Deutsche Kommunistische Partei wirft Bank Kontokündigung aus politischen Gründen vor
Partei sieht Zusammenhang mit „Spendenaktion an Kuba“ sowie „Druck von außen“ auf „GLS Bank“ / Sprecher der Bank nennt „gesetzlich-regulatorische Vorgaben“ als Kündigungsgrund / Linke äußert sich nicht – AfD erkennt „keine sachlichen“ Kündigungsgründe
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Die „GLS Bank“ hat vier Konten des Parteivorstands sowie von elf Gliederungen der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zum 31. Dezember gekündigt. Die Partei geht laut einer Pressemitteilung davon aus, dass die Kündigung der Bankkonten aus „politischen Gründen“ erfolgte, was auch als „Debanking“ bezeichnet wird. Der Leiter der DKP-Finanzkommission, Klaus Leger, sagte der Zeitung „taz“, ein „Zusammenhang mit der Unterstützung von Hilfsprojekten auf Kuba“ sei „offensichtlich“.
Laut Darstellung der DKP kam es bereits im September zu Spannungen mit der „GLS Bank“. Demzufolge habe eine Bankmitarbeiterin „dringend“ Informationen zur Kontennutzung und speziell zu einer Spendenaktion für Kuba angefordert. Obwohl die DKP die geforderten Informationen fristgerecht geliefert habe, sei eine Erklärung der „GLS Bank“ zum Zweck der Anfrage ausgeblieben. Nach der Kündigung seien die Verantwortlichen für die Partei nicht mehr erreichbar gewesen – „zahlreiche Anrufe und Mails blieben unbeantwortet“, heißt es in der Pressemitteilung der DKP. Der Parteivorstand ist nach eigener Aussage ein langjähriger Kunde der „GLS Bank“. Zuletzt hätten „mehrere DKP-Gliederungen“ Konten bei der „GLS Bank“ eröffnet. Die Partei betont, es habe seitens der Bank keine Beanstandungen und somit keinen wirtschaftlichen Grund gegeben, die Zusammenarbeit „kritisch zu hinterfragen oder gar zu kündigen“.
Leger erklärte im Gespräch mit den „Nachdenkseiten“, ein Vertreter der „GLS Bank“ habe in einem Telefonat vom 10. Dezember „deutlich“ gemacht, dass die Kündigung „nicht auf einer souveränen internen Entscheidung“ beruht habe und es „Druck von außen gab“. Auf Legers Nachfrage nach einer Einflussnahme „durch den Verfassungsschutz“ hätten die Vertreter der Bochumer Bank nicht eingehen wollen, hätten dies aber auch nicht dementiert. Ein GLS-Sprecher nannte gegenüber der „taz“ „gesetzlich-regulatorische Vorgaben“ als Grund, ohne diese jedoch zu konkretisieren.
„Nachdenkseiten“-Redakteur Florian Warweg fragte am 10. Dezember in der Bundespressekonferenz, ob das Bundesinnenministerium und das Bundeswirtschaftsministerium „umfassend ausschließen können“, dass sie selbst oder ihnen unterstehende Behörden wie etwa der Verfassungsschutz „Druck auf die Bank ausgeübt haben“. Eine Sprecherin des Innenministeriums konnte „aus dem Stand“ nicht „weiterhelfen“, die Frage blieb unbeantwortet. Warweg verwies daraufhin auf die Kontokündigungen bei einer Reihe von „sich regierungskritisch äußernden Journalisten“. Er nannte Gabi Weber, Flavio von Witzleben, Aya Velázquez, aber auch den Mehring-Verlag und den Radiosender „Kontrafunk“. Regierungssprecher Steffen Meyer entgegnete, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betrachte „Kritik an der deutschen Bundesregierung“ als „legitim“ und „selbstverständlich“. „Wir sind hier ein freies Land“, betonte Meyer.
In einer Sitzung des Deutschen Bundestages wurde Mitte November ein Antrag der AfD diskutiert, politisch motivierte Kontokündigungen zu verbieten. Der Antrag verwies auch auf die von Multipolar regelmäßig aktualisierte Debanking-Chronik. In der Bundestagssitzung sagte die Linken-Abgeordnete Lisa Schubert die AfD suche „einen Skandal, wo es keinen gibt“. Der Bundesgerichtshof habe bereits 2013 entschieden, dass Banken, die nicht öffentlich-rechtlich organisiert seien, grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Konten kündigen dürften. Multipolar wollte in einer Anfrage von Schubert wissen, wie sie die Kündigung von Bankkonten linker Parteien bewertet. Neben der DKP war bereits im Juni 2024 der Sozialistischen Gleichheitspartei (SGP) das Konto bei der Postbank gekündigt worden. Schubert ließ die Anfrage unbeantwortet.
Kay Gottschalk (AfD), der vor dem Bundestag dafür plädiert hatte, das Zahlungskontengesetz „entgegen missbräuchlicher Auslegung zu präzisieren“, führte gegenüber Multipolar aus, dass jene Vorschläge „bewusst standpunktneutral gehalten“ seien und „für alle legalen Akteure“ gälten. Ohne Zahlungskonto sei „gesellschaftliche Teilhabe kaum möglich“, insbesondere „bei der fortwährenden Zurückdrängung des Bargelds“. Zeitlich gehäufte Kündigungen „gegenüber parteipolitisch oder weltanschaulich klar zuordenbaren Akteuren, gerade in Wahlkampfphasen“, deuteten dabei auf „koordinierte politische Einflussnahme hin“.
Auch die Kündigung der DKP sei insbesondere deshalb „überhaupt nicht berechtigt“, da „keine sachlichen, rechtlich fundierten Gründe“ vorlägen, „insbesondere keine strafrechtlichen Ermittlungen oder Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung“. Derlei Vorfälle markierten eine „gemeinsame Problematik“ in Bezug auf ein „opportunistisches Verhalten von Banken“, das „Oppositionelle und Regierungskritiker trifft, die sich zu sehr von der etablierten Regierungslinie entfernen“.