Internationale Gesundheitsvorschriften

Grundrechtseinschränkungen geplant

Gesetz zur Zustimmung zu geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften liegt als Entwurf vor / Mehrere Grundrechte sollen bei künftigen Gesundheitskrisen in Deutschland eingeschränkt werden können / Andere Länder haben Einspruch eingelegt

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Am 16. Juli hat das Bundeskabinett grünes Licht für einen Gesetzentwurf zur Zustimmung zu den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gegeben. Artikel 2 des Entwurfs sieht umfassende Eingriffe in die Grundrechte vor. Nach den am 9. September endenden Parlamentsferien soll das Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren. Wörtlich heißt es in Artikel 2:

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Gleichzeitig ist auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums zu lesen: „Am nicht verpflichtenden Charakter der Empfehlungen der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors der WHO im Falle einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite ändert sich nichts.“

Bereits im Oktober 2023 wollte die AfD mittels einer kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob sie sich „bei den Vertragsverhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen und der Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“ darum kümmere, dass Deutschland gegebenenfalls die „souveräne Möglichkeit“ behalte, „von den betreffenden Vorschriften der WHO abzuweichen, also eigene oder auch gar keine Maßnahmen zu ergreifen“. Die Bundesregierung antwortete damals, dass laut IGV die WHO „auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz grundsätzlich nur Empfehlungen für Maßnahmen“ abgebe, über deren „Umsetzung die Mitgliedstaaten dann eigenverantwortlich entscheiden.“

Auf Anfrage von Multipolar teilte das Bundesgesundheitsministerium nun mit, dass die Ausrufung der pandemischen Notlage dem WHO-Generaldirektor lediglich erlaube, „zeitlich befristete Empfehlungen zu geben“. Die WHO kann laut Pressestelle „nicht über die Köpfe der Vertragsstaaten hinweg bestimmen“. Die nationale Souveränität bleibe durch die Änderungen bei den IGV unberührt. Darauf hätten die Vertragsstaaten „tunlichst geachtet“. Die Nationalstaaten hätten weiterhin vollen Handlungsspielraum, der WHO komme „keine Exekutivgewalt“ zu. Zu den Neuerungen des geplanten Gesetzes gehören, wie das Ministerium weiter mitteilt, „Risikokommunikationskapazitäten, einschließlich zum Umgang mit Fehl- und Desinformation“ zur Reaktion auf Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können. Die Frage, welcher ganz konkrete Notfall zu den im Gesetzentwurf festgehaltenen Grundrechtseinschränkungen führen könne, ließ das Ministerium unbeantwortet.

Der Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) erinnerte im Juni in einem Offenen Brief die Mitglieder des Bundestags und der Landtage daran, dass bereits durch die ab 2020 von der WHO ausgesprochenen Notstands-Empfehlungen „weltweit massenhafte und gravierende Verletzungen elementarer Grund- und Menschenrechte mitverursacht“ worden waren.

Der Journalist Norbert Häring weist darauf hin, dass eine Einschränkung von Bürgerrechten durch die IGV-Änderungen von Bundesregierung und sogenannten Faktencheckern „stets ins Reich der Verschwörungstheorien verwiesen und die Unverbindlichkeit der IGV betont“ worden sei. Wie er auf seiner Webseite schreibt, sind alle Parteien außer AfD und BSW für die neuen IGV. Die BSW-Fraktion in Brandenburg habe sich bereits dezidiert gegen eine Zustimmung ausgesprochen.

Die Anpassungen der IGV wurden am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet. Die Änderungen treten am 19. September 2025 völkerrechtlich in Kraft. Jeder IGV-Vertragsstaat konnte bis 19. Juli 2025 Widerspruch einlegen. Die italienische Regierung hatte kurz vor Fristablauf Einspruch gegen die IGV-Änderungen eingelegt. Auch die USA lehnten die Änderungen ab, Gesundheitsminister Kennedy sagte, die Anpassungen würden „Tür und Tor öffnen“ für „Propaganda und Zensur, die wir während der Covid-Pandemie erlebt haben“. Ebenso hat Österreich – zumindest vorläufig – Einspruch eingelegt.

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