Bubdeswehr

Kritik an geplanten Pflicht-Übungen für Reservisten in Friedenszeiten

Arbeitgeberpräsident fordert „Planbarkeit und rechtssichere Transparenz“ für Unternehmen / AfD bemängelt Nachteile für Reservisten auf Arbeitsmarkt und „organisatorische Probleme“ für Unternehmen / Friedensbewegung spricht von „Kriegsvorbereitung“ und „staatlichem Zwang“

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Das Vorhaben der Bundesregierung, verpflichtende Wehrübungen für Reservisten der Bundeswehr in Friedenszeiten einzuführen, wird von mehreren Seiten kritisiert. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger äußerte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen“, wer „zusätzliche Kräfte für Bundeswehr, Reserve und sicherheitsrelevante Industrien“ gewinnen wolle, müsse gleichzeitig „die Arbeits- und Fachkräftesicherung insgesamt stärken“. Er betonte, die Arbeitgeber stünden „bereit, ihren Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und zur Gesamtverteidigung zu leisten“. Beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten brauche es jedoch „einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen“. Letztere benötigten in jedem Fall „Planbarkeit und rechtssichere Transparenz“ und müssten wissen, welche Mitarbeiter zu Reservediensten einberufen werden könnten, so Dulger.

In die gleiche Richtung geht auch die Kritik der AfD. Die Reserve sei zwar „zentraler Bestandteil der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands“, die Belastung durch das Gesetzesvorhaben gehe jedoch „deutlich über das hinaus, was andere Staaten ihren Reservisten abverlangen“, meint der AfD-Bundestagesabgeordnete Jan Nolte. Das geplante Gesetz würde Reservisten auf dem Arbeitsmarkt „erheblich benachteiligen“ und zugleich Arbeitgeber vor „kaum lösbare organisatorische Probleme“ stellen. Die Vorstellung, Unternehmen könnten für die kurze Zeit einer Reserveübung einfach Ersatz einstellen, sei „realitätsfern“. Dies gelte erst recht dann, wenn die Kosten „nur bei vorhandenen Haushaltsmitteln und höchstens für 30 Tage übernommen“ würden. In der Praxis besteht ein „erheblicher Teil“ einer solchen befristeten Beschäftigung bereits aus Einarbeitung, erklärt Nolte.

Laut einer Pressemitteilung des Vereins Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) entlarvt der Gesetzesentwurf, dass es der Bundesregierung nicht um Freiwilligkeit bei der Erreichung ihrer Personalziele für die Bundeswehr geht, sondern um „staatlichen Zwang, der schrittweise ausgeweitet wird“. Niemand dürfe jedoch „gegen seinen Willen“ in „ein System der Kriegsvorbereitung“ gezwungen werden. Wenn Reservisten dafür nicht länger zur Verfügung stehen wollen, könnten sie ihr „Grund- und Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung“ in Anspruch nehmen, sagte Marius Pletsch, Bundessprecher der DFG-VK. Die ehrenamtlichen Berater der Friedensorganisation stünden bereit, „um allen Betroffenen verlässlich bei der Kriegsdienstverweigerung zur Seite zu stehen“. Aufgrund der Pläne der Bundesregierung rechnet die DFG-VK mit einer größeren Nachfrage an ihrem Angebot zur Kriegsdienstverweigerungsberatung.

Der Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz) sieht verpflichtende Wehrübungen für Reservisten auch in Friedenszeiten vor. Wer zwischen sechs Monaten und weniger als einem Jahr in einem „ununterbrochenen Wehrdienstverhältnis“ gestanden oder „Freiwilligen Wehrdienst“ geleistet hat, kann bis zu einem Alter von 45 Jahren zu verpflichtenden Reservedienstleistungen herangezogen werden. Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, die ein Jahr oder länger in einem ununterbrochenen Wehrdienstverhältnis gestanden haben, können bis zu einem Alter von 65 Jahren herangezogen werden. Bei freiwilligen Reservedienstleistungen liegt die Altersgrenze bei 68 Jahren. Personen, die bis 2011 ausschließlich Grundwehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz geleistet haben, sind von der geplanten Änderung nicht betroffen.

Die Länge der Reservedienstleistungen reicht laut Referentenentwurf in Friedenszeiten von maximal drei Wochen pro Jahr bei einer Gesamtdauer von höchstens sechs Monaten bis zu maximal zwölf Wochen pro Jahr bei einer Gesamtdauer von höchstens zwölf Monaten – gestaffelt je nach Länge des vorangegangenen Wehrdienstverhältnisses. Im „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ sollen die Reservedienstleistungen unbegrenzt sein. Dies betrifft dann auch gemäß Reservistengesetz die ehemaligen Grundwehrdienstleistenden, die bis zu einem Alter von 65 Jahren herangezogen werden können. Nach der Abschaffung der Wehrpflicht 2011 sowie einer Änderung des Reservistengesetzes waren Reservistenübungen im Friedensfall lediglich auf freiwilliger Basis und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch „doppelte Freiwilligkeit“ genannt – möglich. Mit dem Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung die Reserve der Bundeswehr von aktuell 60.200 auf 200.000 Personen erhöhen.

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