Magazin „Achse des Guten“ gewinnt Prozess gegen Medienbewertungs-Unternehmen „NewsGuard“
Listung unter Top-10 der Webseiten mit Fehlinformationen verboten / Gericht sieht auch keine Grundlage für schlechte Bewertung der Glaubwürdigkeit / Kläger-Anwalt bezeichnet Unternehmen als „Handlanger von Big Pharma“
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Das Online-Magazin „Die Achse des Guten“ hat im März einen Rechtsstreit gegen das Medienbewertungs-Unternehmen „NewsGuard“ („Nachrichtenwächter“) gewonnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dem US-Unternehmen die Bewertung der „Achse des Guten“ mit 35 von 100 Punkten untersagt. Außerdem bestätigte es die Entscheidung der Vorinstanz, dass „NewsGuard“ die „Achse des Guten“ nicht mehr auf einer Top-10-Liste mit Websites nennen darf, die laut „NewsGuard“ 2022 im deutschsprachigen Raum die meisten Fehlinformationen verbreitet haben sollen. Die betreffende Seite, die noch im Website-Archiv zu finden ist, hatte „NewsGuard“ bereits im Zuge des Verfahrens vom Netz genommen.
„NewsGuard“ sieht nach eigenen Angaben seine Aufgabe darin, „zuverlässige Informationen im Internet zu identifizieren“. Das grundsätzliche Geschäftsmodell des Unternehmens ist vom Oberlandesgericht nicht verboten worden. Es besteht darin, Webseiten auf Vertrauenswürdigkeit zu prüfen und die Ergebnisse etwa potenziellen Werbepartnern zur Verfügung zu stellen. Kläger-Anwalt Joachim Steinhöfel bewertet im Interview mit dem Radiosender „Kontrafunk“ die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main als vollständigen Erfolg.
Die Richter stellen in dem Urteil fest, dass hinsichtlich der Erwähnung in der Top-10-Liste 2022 für Fehlinformationen die Faktengrundlage fehle. Das Urteil liegt Multipolar vor. „NewsGuard“ verwies im damaligen Mediensteckbrief der „Achse des Guten“ sowie in der vorausgehenden Verhandlung vor dem Landgericht nur auf einen Artikel aus dem Jahr 2022, der Fehlinformationen enthalten haben soll. „Ein einziger, konkret benannter Artikel stellt jedoch keinen hinreichenden Beleg für die Erfüllung des für die Bewertung der Beklagten wichtigsten Kriteriums ‚Regelmäßige Veröffentlichung von Falschinformationen‘ dar“, das der Durchschnittsleser im Kontext konkret auf das Jahr 2022 beziehe, schreiben die Richter in ihrem Urteil. Der sogenannte „Misinformation Monitor“ von „NewsGuard“ habe die „Achse des Guten“ in ihrem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ verletzt, sodass Unterlassungsanspruch bestehe.
Hinsichtlich der 35-Punkte-Bewertung der „Achse des Guten“ hatte „NewsGuard“ auf fünf Artikel verwiesen, die Fehlinformationen enthalten haben sollen. Das Bewertungsunternehmen hatte damit die Aberkennung des Kriteriums „Es werden nicht regelmäßig Falschinformationen veröffentlicht“ begründet. Das Gericht verweist in der Urteilsbegründung auf jährlich 4000 Beiträge in dem Online-Magazin. Ausgehend davon seien fünf Beiträge zu wenig für diese Bewertung. Denn laut Eigendarstellung von „NewsGuard“ genüge es für die Aberkennung des Kriteriums nicht, dass ein Medium falsche Informationen veröffentlicht. Vielmehr müssten so regelmäßig Falschinformationen an prominenter Stelle veröffentlicht werden, dass Nutzer nach Einschätzung von „NewsGuard“ mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Seite auf Falschinformationen stoßen würden.
Unter den von „NewsGuard“ genannten Artikeln mit vermeintlichen Falschinformationen sind mehrere zum Themenkomplex Corona. Rechtsanwalt Steinhöfel weist auf die enge Verbindung zwischen „NewsGuard“ und der Pharmaindustrie in den USA hin. Einer der größten Gesellschafter war seiner Darstellung nach ein PR-Konzern, den er selbst bereits als „Handlanger von Big Pharma“ bezeichnet habe. Daraufhin habe „NewsGuard“ ihn abgemahnt, das Verfahren habe er in der Folge vollständig gewonnen, sagt Steinhöfel. Auch Multipolar hat die Verbindungen von „NewsGuard“ zur Pharma-Branche in der Vergangenheit thematisiert.
„NewsGuard“ bewertet die „Achse des Guten“ mittlerweile mit 82 von 100 Punkten und damit als „größtenteils glaubwürdig“. Überprüfungen im Januar 2024 und März 2025 hätten ergeben, dass die Seite weiterhin „nicht den Standard für die verantwortungsvolle Recherche und Präsentation von Nachrichten und Informationen“ erfülle. Dafür wurden 18 Punkte abgezogen. Es gibt grundsätzlich nur vollständige und keine teilweisen Punktabzüge bei den Kriterien. Die „Achse des Guten“ erfülle jedoch nun den Standard, „nicht regelmäßig falsche oder grob irreführende Informationen zu veröffentlichen“. Auch Multipolar wurde 2025 mit 82 von 100 Punkten sowie als größtenteils glaubwürdig bewertet. Im Vorfeld hat Multipolar die Kritik von „NewsGuard“ an einzelnen Multipolar-Texten zurückgewiesen.