Gesetzesverschärfung

Fachleute kritisieren Verschärfung von Gesetzen zu Psychisch-Kranken in mehreren Bundesländern

Kritiker: Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht nicht gewährleistet / Hamburg verarbeitet auch Daten zu politischer Meinung und weltanschaulichen Überzeugungen / Psychologe: Gesetzesverschärfungen könnte zur Disziplinierung politischer „Abweichler“ eingesetzt werden – Verein „Justiz-Opfer” erinnert an Fall Gustl Mollath

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Die in mehreren Bundesländern erfolgende Verschärfung von Gesetzen, die psychisch kranke Menschen betreffen, stößt auf Kritik. Fachleuten zufolge seien weder Datenschutz noch die ärztliche Schweigepflicht gewährleistet. Bemängelt wird außerdem, dass Listen angelegt und medizinische Daten in falsche Hände geraten könnten. Die Befürchtungen gehen bis dahin, dass Menschen mit unliebsamen Ansichten als psychisch krank abgestempelt, als Sicherheitsrisiko eingestuft und dadurch überwacht werden könnten.

So sieht ein neues Gesetz in Niedersachsen vor, dass seelisch Kranke, bei denen eine „Dauergefahr“ prognostiziert wird, stärker überwacht werden sollen. Zwecks Gefahrenabwehr soll der Datenaustausch zwischen psychiatrischen Einrichtungen, sozialpsychiatrischen Diensten, Polizei und anderen Sicherheitsbehörden massiv ausgeweitet werden. Das Gesetz soll ab Juli gelten. In Nordrhein-Westfalen ist ein ähnliches Gesetz geplant. Hessen novellierte sein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz bereits Ende 2025.

Der Hamburger Senat hatte im Juni 2023 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um Personen „mit hohem Risikopotential für fremdaggressive Handlungen frühzeitig zu erkennen und schwere Gewalttaten zu verhindern.“ Es sieht umfangreiche Datenverarbeitungen vor. Neben Personenstands-, Kommunikations- und Gesundheitsdaten werden politische Meinungen sowie religiöse und weltanschauliche Überzeugungen registriert.

Mehr als 20 Organisationen protestierten im April gegen die Novellierung des niedersächsischen Gesetzes. Die Vernetzung von Erkenntnissen zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen Behörden geschehe vor dem Hintergrund einer möglichen behördlichen Nutzung automatisierter Datenanalysen wie Palantir, heißt es in dem Protestschreiben, das von Psychiatrie-Betroffenen erstunterzeichnet wurde. Es wird auf die Konsequenzen verwiesen, die gesammelten Patientenakten von Menschen in psychiatrischen Einrichtungen während des Nationalsozialismus hatten. Dies sei „als ernste Warnung“ zu verstehen.

Der klinische Psychologe Harald Walach erklärt auf Anfrage von Multipolar, bei schwer gestörten, gewalttätigen psychisch Kranken handele es sich um „eine sehr kleine Gruppe“. Diese sei mit den bereits bestehenden Gesetzen in den Griff zu bekommen. Dass dies oft nicht geschieht, liege an „Gefälligkeitsgutachten“, die gefährliche Gewalttäter wieder auf freien Fuß setzten. Nicht ausgeschlossen ist für Walach, dass Menschen mit abweichenden politischen Meinungen auf Basis der neuen Gesetze als psychisch krank deklariert, als gefährlich eingestuft und dadurch überwacht werden könnten. Eine Verschärfung der Gesetze könnte seiner Ansicht nach ein Hebel sein, um in Zukunft Abweichler aller Art zu maßregeln.

Walach erinnert an die Juristin Beate Bahner, die Corona-Maßnahmen kritisierte und im April 2020 kurzzeitig in die Psychiatrie eingeliefert wurde. Außerdem verweist er auf das politische Psychiatriesystem der Sowjetunion, das laut der Leipziger Psychiaterin Sonja Süß auf Bürger abzielte, die sich oppositionell betätigten.

In der Forschung werden wiederholt Zusammenhänge zwischen „Verschwörungstheorien“ und psychischen Krankheiten hergestellt. So erklärte der Psychiater Henning Saß im Februar 2025 in der „Apotheken Umschau“, zwischen Menschen mit Wahnvorstellungen und Verschwörungstheoretikern gebe es „weitreichende Übereinstimmungen vor allem in der Erlebnisstruktur und im Wahrheitsanspruch“. Der Heidelberger Psychiater Thomas Fuchs schrieb im Mai 2022 Verschwörungstheorien zeigten „eine deutliche Parallelität zur Struktur von paranoidem Bedeutungserleben und Wahn“. Dazu gehöre die Annahme, „Drahtzieher“ hätten geheime Motive oder mächtige Gruppen steuerten Geschehnisse. Die Forschung zu Verschwörungstheorien wird einer Analyse zufolge bis heute entscheidend vom US-Historiker Richard Hofstadter geprägt. Der habe Verschwörungstheorien und Paranoia verknüpft und damit den Weg für eine Pathologisierung herrschaftskritischer Spekulationen geebnet.

Thomas Repp, Vorstand des Vereins „Justiz-Opfer” sagte auf Anfrage von Multipolar: „Auch friedlichen Kritikern wird oft ein psychiatrischer Stempel aufgezwungen.“ Er verweist auf Gustl Mollath, der im Jahr 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Seine frühere Ehefrau, eine Vermögensberaterin der „HypoVereinsbank“, hatte ihn wegen Körperverletzung angezeigt – 16 Monate nach der vermeintlichen Tat. Mollath saß mehr als sieben Jahren in geschlossenen Abteilungen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Erst Jahre später wurde bekannt, dass Mollath tatsächliche Schwarzgeldgeschäfte seiner Ex-Frau und ihrer Kollegen gegenüber der Bank zur Sprache gebracht hatte und auffliegen lassen wollte. Gutachter und Justiz hatten seine Erzählungen über illegale Geldgeschäfte der Bank und seiner Ex-Frau als „Hirngespinste“ und „paranoid“ abgetan.

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