Nach Gerichtsverhandlung: Wiesendanger hält an Vorwürfen gegenüber Drosten fest
Physikprofessor Wiesendanger: Drosten wusste von möglichem Laborursprung des Coronavirus, kommunizierte der deutschen Öffentlichkeit aber „etwas anderes“ / Tendenz des Landgerichts Hamburg: Wiesendangers Aussagen sind zu unterlassende „innere Tatsachenbehauptungen“
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Der Physikprofessor Roland Wiesendanger hält an seinem Vorwurf fest, der Virologe Christian Drosten habe die Öffentlichkeit in Hinblick auf den Ursprung des Coronavirus „gezielt getäuscht“. Der Vorwurf ist Gegenstand einer äußerungsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Wissenschaftlern, die Ende Februar im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mündlich verhandelt wurde. Nach der Verhandlung bekräftigt Wiesendanger: „Herr Drosten wusste zumindest von der Möglichkeit, dass das Virus aus dem Labor stammt und hat gegenüber der deutschen Öffentlichkeit etwas anderes kommuniziert“.
Wiesendanger beruft sich dabei auf den Umstand, dass Drosten Anfang Februar 2020 an einer vertraulichen Telefonkonferenz mit dem US-Regierungsberater Anthony Fauci und weiteren Wissenschaftlern teilgenommen hat. Dort habe Drosten von „mindestens sechs Auffälligkeiten im Virusgenom von Sars-Cov-2 erfahren“, die auf einen künstlichen Ursprung hindeuteten. Gleichwohl habe Drosten „im Verlauf des Jahres 2020 mehrfach diesen Laborursprung vollkommen ausgeschlossen“. Wiesendanger verweist auf Drostens Unterzeichnung eines Briefes im Wissenschaftsmagazin „The Lancet“, Mitte Februar 2020, wenige Wochen nach besagter Telefonkonferenz. Die Autoren des Briefes verurteilen darin „auf das Schärfste Verschwörungstheorien, die behaupten, dass Covid-19 keinen natürlichen Ursprung habe“.
Auch in seinem NDR-Podcast vom 12. Mai 2020 habe Drosten den Laborursprung dem „Verschwörungsbereich“ zugeordnet. Wiesendanger verweist außerdem auf einen Bericht des „Focus“ zwei Tage später, der Drostens Aussagen in besagtem NDR-Podcast zusammenfasst. In der Überschrift heißt es: „‚Kompletter Unsinn‘: Drosten widerlegt Labor-Theorie und bügelt Nobelpreisträger nieder“. Ferner erinnert Wiesendanger an die Sitzung der Corona-Enquete-Kommission vom 1. Dezember 2025, in der Drosten äußerte: „Ich habe eigentlich immer am Anfang gesagt: Das ist eine Naturkatastrophe. Niemand ist erstmal schuld.“ Aus Wiesendangers Sicht habe Drosten damit „in allerjüngster Zeit“ „nochmals bestätigt, dass er nur diese eine Sache kommuniziert hat“.
Wiesendanger hatte die Anschuldigung gegen Drosten 2022 in einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ erhoben. Drosten verklagte Wiesendanger daraufhin auf Unterlassung neun seiner Aussagen im Interview. Sechs davon wurden Wiesendanger nach Abschluss des Eilverfahrens 2022 erlaubt. Eine weitere Aussage wurde laut Wiesendanger im Laufe des Verfahrens nicht weiterverfolgt. Übrig blieben zwei beanstandete Aussagen. Neben dem Vorwurf, Drosten habe die Öffentlichkeit „gezielt getäuscht“, wurde nun Ende Februar im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg auch über folgende Aussage verhandelt: „Die Bewegung ‚Scientists for Science‘, zu deren Mitbegründer Christian Drosten zählte, hat zum Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten“. Wiesendanger verweist gegenüber Multipolar auf eine Stellungnahme des Virologen Simon Wain-Hobson am Pariser Pasteur-Instituts. Der Professor berate seit vielen Jahren Regierungen und Institutionen in Fragen der Biosicherheit und bestätige Wiesendangers Aussage.
Bei der juristischen Einordnung der beiden verbliebenen streitgegenständlichen Aussagen handelt es sich um eine laut Gericht „schwierige“ Abwägung. Das Landgericht Hamburg war im Mai 2022 in seinem Urteil im Eilverfahren noch zum Ergebnis gekommen, Wiesendangers Aussagen seien um Wertungen, also Meinungsäußerungen, für die jedoch „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ fehlten. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied im Dezember 2022 jedoch, es handele sich jeweils um eine „Tatsachenbehauptung“, die Wiesendanger zu unterlassen habe. Das Urteil liegt Multipolar vor.
Bei der nun anstehenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren neige das Landgericht Hamburg dazu, der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts zu folgen: „Die Kammer hat die Tendenz gegeben, dass sie von einer inneren Tatsachenbehauptung ausgeht“, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Verhandlungstermin. Gegenüber Multipolar erläuterte die Gerichtssprecherin auf Anfrage, eine „innere Tatsachenbehauptung“ ziele etwa auf „Absichten oder Beweggründe“. Eine Äußerung über solche inneren Umstände könne „in gleicher Weise wie eine Äußerung über äußere Umstände“, „dem Beweis zugänglich“ sein. Eine derartige Äußerung könne „aber auch wertend verstanden werden und dann eine Meinungsäußerung sein“. Diese „schwierige Abgrenzung“ müsse das Gericht „im Kontext der gesamten Berichterstattung“ vornehmen.
Wiesendanger und sein Anwalt Lucas Brost zeigten sich nach dem mündlichen Verhandlungstermin überrascht von der nun geäußerten Tendenz des Landgerichts. Medienvertretern sagte Brost die „innere Tatsachenbehauptung“ sei im Presserecht eine „exotische Figur“, die ihm in seiner Berufstätigkeit „ganz selten“ begegnet sei. Diese juristische Einordnung habe zur Folge, dass an Wiesendanger „sehr hohe Anforderungen“ gestellt würden. Brost hält Wiesendangers Aussagen für Meinungsäußerungen, die „im Meinungskampf“ möglich sein müssten.
Auch Wiesendanger stellt auf die „freie Meinungsäußerung“ ab, betont jedoch zugleich, dass er dem Gericht eine 50-seitige Klageerwiderung mit umfangreichen Beweisen vorgelegt habe. Diese bestätigten, dass alles, was er gesagt habe, „wahrheitsgemäß“ sei und den „Tatsachen“ entspreche. Er habe dem Gericht „eindeutig dargelegt“, dass seine Aussagen „bewiesen werden können“. Die Ausführungen des Oberlandesgerichts im Eilverfahren seien „weder überzeugend noch logisch“ gewesen und in den vergangenen dreieinhalb Jahren „vielfach widerlegt worden“, erklärte Wiesendanger gegenüber Multipolar.
Drosten selbst hatte 2022 in einem Twitter-Beitrag Wiesendangers Aussagen „im Andeutungs- und Wertungsbereich“ verortet und kritisiert, dass im Cicero-Interview „belastbaren Tatsachenbehauptungen ausgewichen“ werde. Das Magazin biete einem „Extremcharakter die Bühne“ und provoziere „persönliche Angriffe“ gegen ihn durch „suggestive Fragen“, schrieb Drosten damals. Eine Presseanfrage von Multipolar, wie er seine früheren Aussagen zum Coronavirus-Ursprung und seinen aktuellen Rechtsstreit mit Wiesendanger bewerte, ließ Drosten unbeantwortet. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg wird am 17. April erwartet.