Medienkritik

Landesmedienanstalten wollen Privilegierung ausgewählter Medien als „verlässliche Anbieter“

„Public-Value-Status“ soll im Digitale-Medien-Staatsvertrag festgeschrieben werden / Verlegerverbände lehnen „behördliche Auswahl von Publikationen“ mit privilegierter Sichtbarkeit ab / Journalistengewerkschaft: Pflicht zur Bevorzugung bestimmter Inhalte „problematisch“ / Medienforscher: Pläne bedeuten „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ für Journalismus

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Die Landesmedienanstalten wollen im geplanten „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ die Einstufung von Medien als „verlässliche Anbieter“ verankern. Der Vertrag wird von der Rundfunkkommission der Länder derzeit verhandelt. Medien, die als „verlässliche Anbieter“ eingestuft werden, sollen dann in „algorithmischen Empfehlungssystemen“ – also bei Suchmaschinen und auf Social-Media-Plattformen – leichter auffindbar sein. Das geht aus einem Arbeitspapier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und der Landesanstalt für Medien NRW hervor, über das zunächst „Apollo News“ berichtet hat.

Das zweiseitige Papier „Vielfalt sichtbar machen – Auffindbarkeitsregulierung weiterentwickeln“ ist mittlerweile online abrufbar. Maßgeblich für den Status als Medium mit gesellschaftlichem Nutzen („Public Value“) soll demnach sein, „dass nach journalistischen Standards gearbeitet und die geltende Rechtsordnung eingehalten wird“. Außerdem gehören laut dem Arbeitspapier „insbesondere Geschäftsmäßigkeit, Unparteilichkeit und journalistische Unabhängigkeit“ zu den unverzichtbaren Zulassungsvoraussetzungen. BLM-Geschäftsführerin Annette Schumacher sprach im April bei einem Werkstattgespräch der Medienanstalten von Informationsdefiziten in den gelisteten Vorschlägen (Feeds) großer Online-Netzwerke. Deshalb sollten journalistische Informationsangebote für die Social-Media-Feeds markiert werden. Laut dem Arbeitspapier der Medienanstalten sollen dies die Anbieter mit „Public-Value-Status“ selbst tun.

Das Vorhaben stößt von unterschiedlichen Seiten auf Kritik. So teilen der Bundesverband der Digitalpublischer und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der Freien Presse (MVFP) in einer gemeinsamen Stellungnahme auf Anfrage von Multipolar mit, sie forderten einen „diskriminierungsfreien und ökonomisch fairen Zugang zu digitalen Plattformen“. Jegliche „behördliche oder anderweitige Auswahl von Publikationen, denen bevorzugte Sichtbarkeit eingeräumt wird“ sei „abzulehnen“. Weder Digitalmonopole noch Behörden oder die EU-Kommission sollten auswählen dürfen, welche Medien oder gar welche konkreten Publikationen für das Publikum sichtbar sind und somit eine publizistische Wirkungs- und ökonomische Finanzierungschance haben.

Mika Beuster, Vorsitzender der Gewerkschaft „Deutscher Journalisten Verband“ (DJV), unterstützt in einer Stellungnahme die Stärkung journalistischer Angebote durch den Digitale-Medien-Staatsvertrag. Allerdings sei es „problematisch“, die Plattformen zu verpflichten, Inhalte verstärkt anzuzeigen, die als „verlässlich“ gelten. „Wer legt das fest?“, fragt Beuster.

Der Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen nennt die Vorschläge der Landesmedienanstalten eine offizielle Form des „Shadow-Bans“ – eine für Nutzer gezielt verringerte Sichtbarkeit bestimmter Inhalte. Im Arbeitspapier werde eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft für journalistische Inhalte“ vorgeschlagen. Auf der einen Seite stünden die „Guten“, auf der anderen Seite Medien, die mit Adjektiven wie „desinformierend“, „polarisierend“ und „lediglich aufmerksamkeitsstark“ beschrieben würden.

Der Digitale-Medien-Staatsvertrag muss von den Ländern beschlossen werden, die sich derzeit noch zu den Inhalten bedeckt halten. Auf Nachfrage des fraktionslosen Mitglieds des Berliner Abgeordnetenhauses, Alexander King (BSW), im Medienausschuss sprach der zuständige Staatssekretär Florian Graf Anfang Juni von einem „hochaktuellen Thema“, das vorbereitet werde, sodass die Länder sich damit beschäftigen können. Er wollte sich nicht darauf festlegen, welche Stelle künftig den Status „Public Value“ vergeben solle.

Der Thüringer BSW-Medienpolitiker Steffen Quasebarth, Mitglied der Versammlung der dortigen Landesmedienanstalt, wies auf Nachfrage von Multipolar darauf hin, dass es noch keine Positionierung seiner Partei gebe. Das BSW ist in Thüringen Teil der Landesregierung. Grundsätzlich gelte laut Quasebarth: „Jede Regelung, die Auswirkungen auf die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte im digitalen Raum hat, muss sich daran messen lassen, ob sie diese Grundsätze stärkt oder möglicherweise beeinträchtigt“. Die Staatskanzlei von Schleswig-Holstein antwortete auf eine Frage von „Apollo News“, dass sich das Land für die Stärkung des „Public-Value-Gedankens“ in allen Medien und auch auf Plattformen einsetze. „Auch weitere gesetzliche Vorgaben können dazu ein geeignetes Instrument sein“, hieß es von einer Regierungssprecherin.

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