Völkerrecht

Juristen bewerten deutsche Produktion von Drohnen für die Ukraine als völkerrechtskonform

Rechtswissenschaftler: Russischer Angriff auf deutsche Drohnen-Produktionsstandorte wäre völkerrechtswidrig / Bundesregierung: Drohung Russlands „vollkommen inakzeptabel“ / Militärexperte: Europa hat Russland „de facto“ den Drohnenkrieg erklärt

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Rechtswissenschaftler ordnen einen möglichen und von russischer Seite angedrohten Angriff auf Produktionsstätten von Drohnen in Deutschland als völkerrechtswidrig ein. Dies gelte selbst, wenn die in Deutschland produzierten Drohnen von der Ukraine für Angriffe auf russisches Territorium eingesetzt werden. Laut russischem Verteidigungsministerium sei die Herstellung solcher Waffensysteme in EU-Ländern in Zusammenarbeit mit der Ukraine ein Schritt zu einer „scharfen Eskalation“ in Europa und zu einer „schleichenden Umwandlung“ europäischer Länder in einen „strategischen Rückzugsraum für die Ukraine“.

Der Rechtswissenschaftler Michael Riegner von der Universität Erfurt sagte gegenüber Multipolar, eine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung nach Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta – umgangssprachlich „Kriegsakt“ – liege erst dann vor, wenn ein Staat aktiv militärische Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines anderen Staates anwendet. „Die bloße Herstellung und Lieferung von Rüstungsgütern wie Drohnen auf deutschem Territorium erfüllt diese Voraussetzung eindeutig nicht und macht Deutschland völkerrechtlich nicht zur Konfliktpartei.“ Ein russischer Militärschlag gegen diese Produktionsstätten wäre hingegen ein „unprovozierter, direkter bewaffneter Angriff“ auf die Bundesrepublik Deutschland. Ein solches Vorgehen würde das Recht auf kollektive Selbstverteidigung aktivieren und damit den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrags auslösen, erklärte Riegner.

Ähnlich äußerten sich gegenüber Multipolar auch die Rechtsexperten Marten Breuer von der Universität Konstanz und Michel Erpelding vom Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Breuer wies zudem darauf hin, dass die Bundesrepublik völkerrechtlich nicht für Aktivitäten von Privatunternehmen auf deutschem Boden verantwortlich ist. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der deutsche Staat eine „effektive Kontrolle“ über das Handeln eines Privatakteurs ausübt. Dafür fehlten jedoch aus Sicht Breuers jegliche Anhaltspunkte. Erpelding merkte an, dass in der Völkerrechtswissenschaft zwar Uneinigkeit darüber bestehe, ob die Waffenlieferungen mit „dem auf die V. und XIII. Haager Konventionen zurückgehenden Neutralitätsrecht“ vereinbar sein könnten oder ob dieses Recht im Falle eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges „im Sinne der UN-Charta von 1945“ Anwendung findet. Doch selbst wenn es sich bei den Waffenlieferungen an die Ukraine um eine Verletzung des Neutralitätsrechts handeln sollte, mache dies die Lieferstaaten nicht automatisch zu Kriegsparteien, erklärte Erpelding.

Das russische Verteidigungsministerium hatte Mitte April eine Liste mit Namen und Adressen von Unternehmen in Europa veröffentlicht, in denen Drohnen für Angriffe auf Russland hergestellt würden – darunter auch Standorte in München und im hessischen Hanau. Noch am selben Tag hatte der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitri Medwedew erklärt, bei der auf der Liste angeführten Betriebe handele es sich um „potenzielle Ziele für die russischen Streitkräfte“. Die Veröffentlichungen aus Russland folgten unmittelbar nach einem Treffen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und dem ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski in Berlin, in dessen Rahmen die beiden Staatschefs eine Vereinbarung zur Verteidigungszusammenarbeit unterzeichneten.

Auf Nachfrage von Multipolar, wie die Antwort der Bundesregierung auf die russischen Äußerungen ausfällt, verwies das Auswärtige Amt auf eine Stellungnahme der Behörde über den Kurznachrichtendienst „X“. Darin heißt es, direkte Drohungen Russlands gegen Ziele in Deutschland seien ein Versuch, „unsere Unterstützung für die Ukraine zu schwächen und unsere Geschlossenheit zu testen“. Man lasse sich „nicht einschüchtern“. Solche Drohungen und „alle Arten von Spionageaktivitäten in Deutschland“ seien „vollkommen inakzeptabel“. Man habe dazu den russischen Botschafter einbestellt, erklärte das deutsche Außenministerium.

Unter den potenziellen Zielen in der Liste des russischen Verteidigungsministeriums befinden sich auch ein Kooperationsprojekt zwischen dem 2017 in der Schweiz gegründeten Softwareunternehmen „Auterion“ und dem 2020 in der Ukraine gegründeten Drohnenproduzenten „Airlogix“ sowie das erst seit 2023 bestehende Startup-Unternehmen „DaVinci Avia GmbH“ im Landkreis München. Nach Informationen des „Handelsblatts“ will das Gemeinschaftsprojekt „Auterion Airlogix“ zunächst in einer Fabrik in München sowie in einer noch folgenden Produktionsstätte in Ostdeutschland Tausende Angriffsdrohnen mit einer Reichweite von 1.000 bis 1.500 Kilometern bauen. Das „Handelsblatt“ bezeichnet „Auterion“ als „deutsch-amerikanisches Start-up“. „Correctiv“ bezeichnet es hingegen als „Schweizer Firma“. Auf dem Seitenleitwerk der von „Auterion Airlogix“ produzierten Drohne sind wiederum die ukrainische und die deutsche Flagge abgebildet.

Bereits im Dezember hatten „Quantum Systems“, ein deutscher Hersteller von zivilen und militärischen Überwachungsdrohnen, sowie der ukrainische Roboter-Produzent „Frontline Robotics“ das erste Gemeinschaftsprojekt im Rahmen der Initiative „Build with Ukraine“ zur Produktion von Drohnen gegründet. Nach Informationen der deutschen Zeitschrift „Europäische Sicherheit & Technik“ wurden die ersten in Deutschland gefertigten ukrainischen unbemannten Flugkörper vom Typ „Linza“ bereits an die Ukraine ausgeliefert. Seit Anfang 2026 sind zahlreiche weitere Kooperationsprojekte zur Produktion von Drohnen in europäischen Staaten vereinbart worden.

Der russische Militärexperte Alexander Stepanow sagte der russischen Nachrichtenagentur „TASS“, Europa habe mit diesem Vorgehen „de facto“ Russland den Drohnenkrieg erklärt. Der britische geopolitische Analyst Alexander Mercouris bewertet die Tatsache, dass EU und USA nun Drohnen bereitstellten, anstatt klassische Rüstungsgüter wie Luftabwehrraketen, Flugzeuge, gepanzerte Fahrzeuge, Geschütze und Granaten zu liefern, als „ein Eingeständnis der Schwäche“. Es sei ein Zeichen dafür, „inwieweit die militärisch-industriellen Kapazitäten in Europa und bis zu einem gewissen Grad auch in den Vereinigten Staaten erschöpft sind“.

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