Bundesregierung hat „kein Verfügungsrecht“ über Pfizer-Bericht zu DNA-Resten in Impfung
Antwort auf Kleine Anfrage der AfD: geschwärzter Pfizer-Bericht liegt Paul-Ehrlich-Institut ungeschwärzt vor / Veröffentlichung obliegt jedoch Europäischer Arzneimittelagentur / Pharmakonzern verschwieg in Zulassungsunterlagen zunächst potenziell krebserregende DNA-Fragmente in Präparat „Comirnaty“
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Die Bundesregierung hat „kein Verfügungsrecht“ über einen Bericht des Pharmaunternehmens Pfizer, der sich mit den im Impfstoff „Comirnaty“ vorhandenen DNA-Resten beschäftigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die Multipolar vorliegt. Laut der AfD sei der entsprechende Bericht von Pfizer im Januar 2024 an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt worden. Diese habe ihn im August 2025 veröffentlicht, jedoch mit Schwärzungen, die „mehrere Seiten und offenbar auch Tabellen“ umfassten.
Laut der Bundesregierung liegt dem für die Impfstoffsicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) der „vollständige ungeschwärzte Bericht“ „im Rahmen eines Änderungsverfahrens der Zulassung“ vor. Die Veröffentlichung von im zentralen europäischen Zulassungsverfahren eingereichten Unterlagen obliege jedoch der EMA. Die AfD hatte wissen wollen, ob die Bundesregierung beabsichtige bei Pfizer auf eine vollständige, ungeschwärzte und allgemein zugängliche Veröffentlichung des Berichts hinzuwirken.
Laut Darstellung der AfD erläutert Pfizer in dem genannten Bericht Daten aus eigenen Untersuchungen zu den DNA-Resten in seinem Impfpräparat. Dazu gehören auch Fragmente bakterieller DNA (Plasmid), die für die Massenproduktion der Impfstoffe verwendet wurde. Der Pfizer-Bericht gehe auch auf „Zusatz-Elemente“ ein, heißt es in der Kleinen Anfrage. Unter diesen hebt die AfD besonders Sequenzen des Simian-Virus 40 (SV40) hervor. Es handelt sich um ein Virus, das Krebs auslösen könne. Sequenzen dieses Virus werden in Plasmiden zur Gentherapie eingesetzt: Sie sorgen dafür, dass bestimmte Gene als Therapie in den Zellkern eingeschleust werden können, wo sie Gendefekte reparieren sollen.
Die AfD weist in ihrer Kleinen Anfrage darauf hin, dass diese SV40-Sequenzen für den Herstellungsprozess der Corona-Impfstoffe jedoch nicht nötig gewesen seien. Zugleich sei es „entsprechend wissenschaftlicher Kenntnis naheliegend“, dass von diesen Elementen ein mögliches Krebsrisiko ausgehe. In dem geschwärzten Bericht von 2024 räume Pfizer ein, Impfstoffchargen positiv auf SV40-Sequenzelemente getestet zu haben. Das Pharmaunternehmen behaupte gleichzeitig „ohne wissenschaftliche Belege“, dass sein Corona-Impfstoff keine krebserregende Bestandteile enthalte und dass von den darin enthaltenen Rest-DNA- oder RNA-Fragmenten kein Sicherheitsrisiko ausgehe. Laut AfD seien jedoch „offenkundig Stellen geschwärzt“, die Größe und Beschaffenheit von DNA-Resten und diesbezügliche Erfassungsmethoden zum Gegenstand hätten. Die genannten Parameter hätten „erheblichen Einfluss auf das Gefährdungspotential“ der Präparate.
Die AfD wollte von der Bundesregierung wissen, wann das PEI Kenntnis über das Vorhandensein von SV40-Sequenzen erhalten hatte und wie es mit dieser Information umgegangen sei. Ferner fragte die AfD, ob die Bundesregierung Pfizers Auffassung teile, wonach die SV40-Sequenzen unbedenklich seien und die Herstellungsplasmide für Comirnaty kein Krebsrisiko darstellten. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wird mit der Zulassung ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigt“, heißt es in der Antwort knapp. Es seien darüber hinaus „keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür bekannt, dass die im Impfstoff enthaltenen DNA-Fragmente bedenklich wären, noch dass die zulässige Gesamtmenge an DNA in Chargen des Impfstoffs überschritten wurde“.
Des weiteren bezieht sich die Bundesregierung auf Angaben des PEI. Demnach sei die SV40-Sequenz im Plasmid „zunächst nicht speziell deklariert worden“, da die Sequenz von Pfizer/BioNTech „als nicht-funktionaler Teil des Plasmids“ angesehen worden sei. Die AfD hatte die fehlenden Hinweise Pfizers auf die SV40-Sequenzen in der Ersteinreichung des Genehmigungsantrags bei der EMA explizit bemängelt. Den von der AfD kritisierten Umgang der Zulassungsbehörden mit „lückenhaften und unterlassenen Angaben von Herstellern“ kommentiert die Bundesregierung in ihrer Antwort mit einem Verweis auf ein beschleunigtes Verfahren („Rolling Review“) bei der Bewertung der Zulassungsunterlagen der Corona-Impfstoffe. Datenpakete der nichtklinischen und klinischen Entwicklung eines Impfstoffkandidaten seien bereits bewertet worden, „bevor alle erforderlichen Daten für einen Zulassungsantrag erhoben“ worden seien. Weiter heißt es: „Nach Mitteilung des PEI ist und war die Bewertung im zentralen Verfahren nicht zu beanstanden.“