Nach ukrainischem Angriff auf Wohnheim: Internationaler Strafgerichtshof reagiert nicht
Russische Behörden: 21 Tote, mehr als 60 Verletzte in Starobilsk, darunter größtenteils Jugendliche / UN-Generalsektretär Guterres: Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht / Ukraine spricht von Angriff auf militärische Ziele – Analysten sehen keine Belege dafür
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat auf wiederholte Multipolar-Anfragen zu möglichen Ermittlungen wegen eines ukrainischen Angriffs auf eine Pädagogische Hochschule und ein angrenzendes Studentenwohnheim in der ostukrainischen Stadt Starobilsk (Russisch: Starobelsk) nicht reagiert. Die ukrainische Armee hatte die Gebäude in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai in der russisch besetzten ostukrainischen Region Luhansk (Lugansk) mit Drohnen attackiert. Laut Angaben russischer Behörden waren hierbei 21 Personen getötet und mehr als 60 weitere verletzt worden. Die meisten Opfer seien Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren gewesen, hieß es weiter. Der russische Präsident Wladimir Putin bezeichnete den Vorfall als einen „Terrorakt“. Die Ukraine wies die Anschuldigungen zurück und erklärte, in Starobilsk militärische Ziele angegriffen zu haben.
Die Ukraine ist Mitglied des IStGH. Das Parlament in Kiew hatte das „Römische Statut“ des Gerichtshofes im August 2024 ratifiziert. Allerdings erkennt Kiew die Zuständigkeit des Gerichtshofes für ukrainische Bürger erst ab dem Jahr 2031 an. Demnach dürften zwar russische Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Strafgerichtshof untersucht werden, nicht jedoch Kriegsverbrechen der ukrainischen Armee. Diese Befürchtung sei der „Hintergrund“ für die Einschränkung der Mitgliedschaft, berichtete die „Tagesschau“.
Die Vereinten Nationen hatten am 22. Mai auf Antrag Russlands eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats einberufen. Der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stéphane Dujarric, erklärte, die Organisation „verurteile aufs Schärfste jegliche Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur, wo auch immer sie stattfinden“. Derlei Angriffe seien „nach dem humanitären Völkerrecht verboten“ und müssten „unverzüglich eingestellt werden.“ Der stellvertretende UNICEF-Exekutivdirektor Ted Chaiban bezeichnete den Angriff als „weiteres Beispiel dafür, dass Kinder den Preis für einen Krieg zahlen, den sie nicht verursacht haben“.
Die Direktorin für Operationen im Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), Edem Wosornu, sprach von einem „Muster“ systematischer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Vanessa Frazier, Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte, äußerte ihre „Sorge“ insbesondere in Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Sitzung mutmaßlich noch verschütteten Opfer. Eine Presseanfrage von Multipolar an das Büro des UN-Generalsekretärs, welche Konsequenzen die Dringlichkeitssitzung nach sich ziehen könnte, blieb unbeantwortet. Auch eine Multipolar-Anfrage zum Thema an die EU erhielt keine Antwort.
Fu Cong, ständiger Vertreter der Volksrepublik China in den Vereinten Nationen, äußerte seine „tiefe Besorgnis“ über den Vorfall. Die dänische Amtskollegin Christina Markus Lassen verlieh hingegen ihrer Skepsis Ausdruck und nannte die Anschuldigungen schwer zu überprüfen. Der russische Vertreter Wassili Nebensja bezeichnete Lassens Zweifel als haltlos, da „selbst der Generalstab der ukrainischen Streitkräfte“ bestätigt habe, „dass er Starobilsk angegriffen hat.“ Der ukrainische Generalstab hatte am Folgetag des Angriffs Operationen in der Region bestätigt, diese hätten aber ausschließlich auf militärische Standorte abgezielt, darunter insbesondere die russische Spezialeinheit „Rubikon“.
Der deutsche Sender „ntv“ erklärte, Kiew habe „keine überzeugenden Belege vorgelegt“, dass sich in den angegriffene Gebäuden militärisches Personal oder militärische Infrastruktur befand. Oppositionelle russische Medien hätten die Biografien fast aller Opfer anhand ihrer Social-Media-Profile rekonstruiert und die Berichte über den Tod der Jugendlichen durch den Drohnenangriff bestätigt. Kommentatoren wiesen als Erklärung auf die Möglichkeit von Fehlern in der strategischen Informationsbeschaffung durch das ukrainische Militär hin.
Solche Fehler waren im März auch als mögliche Erklärung für einen Angriff der US-Armee auf eine Schule im iranischen Minab angeführt worden. Dabei waren rund 200 Menschen getötet worden, darunter 170 Kinder. Der IstGH erklärte damals gegenüber Multipolar, er werde ohne entsprechende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen keine Ermittlungen wegen des US-Angriffs auf die Mädchenschule einleiten. Anfang Juni hatte der IStGH seinen Chefankläger Karim Khan wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe suspendiert. Khan hatte im Jahr 2024 unter anderem einen internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen ausgestellt.