"Plagiatsjäger" Weber: Das Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD ist teils bloß zusammenkopiert
Das AfD-Gutachten stützt sich offenbar auf öffentliche Quellen. Gerade Gerichtsurteile seien abgeschrieben worden, sagt Weber. Teils sogar solche, die sich gar nicht auf die AfD bezogen.
Am Dienstag wurde das Verfassungsschutz-Gutachten, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, vollständig von Medien veröffentlicht. Ohnehin gilt derzeit eine Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) – bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über den Eilantrag der AfD wird diese nicht mehr offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet. Nach der nun erfolgten Veröffentlichung kann das Gutachten von einer breiten Öffentlichkeit kritisch untersucht werden. Der sich als „Plagiatsjäger“ bezeichnende Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber hat inzwischen eine erste maschinelle Prüfung des Gutachtens durchgeführt. In seinem Report, der der Berliner Zeitung exklusiv vorliegt, kommt Weber zu dem Schluss, es handle sich um ein „Copy-Paste-Gutachten‘“.
„Plagiatsjäger“ Weber: Das Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD ist teils bloß zusammenkopiert