„Das ist verrückt“
Aktuell mehren sich die Fälle polizeilicher Hausdurchsuchungen bei regierungskritischen Intellektuellen. Das Motiv ist erkennbar Einschüchterung. Eine Richterin zeigt sich gegenüber Multipolar fassungslos. Hat Deutschland aus seiner Geschichte nichts gelernt?
In Deutschland ist es verboten, Nazi-Propaganda zu verbreiten. Eine rechtsextreme Partei darf also zum Beispiel nicht Hakenkreuzfahnen schwenkend oder mit gerahmten Bildern von Adolf Hitler durch die Straßen ziehen und dabei „Deutschland erwache“ oder „Alles für Deutschland“ (beides SA-Parolen) skandieren. Im Strafgesetzbuch (§86 und § 86a) heißt es, wer „Propagandamittel“ oder „Kennzeichen“ verbreitet oder öffentlich verwendet, „die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“, wird mit „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte wirkt ein solches „NS-Kennzeichenverbot“ nachvollziehbar – als Bollwerk gegen ihre mögliche Wiederholung, gemäß der Devise: „Wehret den Anfängen!“