennifer Robinson daher gegenüber dem Guardian: „Die USA versuchen, eine extraterritoriale Gerichtsbarkeit über euch alle auszuüben, ohne euch den verfassungsmäßigen Schutz der freien Meinungsäußerung zu gewähren, und jeder, dem die freie Meinungsäußerung und die demokratische Rechenschaftspflicht am Herzen liegen, sollte sich dem widersetzen. Ich möchte alle, die sich für Julian Assange eingesetzt haben, ermutigen, sich auch weiterhin gegen diesen gefährlichen Präzedenzfall zu wehren.“
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