Multipolar zur Zensur

Die Landesmedienanstalten als Wahrheitsministerien

1699026024

Seit drei Jahren agieren die Landesmedienanstalten als Nachzensoren für Internet-Beiträge. Zumindest können sie das tun, wenn sie meinen, Fehler in Beiträgen gefunden zu haben. Helge Buttkereit hat recherchiert und sich auch mit juristischen Stimmen auseinandergesetzt.

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So heißt es eindeutig in Artikel 5 des Grundgesetzes. Weiterhin steht dort: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

In der Realität ist es nicht so eindeutig. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sieht das mit dem Grundrecht wie folgt: „Das verfassungsrechtliche Zensurverbot umfasst allein die Vorzensur, d.h. das Eingreifen von Maßnahmen vor der Veröffentlichung eines Beitrages. Die nachträgliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit fällt hingegen unter den Schrankvorbehalt des Art. 5 Abs. 2 GG.“ Vorzensur dürfe nicht sein, Nachzensur schon, so kann man diese Sätze der Medienanstalt übersetzen. Sie verweist auf allgemeine Gesetze, die die Grundrechte in gewisse Schranken weisen können. Allgemeine Gesetze wohlgemerkt. Gesetze für alle.

https://multipolar-magazin.de/artikel/landesmedienanstalten

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Aus anderen Medien Mensch-Zuletzt-Bank. Für den Profit löst sich die Post in nichts auf.
Nächster Artikel Stern zum Cum-Ex-Skandal Eklat im Cum-Ex-Ausschuss – zwei Laptops mit 700.000 E-Mails verschwunden