Kindeswohlgefährdung

Kinderschutzbund will sich nicht zu möglicher Kindeswohlgefährdung im Fall Dogru äußern

Sanktionen gegen fünfköpfige Familie eines Berliner Journalisten: Kinderschutzbund will keine Stellung zu Gefährdung der Kinder durch EU-Sanktionen und Agieren der Bundesregierung beziehen / Juristin kritisiert Kontosperrung der Ehefrau ohne Prüfung der grundlegenden Bedürfnisse der Kinder

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Der deutsche Kinderschutzbund will sich nicht zur möglichen Gefährdung der drei Kinder des von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru äußern. In einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Multipolar heißt es, das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Kindeswohlprinzip stelle zwar eine „wichtige Leitlinie“ für staatliches Handeln dar und solle bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, „berücksichtigt“ werden. Gleichwohl könne der Kinderschutzbund weder eine „rechtliche Bewertung der Anwendung dieses Prinzips im Kontext europäischer Sanktionsmaßnahmen vornehmen“ noch zu „einzelnen Fällen Stellung beziehen“.

Der Kinderschutzbund ist eine Organisation mit mehr als 50.000 Mitgliedern. In seiner Selbstbeschreibung heißt es, der Verein engagiere sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland und mische sich dazu auch in die Politik ein. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft. Elementarer Bestandteil der Konvention ist das Kindeswohlprinzip in Artikel 3. Darin heißt es unter anderem, auch Gerichte, Verwaltungsbehörden und Gesetzgebungsorgane müssten bei „allen Maßnahmen, die Kinder betreffen“, das Kindeswohl „vorrangig“ berücksichtigen.

Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin an der Universität Utrecht, sagte Multipolar auf Anfrage, es sei „unglaublich“, dass die Deutschen Behörden inzwischen auch das Konto von Dogrus Ehefrau gesperrt hätten, ohne die „grundlegenden Bedürfnisse der Kinder“ beachtet zu haben. Ob Deutschland mit den Maßnahmen gegen Dogru und seine Familie gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, kann die Juristin nicht klar beantworten. Hofer zufolge ließe sich allerdings argumentieren, dass die Kontosperrung der Ehefrau die Kinder „unverhältnismäßig stark beeinträchtigt“ und „ihrem Wohlergehen schadet“. Zudem sei fraglich inwieweit die Interessen der Kinder bei dem Dogru gewährten Betrag in Höhe von 506 Euro berücksichtigt worden seien. Der Betrag erscheine ihr angesichts des Bedarfs der Kinder „recht niedrig“.

Der Sprecher des Finanzministeriums antwortete in der Bundespressekonferenz am 30. März auf die Frage, wie vor dem Hintergrund der Entscheidung der ZfS das Kindswohl sichergestellt werden könne: „Ich muss gestehen, dass mir Informationen zu dem Fall nicht vorliegen.“ Auf Multipolar-Anfrage teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit, das BMF nehme „zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht Stellung.“

Dogru hatte selbst bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er seine fünfköpfige Familie, darunter zwei sechs Monate alte Zwillinge, nicht mehr adäquat versorgen könne. Seine Konten sind aufgrund der Sanktionierung gesperrt, die ihm gewährten 506 Euro monatlich reichten nicht aus. Der „Berliner Zeitung“ sagte Dogru: „Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden – Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen“. Seine Bank verweigere jede Überweisung. Er könne Rechnungen nicht bezahlen und sei mit Mahnungen, Inkassoverfahren und steigenden Kosten konfrontiert. Laut Dogru bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können. „Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung“, sagte er der „Berliner Zeitung“.

Nach der Sperrung der Konten der Mutter könne nun „niemand“ mehr angemessen für die Kinder sorgen. Die fünfköpfige Familie habe laut dem Journalisten Norbert Häring nun nur noch 104 Euro zur Verfügung. „Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder“, sagte Dogru der „Berliner Zeitung“ und verwies auf das Grundgesetz, das den Schutz des Kindeswohls garantiere. Er befürchtet: „Eine mögliche nächste Eskalationsstufe könnte darin bestehen, uns die Kinder wegzunehmen – aufgrund einer Situation, die durch die Behörden selbst geschaffen wurde.“

Im März hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag Dogrus zurückgewiesen, mit dem der Journalist eine Freigabe von Überweisungen hatte erreichen wollen. Aus Sicht der Richterin habe Dogru nicht glaubhaft gemacht, dass die beabsichtigen Überweisungen der „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ dienten. Kurz darauf wurden von der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, auch die Konten der Ehefrau gesperrt, da sie der Sanktionsumgehung dienten. Als Begründung für die „Sicherstellung“ der Einnahmen der Ehefrau verwies die Behörde auf die „enge familiäre Nähebeziehung“, die gemeinsamen Kinder und die Übernahme der KfZ-Versicherung durch die Ehefrau, obwohl ihr Ehemann der Halter sei. Zudem werde davon ausgegangen, dass Dogru die Konten der Ehefrau „kontrolliert“.

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