Corona-Aufarbeitung

Bundeswehr: Weitere „unehrenhafte Entlassung“ wegen Corona-Impfverweigerung

Soldat verliert Einkommen und Pensionsansprüche / Mehrere Soldaten verbüßten wegen Impfverweigerung Haftstrafen / Rechtsanwalt fordert Verurteilung der verantwortlichen Richter wegen „klarer Rechtsbeugung“

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Das Truppendienstgericht Nord in Münster hat am Dienstag (17.2.) nach zweitägiger Verhandlung die Beendigung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Stabsunteroffiziers Dmitrij Heidel bestätigt. Er verliert damit alle Dienst- und Sachbezüge, was informell als „unehrenhafte Entlassung“ bezeichnet wird. Heidels Fall ist eines von 131 gerichtlichen Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der Aufforderung sich die mRNA-Corona-Präparate injizieren zu lassen („Corona-Impfung“). Die Entscheidung ist die mittlerweile 34. gerichtliche Disziplinarmaßnahme wegen einer Verweigerung der Corona-Impfung. Das Urteil bedeutet für den zweifachen Familienvater Heidel, der zwölf Jahre gedient hat, nicht nur das Ende seiner bisherigen Einkünfte, sondern auch den Verlust von etwaigen Übergangszahlungen sowie seiner Pensionsansprüche.

Heidel ist einer der wenigen wegen Impfverweigerung verurteilten Soldaten, die damit an die Öffentlichkeit gegangen sind. Wie seine beiden Kameraden, Ex-Oberfeldwebel Alexander Bittner sowie Ex-Oberstabsgefreiter Jan Reiners, war er zuvor von einem Zivilgericht wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage einer Geldzahlung verurteilt worden. Alle drei haben die Zahlung der Geldauflage aus Prinzip verweigert und mussten deshalb eine Haftstrafe antreten. Auch der ehemalige Hauptfeldwebel Michael Woitalla war wegen seiner Impfverweigerung „unehrenhaft entlassen“ worden. In einem Interview mit „Epoch Times“ stellt er die Hintergründe seiner Entscheidung und den Ablauf seiner Entlassung dar.

Bittner verbüßte zu dem Zeitpunkt seine Freiheitsstrafe, als der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach unter Beifall von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der FDP im Bundestag bestritt, dass „irgendein Soldat (…) im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht hat impfen lassen“.

Rechtliche Grundlagen der Zivilklagen wegen Befehlsverweigerung sowie der Disziplinarverfahren waren eine im November 2021 von der damaligen geschäftsführenden Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer verfügte Anweisung sowie unter anderem eine von einem Regierungsdirektor in der Bundeswehr namens Schart unterzeichnete „Handlungshilfe“ vom Dezember 2021. In der erst Mitte 2024 öffentlich bekannt gewordenen Anweisung erbittet Kramp-Karrenbauer die „Umsetzung der einstimmig im Schlichtungsausschuss beschlossenen Empfehlungen insbesondere der unverzüglichen Aufnahme der SARS-CoV-2-Impfung – einschließlich der Boosterimpfungen – in das duldungspflichtige Basisimpfschema“ der Bundeswehr.

In der „Handlungshilfe Schart“ heißt es, dass selbst die „bis dahin“ besten Soldaten „bei einer vehementen und fortgesetzten Gehorsamsverweigerung“ zur Impfung „alles“ riskieren würden. Nach zweimaliger Verweigerung sollten die zu verhängenden Disziplinarverfahren „signifikant höher ausfallen“ – beispielsweise ein „volles Monatsgehalt“ und „gerne auch Arrest“. Zur rechtlichen Legitimierung beruft sich die „Handlungshilfe Schart“ auf Paragraf 17a, Absatz 2, Satz 1 des Soldatengesetzes. Dort steht, ein Soldat müsse ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen „nur dann dulden“, wenn sie „der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen“.

Rechtsanwalt Edgar Siemund, der mehrere Soldaten vor Gericht in ihren Verfahren wegen der Impfverweigerung vertreten hat, bezweifelt, dass die Duldungspflicht mit einem Impfbefehl gleichzusetzen ist und stellt damit die angelastete Befehlsverweigerung in Frage. Die Impfung habe zu keinem Zeitpunkt vor einer Übertragung des Virus geschützt. Zudem dürfe auch einem Truppenarzt als Soldaten nicht befohlen werden, einen Patienten gegen seinen Willen zu behandeln. Des Weiteren kritisiert Siemund, dass eine fachliche Evaluation der Corona-Impfungen, die im Rahmen der Beschlussempfehlung des Schlichtungsausschusses vorgesehen war, bis heute nicht vorliegt. Einen Tag vor einem Gerichtstermin, an dem die Ergebnisse der Evaluation hätten veröffentlicht werden müssen, habe Verteidigungsminister Boris Pistorius die Duldungspflicht suspendiert. Mit dieser Begründung sei das „Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ seines Mandanten vom zuständigen Richter abgelehnt worden.

Die Filmemacherin Christiane Müller hat zwei Filme zur Duldungspflicht der Corona-Impfung produziert. Darin fordert der Wissenschaftler und Arzt Andreas Sönnichsen in einem Interview aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und der Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen die Aufhebung aller Urteile, die im Rahmen der Duldungspflicht gefällt wurden. Im Rahmen von Müllers Filmen kommen zudem neben den verurteilten Betroffenen auch Soldaten anonym zu Wort, die nach eigener Darstellung unter Impfnebenwirkungen und Impfschäden leiden. Rechtsanwalt Siemund hält in einem weiteren Interview die Verurteilung der Soldaten rechtsstaatlich für „höchstgradig kritisch“ und fordert eine Verurteilung der Richter wegen „klarer Rechtsbeugung“.

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