Wie sagt man „NEIN“ zum Kriegsdienst?
Während die politische Klasse einmütig die neue deutsche „Kriegstüchtigkeit” beschwört und die Musterung junger Männer vorbereitet, haben wir uns nach Hilfsangeboten umgesehen, die junge Menschen bei der Verweigerung des Wehrdienstes unterstützen. Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung – und es sollte von den Interessierten so schnell wie möglich in Anspruch genommen werden, bevor die „Spannungsfall-Falle“ zuschnappt.
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Alle 18-jährigen Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Ab Juli 2027 sollen die Musterungen beginnen. Die Politiker sprechen von „Bedarfswehrpflicht”, von „Zeitenwende”, von der Notwendigkeit, „kriegstüchtig” zu werden. In den Talkshows überbieten sich „Sicherheitsexperten“ mit martialischen Forderungen. Was in diesem medialen Trommelfeuer der Aufrüstungsrhetorik allerdings zu wenig vorkommt: Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet unmissverständlich: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
