Corona-Aufarbeitung

Corona-Enquete-Kommission: Fragen teils unerwünscht

Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen: Corona-Krise war „systemisches Multiorganversagen der Gewaltenteilung“ / Rechtswissenschaftler: Ermächtigungen der Ministerpräsidentenkonferenz „verfassungsrechtlich bedenklich“ / Kommissionsvorsitzende unterbindet Fragen zu Umgang mit oppositionellen Stimmen

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Die Corona-Enquete-Kommission diskutierte in ihrer Sitzung am vergangenen Donnerstag (29.1.) die „Balance von Exekutive und Legislative“ sowie die Rolle der Opposition in der Corona-Zeit. Geladen waren unter anderem Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Ex-Innenminister Thomas De Maizière (CDU) und Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sowie Rechtsprofessoren.

Mehrere Fragen des Datenanalysten Tom Lausen wurden von der Ausschussvorsitzenden Franziska Hoppermann (CDU) nicht zugelassen. Lausen, Sachverständiger der AfD, trug Zitate von Politikern aus der Corona-Zeit vor. So habe Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) Corona-Proteste und Impfkritik öffentlich zu „faschistischem Handeln“ erklärt und eine Gefährdung der Demokratie attestiert. Der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer habe öffentlich gefordert, eine Impfpflicht notfalls mit Beugehaft durchzusetzen. Nancy Faeser habe Kritikern der Corona-Maßnahmen „demonstrativ staatliche Stärke“ entgegengehalten. Hoppermann ermahnte Lausen mehrfach, mit den „Aufzählungen“ aufzuhören, die „nichts mit dem Beratungsgegenstand zu tun“ hätten. Als sie Lausen unmittelbar mit der Abschaltung seines Mikrofons drohte, stellte er seine Fragen.

Lausen wollte von Maaßen wissen, ob er das Zusammenspiel von „Ausgrenzung, Entrechtung, Freiheitsentzug und Gewaltandrohung“ als „Jagd auf Ungeimpfte“ bewerte und ob daraus nicht zu lernen sei, dass medizinische Eingriffe wie etwa eine Impfung „niemals zur Pflicht“ gemacht werden dürften, „weil genau hier die Grenze vom Schutz zur Verfolgung überschritten“ werde. Hoppermann ließ diese Fragen nicht zu, da sie nicht das „Zusammenwirken“ und die „Entscheidungsfindung“ der Gremien und Verfassungsorgane beträfen. Der AfD-Abgeordnete Ziegler kritisierte diesen Vorgang. Er verwies auf die außerparlamentarische Opposition, deren Situation in Lausens Zitaten thematisiert worden sei. Daher hätten die Fragen durchaus etwas mit dem Beratungsgegenstand der Sitzung zu tun, sie zu „unterdrücken“ sei „verkehrt“. Hoppermann blieb bei ihrem Verbot, Maaßen durfte Lausens Fragen nicht beantworten.

Die Rolle der parlamentarischen Opposition wurde im Laufe der Sitzung von den eingeladenen Sachverstädigen unterschiedlich beurteilt. Der Rechtsprofessor Christian Waldhoff von der Humboldt Universität Berlin konstatierte, der Bundestag habe seine „Bewährungsprobe“ bestanden und die Opposition sei „nicht ausgefallen“. Waldhoffs Befund schloss sich auch Sabine Kropp, Politikprofessorin an der Freien Universität Berlin an. Einer von ihr geleiteten Untersuchung zufolge habe die Opposition „die Kontrollinstrumente sogar überdurchschnittlich häufig“ wahrgenommen.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum widersprach: „Andere Fraktionen haben Besprechungen ohne uns abgehalten“. Auch Maaßen äußerte sich kritisch. Während der Corona-Krise habe sich ein „systemisches Multiorganversagen der Gewaltenteilung“ ereignet. Die RKI-Protokolle hätten eine „tiefgreifende Machtverschiebung zur Exekutive“ offenbart. Das Parlament sei durch „informelle Gremien“ wie die Ministerpräsidentenkonferenz teilweise „umgangen“ worden. Auch habe es bereits getroffene Entscheidungen lediglich „abnicken“ können oder Entscheidungen auf einer „verzerrten Tatsachengrundlage“ gefällt. Das betreffe auch das Haushaltsrecht in Bezug auf Beschaffungen, etwa von Masken oder Apps. Die Justiz habe ihre Rolle als unabhängiges Korrektiv „nur eingeschränkt genutzt“ und stattdessen das Vorgehen der Exekutive „stabilisiert“. Eine Delegitimierung und Stigmatisierung oppositioneller Stimmen habe die demokratische Debatte geschwächt, während „legitimer Protest kriminalisiert“ worden sei.

Der Rechtswissenschaftler Uwe Volkmann erklärte, die Vorstellung, dass Grundrechte einen „absoluten Mindestbereich garantieren, in den nicht hineinregiert werden kann“ sei in der Corona-Krise „ein Stück widerlegt“ worden. Volkmann sprach dabei auch von „Verordnungsermächtigungen“, die es dem Verordnungsgeber erlaubten, sich „über Gesetze hinwegzusetzen“. „Generalklauselartige Ermächtigungen“, wie sie im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes auch durch die Ministerpräsidentenkonferenz in Anspruch genommen worden seien, nannte Volkmann „verfassungsrechtlich bedenklich“.

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