Corona-Aufarbeitung

Corona-Enquete-Kommission: Bundeswehr bestreitet Einflussnahme auf Entscheidungsfindung

Sachverständige Pfeil: „Prinzipielle Trennung zwischen militärischen und zivilen Aufgaben“ als Lehre aus der NS-Zeit gefährdet / Bundeswehr-Vertreter: „Nur bei der Ausführung geholfen“ / Früherer Oberregierungsrat Kohn: Bundesregierung nahm bei Corona keine Gefahrenanalyse vor

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Vertreter der Bundeswehr haben in der jüngsten Sitzung der Corona-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages am 23. April die rein koordinierende Rolle des Militärs in der Corona-Krise beteuert. Der von der Unionsfraktion geladene Sachverständige Generaloberstabsarzt Ralf Hoffmann sagte: „von Durchgriff und Kontrolle“ könne „überhaupt keine Rede sein“. Auch der vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits im Februar 2020 für die Leitung der neu geschaffenen Abteilung für Gesundheitssicherheit einberufene Militär Hans-Ulrich Holtherm habe demnach „keine Kontrollfunktion übernommen“.

Beate Pfeil, Juristin, Menschenrechtsexpertin und Sachverständige der AfD-Fraktion, sagte, es habe sich bei der „Amtshilfe“ durch das deutsche Militär um den „bisher längsten und größten Einsatz der Bundeswehr in zivilen Bereichen“ gehandelt. Die Bundeswehr sei dabei „gefährlich nahe an grundrechtssensiblen Bereichen“ wie „Impfungen in Pflegeheimen, Testungen, Zugangsbeschränkungen“ tätig gewesen. Damit drohe nicht nur, die „empfindliche Grenze zwischen technischer Unterstützung und hoheitlichem Zwang“ überschritten zu werden, sondern auch die „prinzipielle Trennung zwischen militärischen und zivilen Aufgaben“, die „als Lehre aus den schlimmen Erfahrungen der Weimarer- und vor allem der NS-Zeit“ gezogen worden sei.

Der Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Rainer Hoffmann erklärte, „nur bei der Ausführung geholfen“ zu haben. „Entscheidungsfindung war nicht unsere Rolle“, betonte Hoffmann an anderer Stelle. Die fachliche Zuständigkeit habe beim Bundesgesundheitsministerium gelegen. Auf die Frage Pfeils zur Grundlage für die Einberufung des späteren Leiters der Gesundheitssicherheit Hans-Ulrich Holtherm entgegnete Hoffmann, er habe „keinen Einblick, wie diese Entscheidung gefallen ist“. Die Aussage Hoffmanns, Holtherm habe keine „Kontrollfunktion“ ausgeübt, wies der AfD-Sachverständige Tom Lausen mit Verweis auf die Protokolle des RKI-Krisenstabs zurück, wonach Holtherm unter anderem im Zusammenhang mit den ersten Modellierungen als „wissenschaftliche Kontrolle“ aufgeführt sei. Lausen stellte außerdem die Frage, inwieweit die Einberufung Holtherms „bereits vor dem ersten PCR-Test“ ein „Teil eines übergeordnet militärisch geprägten Steuerungsmodells“ gewesen sei.

Neben der Rolle der Bundeswehr war in der Ausschusssitzung auch der zurückliegende und künftige Umgang mit kritischer Infrastruktur (KRITIS) Thema. Als Sachverständiger der AfD-Fraktion war der ehemalige Oberregierungsrat Stephan Kohn geladen. Kohn war im Referat Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz des Bundesinnenministeriums für den Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig, bevor er infolge der Veröffentlichung seiner Einschätzung der Gefährdungslage durch das Corona-Virus im Mai 2020 suspendiert wurde und schließlich vom Dienst ausschied.

Kohn betonte in seinem Eröffnungsstatement die Rolle demokratischer Prozesse als „funktionale KRITIS“, die in der Corona-Krise gefährdet worden seien. Außerdem nahm er Bezug auf die von ihm damals bereits getroffene Abwägung zum Schaden-Nutzen-Verhältnis etwaiger Schutzmaßnahmen und kündigte eine Veröffentlichung des zunächst behördeninternen Schreibens an. Auf Nachfrage des AfD-Sachverständigen Stefan Homburg erklärte der ehemalige Oberregierungsrat, seine damalige Auswertung „rein dienstlich“, ohne „Briefkopf des Ministeriums“ und mit der Absicht verfasst zu haben, eine „echte Gefahrenanalyse und -bewertung“ zu erarbeiten. Diese habe zuvor „nicht stattgefunden“.

Die Maßnahmen seien angesichts eines „normalen Sterbegeschehens“ getroffen worden, bevor sich ein „bevölkerungsrelevanter Schaden“ ereignet habe. Die „Kennziffern des RKI“ und die Gefahrenstufen hoch, mittel und niedrig hätten demzufolge „keine Grundlage“ gehabt. Um seine Behauptungen bezüglich der drohenden „medizinischen Kollateralschäden“ zu untermauern, habe Kohn „zehn Experten aus verschiedenen Medizindisziplinen zu Rate gezogen“ und sich zum anderen mit Kollegen aus „Behörden auch anderer Länder“ abgestimmt, die als „Experten“ gegolten hätten. „Da war nicht einer dabei, der gesagt hat, das ist abwegig“, sagte Kohn. Allerdings habe sich niemand von ihnen äußern wollen. Das sei Kohn zufolge „nicht opportun“ gewesen.

Kohn warnte vor drei grundlegenden Gefahren in Bezug auf den Schutz kritischer Infrastruktur: Kontraproduktiv sei demnach erstens eine „Zentralisierung und Monopolisierung“ in Form weniger Einrichtungen. Eine „kleinteilige Betreiberlandschaft mit möglichst ungehindertem Wettbewerb“ sei dagegen besonders robust im Falle von Störungen und Ausfällen. Zweitens sei eine starke Digitalisierung, die der von den Grünen geladene Experte Alexander Fekete zuvor als wesentlichen Teil einer neuen „Resilienzkultur“ bezeichnet hatte „manipulationsanfällig, stromabhängig“ und berge „Risiken und Gefahren des Missbrauchs“. Es sei „nahezu ausgeschlossen“, damit „totale Sicherheit herzustellen“, vielmehr schaffe man „neue Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten“. Drittens sprach sich Kohn gegen eine „übernationale Vernetzung und Verschränkung“ aus, wo diese „droht uns abhängig zu machen von außerhalb Deutschlands getroffenen Entscheidungen“. Ein Verlust bei der nationalstaatlichen Selbstbestimmung sei gleichbedeutend mit einem „Entmachten“ des „Souveräns“ und damit „verfassungsfeindlich“.

Der Abgeordnete Axel Müller (CDU) versuchte Kohns Kritik und vermeintliche Wahrnehmung einer „Vertuschung“ auf „großes Unrecht“ zurückzuführen, was dem ehemaligen Referatsleiter in seiner Jugend angetan worden sei. Kohn bezeichnete dies als „durchschaubaren Versuch“, seine Kompetenz in Frage zu stellen. Die CDU-Politikerin Mechthilde Wittmann nannte Kohns Schilderungen „an Aburdität kaum zu übertreffen“. Parteikollege Kluge attestierte, es habe zwar „im weiteren Verlauf der Pandemie eine Überregulierung“ gegeben, zu Beginn habe man sich jedoch mit einer „Flutwelle“ konfrontiert gesehen, bei man nicht erst einen möglicherweise entstehenden Schaden hätte abwarten dürfen.

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