Medienkritik

Kritik an Drosten-Forderung nach „Qualitätssicherung“ für Journalismus

Virologe fordert „berufsständische“ Kontrollen und Geld für Qualitätsmedien, um „gewollte Filterwirkung“ zu erreichen / Mediziner Schrappe: „wissenschaftliches Wahrheitsministerium“ / Journalist Häring: Drosten scheut „offene Diskussion“ / Staatsrechtler Boehme-Neßler: „krass verfassungswidrig“

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Die Forderung des Virologen und zwischenzeitlichen Regierungsberaters Christian Drosten nach einer „Qualitätssicherung“ für veröffentlichte Informationen und journalistische Erzeugnisse ist auf scharfe Kritik gestoßen. In einem am 29. April erschienenen Doppel-Interview des Magazins der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) hatte sich der Leiter des Instituts für Virologie an der Charité Berlin für eine „berufsständische Qualitätssicherung“ im Journalismus sowie eine „finanzielle Unterstützung von qualitätsgesicherten Informationsquellen“ ausgesprochen. Hierdurch solle eine „gewollte Filterwirkung“ in der Öffentlichkeit erzielt werden, erklärte Drosten. Gegenüber Multipolar rückte der Internist Matthias Schrappe Drostens Berufung auf eine Informationshoheit des „Experten“ in die Nähe eines „wissenschaftlichen Wahrheitsministeriums“. Der Journalist Norbert Häring warf dem „sehr staatsnahen“ Virologen vor, die „offene Diskussion“ zu scheuen. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sagte, Drostens Vorstoß widerspreche „der demokratischen Qualitätssicherung, die das Grundgesetz im Sinn hat“.

In besagtem Interview, an dem als zweiter Interviewter der Förster Peter Wohlleben teilnahm, hatte Drosten die Verhältnisse in den USA als „autoritär“ bezeichnet. Laut SZ sei dort ein „Impfgegner“ Gesundheitsminister und die Regierung „leugne“ den menschengemachten Klimawandel. Ursache dieser Verhältnisse sind dem Virologen zufolge eine unzureichende „Qualitätssicherung von Information“ und gesunkene „technische Hürden“ zu deren Verbreitung. In den Bereichen „der Publizistik, des Journalismus, des Films, des Podcasts“ und im Rückblick auf die Corona-Krise sehe er „keinen anderen Weg, als auf diese Weise einzuschreiten“. Drosten zufolge solle das nicht „nur die Politik von oben herab tun“, sondern zudem eine „finanzielle Unterstützung“ von als zuverlässig geltenden Informationsquellen erfolgen.

Angesprochen auf das skeptizistische Diktum des US-Physikers Richard Feynman, „Wissenschaft ist der Glaube an die Unwissenheit der Experten“, betonte Drosten, er sei eigenen Fehleinschätzungen stets durch eine „Richtigstellung nach kurzer Zeit“ begegnet. „Angesichts von Naturphänomenen“ nütze es nichts, „ein Narrativ zu setzen oder ein anderes zu bekämpfen“. Interviewpartner Wohlleben sagte, er „vertraue“ Drosten und müsse „nicht jede Aussage überprüfen“.

Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Oldenburg, sprach von einem „krass verfassungswidrigen“ Vorschlag, der die „freie Presse“ und „die freien Medien“ als demokratische Institutionen missachte. Diese Freiheit gelte „für alle Medien, unabhängig von der politischen Ausrichtung oder der inhaltlichen Qualität.“ Entsprechende Kontrollen „nicht (partei)politisch zu missbrauchen“, sei darüber hinaus „fast unmöglich“. Des weiteren hält der Rechtsprofessor nicht nur eine „Qualitätssicherung durch staatliche Maßnahmen“ für „tabu“. Auch die „viel gefährlichere, subtile staatliche Einflussnahme“ durch finanzielle Zuwendungen („goldene Zügel“), die „gut getarnt ist“, erzeuge bei den Empfängern einen Erwartungsdruck, der verfassungsrechtlich eindeutig „unzulässig“ sei. Im Rückblick auf die Debatten in der Corona-Krise hält Boehme-Neßler fest: „Eine freie Diskussion und eine uneingeschränkte geistige Auseinandersetzung führen am Ende zum besten Ergebnis.“ Wissenschaftler und Experten, die von höherer Stelle eine Wahrheit verkünden, seien hingegen kontraproduktiv.

Matthias Schrappe, Internist mit Schwerpunkt klinische Infektiologie und ehemaliges Vorstandsmitglied des Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin, stellte gegenüber Multipolar ebenfalls in Frage, welche Instanz festlegen wolle, „wer als Experte gelten darf“. Schrappe, der während der Corona-Krise Kritik an von Drosten befürworteten Maßnahmen übte und regelmäßig Beiträge zur Rolle der Wissenschaft in der gesellschaftlichen Debatte publiziert, sieht in der Forderung des Virologen einen Schritt hin zu einem „wissenschaftlichen Wahrheitsministerium“. Drosten sitze hinsichtlich seiner Ablehnung von Kompetenzüberschreitungen durch Experten „gut sichtbar im Glashaus“, kritisierte Schrappe. Drosten habe „sehr oft und in verschiedenen thematischen Zusammenhängen selbst das Gebiet seiner labormedizinisch orientierten Virologie verlassen“. Zu diesen zählte Schrappe, der auch im BSW-Expertenrat „Gesundheit und Pflege“ tätig ist, unter anderem „Schulschließungen, sozioökonomische Folgen von Lockdowns“ sowie die Vorbereitung einer Impfpflicht.

Für den Journalisten Norbert Häring, der sich unter anderem in seinem zuletzt erschienenen Sachbuch „Der Wahrheitskomplex“ intensiv mit einer potenziellen Zensur der öffentlichen Debatte durch Politik und Privatorganisationen auseinandersetzt, bezeugt Drostens Vorstoß eine Scheu vor der „offenen Diskussion“. Gegenüber Multipolar sagte Häring, Drosten habe selbst „durch schnell wechselnde Aussagen, etwa zur Gefährlichkeit des Corona-Virus, gezeigt, dass auch bestens ausgebildete Fachleute die Wahrheit nicht gepachtet haben“. Der „angebliche Konsens der Wissenschaft“ sei in der Corona-Krise, aber auch in der Debatte um den Klimawandel „systematisch und einseitig ins Feld geführt“ worden, „um Narrative der Regierenden zu stützen, weil diese selbst nur noch wenig Vertrauen genießen“. Dadurch hätten auch die Wissenschaftler „stark an Vertrauen eingebüßt, insbesondere die sehr staatsnah agierenden wie Drosten“.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte Drosten in einer Rede vor dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) neben einer „auskömmlichen Finanzierung“ der Wissenschaft „als konstante Stimme in der demokratischen Debatte“ auch deren „Schutz und Anerkennung durch politische Leitfiguren“ gefordert. In jener Rede hatte Drosten ebenfalls bereits eine fehlende „Qualitätsüberprüfung“ von Informationen sowie eine kursierende „Auffassung“ beklagt, „dass jeder die Macht und die Kraft hat, zu eigenen Schlüssen über die Welt zu gelangen“. Der Virologe bezog sich in der DIW-Rede explizit auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht hat, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.

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