Pressefreiheit

Menschenrechtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen halten sich zu Fall Dogru bedeckt

Drohende humanitäre Notlage der Familie eines sanktionierten Journalisten in Deutschland: Journalistengewerkschaft verweist auf eventuellen „Anspruch auf Grundsicherungsniveau“ / Deutsche UNESCO-Kommission verfolgt Entwicklung „mit Interesse“ / AfD und BSW fordern Rücknahme der Sanktionen, andere Parteien antworten nicht

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Gewerkschaften und Kirchen äußern sich auf Multipolar-Anfrage kaum bis gar nicht zum Fall des von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Dogru. Eine Sprecherin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) erklärte, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ zu dem Fall vor, und verwies darauf, dass der Familie Dogru eventuell ein „Anspruch auf Grundsicherungsniveau“ zustehe. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ließ eine Multipolar-Anfrage unbeantwortet. Beide Journalisten-Gewerkschaften fordern regelmäßig „besseren Schutz für Journalisten“. Wer Journalisten angreife, „greift auch immer unsere Demokratie an“, hatte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster im April 2025 gesagt.

Ebenfalls keine Stellungnahme abgeben wollten der „Deutsche Presserat“, der „Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger“, der „Medienverband der freien Presse“ sowie die „Bundespressekonferenz“. Der „Deutsche Presserat“ verwies – ebenso wie „Amnesty International“ stattdessen auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, die die Multipolar-Anfrage jedoch ebenfalls nicht beantwortete. „Reporter ohne Grenzen“ hatte bereits in früheren Veröffentlichungen die Einschränkungen der Pressefreiheit unabhängiger Journalisten und oppositioneller Medien in Deutschland nicht thematisiert.

Der in Berlin lebende Publizist Hüseyin Dogru war durch die EU im Mai 2025 wegen seiner Meinungsäußerungen und Berichterstattung über pro-palästinensische Proteste in Deutschland mit einem Reiseverbot belegt und von jeglichem Zahlungsverkehr abgeschnitten worden. Nachdem die zur Bundesregierung gehörende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auch die Konten seiner Ehefrau zwischenzeitlich eingefroren hatte, sagte Dogru der „Berliner Zeitung“ Anfang April, seine Familie sei nicht mehr in der Lage, die Miete zu bezahlen, die Stromkosten zu decken oder die Kinder zu ernähren. Zur Frage einer möglichen Kindeswohlgefährdung hierbei durch EU und Bundesregierung wollte sich auch der Kinderschutzbund auf Multipolar-Anfrage nicht äußern. Dogru zufolge setzte ein Gericht die Kontosperrung der Ehefrau inzwischen vorläufig aus.

Multipolar hatte zudem politische und religiöse Institutionen sowie Menschenrechtsorganisationen angefragt, ob die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Dogru mit elementaren Grundrechten vereinbar sind und inwieweit sie sich für die Aufhebung der Maßnahmen gegen ihn und andere Betroffene einsetzen. Keine Antwort erhielt Multipolar vom Europarat, von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, von „Human Rights Watch“ sowie vom Sozialverband Deutschland, vom Sozialverband VdK und von den kirchlichen Institutionen Deutscher Caritasverband, Deutsche Bischofskonferenz, Evangelische Kirche in Deutschland sowie vom Zentralrat der Muslime in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte merkte an, dass auch die Bekämpfung „sogenannter hybrider Bedrohungen“ aus menschenrechtlicher Perspektive „grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“ müsse. Ob dies im Fall von Hüseyin Dogru zuträfe, könne das Institut nicht beurteilen. Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek hatte im Januar erläutert, dass sich Betroffene von EU-Sanktionen juristisch kaum wehren könnten. Banken sperrten beispielsweise Spendenkonten für Klagen. Die Deutsche UNESCO-Kommission antwortete Multipolar nun gleichwohl, dem sanktionierten Journalisten stehe es frei, sich an die zuständigen Gerichte zu wenden. Man verfolge die Entwicklung „mit Interesse“ weiter. Hingegen startete die Bürgerinitiative „GemeinWohlLobby“ am 11. April im Fall Dogru eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“.

Der frühere Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (BSW) sagte gegenüber Multipolar, die Bundesregierung müsse im Rat der EU sofort ihr Veto gegen die EU-Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten einlegen. Der BSW-Parteivorstand habe seine Solidarität mit Hüseyin Dogru bekundet. Hunko verwies zudem auf ein auf Anfrage von BSW-EU-Abgeordneten erstelltes Rechtsgutachten mit dem Ergebnis, dass „Individualsanktionen der EU ohne rechtliches Gehör gegen europäisches und internationales Recht verstoßen“. Er fügte hinzu, dass es eine große Rechtsunsicherheit gebe, was bei der Unterstützung der sanktionierten Journalisten und Publizisten konkret erlaubt ist und was nicht. Grund dafür sei das Mitte Januar vom Bundestag beschlossene „Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen“. Dieses würde Sanktionsverstöße im europäischen Vergleich „besonders hart“ bestrafen und sogar eine „Denunziationspflicht“ einführen.

Rainer Rothfuß, Bundestagsabgeordneter der AfD, sagte Multipolar, die gegen Hüseyin Dogru verhängten Maßnahmen seien „im höchsten Maße rechtswidrig“ und verstießen gegen „das Recht auf einen fairen Prozess“ sowie das „Prinzip der Rechtsstaatlichkeit“, welche sowohl in den Menschenrechten als auch in der Charta der Grundrechte der EU verankert sind. Seine Partei entwickele derzeit eine „parlamentarische Initiative“, mit dem Ziel die Sanktionen gegen Hüseyin Dogru, Jacques BaudAlina Lipp und andere Personen wieder aufzuheben. Die Pressestellen von CDU, CSU, die Linke und FDP ließen die Multipolar-Anfrage unbeantwortet. Auch einzelne Politiker, die sich in der Vergangenheit explizit in der Öffentlichkeit für Pressefreiheit eingesetzt haben, reagierten nicht auf die Anfrage. Darunter fallen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), die ehemalige Außenministerin Annalena Baerbock sowie die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth (beide Grüne).

Drucken

Drucken

Teilen