Diese Woche machte das Verwaltungsgericht Osnabrück auf sich aufmerksam. Es hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig. Zumindest im Verlauf des Jahres 2022 sei diese dazu geworden, meinen die Richter. Friedrich Pürner ist mittlerweile BSW-Europaabgeordneter und ist einer der prominentsten Kritiker der Maßnahmen. Er schreibt in einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung unter anderem:
Das Bundesverfassungsgericht ist mit den RKI-Protokollen in der Lage, eine Änderung der Erkenntnislage festzustellen, ohne dabei einen eigenen Fehler einräumen zu müssen. In einer Entscheidung zu schreiben, dass durch die RKI-Protokolle nun offensichtlich wurde, dass die Öffentlichkeit, Ministerien und Gerichte nicht über die tatsächliche Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der Covid-Impfung fachlich korrekt informiert wurden, ist leicht möglich. Dabei würde das Gericht nicht einmal bei der Abfassung der Entscheidung ins Schwimmen kommen. Das behördliche Versagen, das Zurückhalten von Informationen und das Nicht-Überwachen von verfassungswidrig gewordenen Normen sind alles Vorwürfe, die erhoben werden können, aber nicht das Problem des Bundesverfassungsgerichts darstellen.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück liefert dem obersten Gericht bereits eine Steilvorlage, indem es aufzeigt, dass der Gesetzgeber seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden sei. Die Norm, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht regelt, sei „in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“. Diesen Elfmeter muss das Bundesverfassungsgericht jetzt nur noch versenken.
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