Norbert Häring macht in einem Beitrag auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam, das als Ohrfeige für den Verfassungsschutz und die Innenministerin gelesen werden kann. Denn das Gericht macht klar, dass der Staat scharfe Kritik ertragen muss, auch solche, die unter die Gürtellinie geht. Das könnte ein Fingerzeig sein, dass ein neuartiger Tatbestand aus Sicht des Gerichtes keiner ist.
Denn die Argumentation, mit der die Bundesregierung nun in Karlsruhe so hart auf die Nase gefallen ist, ist genau diejenige, mit der Haldenwang 2021 den Tatbestand „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden hat. Damit hat er sich ermöglicht, dagegen vorzugehen, dass in Zusammenhang mit dem „Protestgeschehen gegen Corona-Schutzmaßnahmen“ gegen Repräsentanten und Institutionen des Staates „agiert“ wird, um dessen Legitimität systematisch zu untergraben. Verfassungsrechtler sehen das überwiegend kritisch.
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