Ärztliche Autonomie

Neues hausärztliches Vergütungssystem: Kritiker sehen ärztliche Autonomie in Gefahr

Ärzte müssen Impfquoten einhalten, um Honorarkürzungen zu vermeiden / Verbände und Ärzte kritisieren „Lenkungsfunktion“, Einschränkung ärztlicher Behandlungsfreiheit und Einflussnahme der Pharmaindustrie / Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht bei Impfvorgabe „überhaupt kein Problem“

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Kritikern zufolge gefährdet das neue Vergütungssystem für Hausärzte die Autonomie ärztlicher Entscheidungen. Mit dem seit Januar geltenden System erhalten Hausärzte im Rahmen der „Vorhaltepauschale“ grundsätzlich weniger Geld als zuvor. Das bisherige Vergütungsniveau erreichen sie nur dann, wenn sie mindestens zwei von zehn Zusatzkriterien im Rahmen neu definierter Zuschläge erfüllen. Das können zum Beispiel Haus- und Pflegeheimbesuche, Ultraschalldiagnostik von Bauch oder Schilddrüse, Videosprechstunden oder Impfungen sein.

Ein Hausarzt, der den Bonus über Impfungen erhalten möchte, muss in den ersten drei Quartalen eines Jahres bei tausend „Behandlungsfällen“ mindestens 70 Mal impfen. Im letzten Quartal, wenn die Grippeschutzimpfung ansteht, müssen es 250 Impfungen sein. Gezählt werden laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) die „durchgeführten und abgerechneten Impfungen“ und „nicht die Anzahl der geimpften Patienten“. Zu den anrechenbaren Impfungen zählen auch Impfungen gegen Corona. Hinzu kommt: Wenn ein Hausarzt weniger als zehn Impfungen im Quartal verabreicht, wird seine Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt. Der Interdisziplinäre Verband für Gesundheitsberufe (IVfG) aus dem oberfränkischen Michelau rechnet vor: Für Hausarztpraxen mit 1000 Patienten kann die neue Regelung mit Verlusten von über 30.000 Euro einhergehen.

Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Entscheidung” (ÄFI) kritisierte Mitte Februar in einer Mitteilung, Hausärzte würden nun seit Jahresbeginn „finanziell abgestraft“, wenn sie zu wenig impfen. Der hohe Abschlag bei weniger als zehn Impfungen im Quartal sei „unverhältnismäßig, medizinisch nicht begründet und rechtlich zweifelhaft“. Dies diene erkennbar einer „Lenkungsfunktion“ und „nicht der fairen Vergütung ärztlicher Vorhalteleistungen.“ Christoph Kaltenmaier, Hausarzt im Neckar-Odenwald-Kreis und Vorstandsmitglied des regionalen Ärzteverbands „MEDI Baden-Württemberg“ bezeichnete den „Strafabschlag” von 40 Prozent bei zu wenigen Impfungen bereits im September 2025 als „absurd”.

Der IVfG warnt vor einer Einschränkung der ärztlichen Behandlungsfreiheit und setzt sich mit einer Anfang März gestarteten Petition für eine Rücknahme der neuen Vorhaltepauschale ein. In einem Entwurf für einen Protestbrief an Krankenkassen, heißt es, eine auf Quoten beruhende Behandlungspraxis führe „unweigerlich“ dazu, dass die „Entscheidung über die medizinische Versorgung nicht mehr allein auf dem ärztlichen Fachwissen und dem Patientenwohl“ basiere. Der Verband verweist auf den „Einfluss von Lobbyverbänden – insbesondere aus der Pharmaindustrie“. Es entstehe der „Eindruck“, dass „wirtschaftliche Interessen“ gegenüber der „bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten bevorzugt werden“.

Der Ärztliche Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen kritisierte bereits im Oktober vergangenen Jahres, Ärzte würden durch die neuen Regelungen zu „stupiden Erfüllungsgehilfen der Pharmaindustrie“ und seien „wesentlich weniger frei“ in ihrer „eigentlich ergebnisoffenen Beratung“ der Patienten. Der Leipziger Hausarzt Torsten Mahn zeigt sich auf Anfrage von Multipolar ebenfalls besorgt. Die neue Vorhaltepauschale konterkariere den Grundsatz der ärztlichen Therapiefreiheit. Die meisten Ärzte bemühten sich seiner Einschätzung nach, die Vorgaben zu erfüllen, „um ja kein Geld zu verlieren“. Kritik sei kaum erkennbar, weder von Ärzten noch von Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern oder Ethikkommissionen. Das erinnere ihn an die Corona-Krise, als Ärzte „zu Erfüllungsgehilfen der Politik degradiert“ worden seien.

Christian Sommerbrodt, Landesvorsitzender von Hessen im Hausärzteverband erklärt auf Anfrage von Multipolar, die neue Regelung führe zu bürokratischer Mehrarbeit und sei als praxisuntauglich abzulehnen. Ärztliche Entscheidungen sollten sich an medizinischer Indikation, wissenschaftlicher Evidenz und der konkreten Situation des Patienten orientieren, betont der Hausarzt aus Wiesbaden. Konkret zu den Impfquoten wollte sich Sommerbrodt nicht äußern. „Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil präventiver Versorgung”, unterstreicht er. Für den „Eindruck“, dass die Pharmaindustrie die neue Vorhaltepauschale beeinflusst haben könnte, sehe er ohne belastbare Belege keine seriöse Grundlage.

Die KBV veröffentlichte Ende Oktober 2025 ein Video unter dem Titel: „Neue Vorhaltepauschale: Versteckte Impfpflicht für Hausarztpraxen?“ Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender erklärte diesbezüglich: „Das stimmt so nicht. Das wird wohl falsch ausgelegt oder falsch interpretiert.“ Es gebe lediglich die Bedingung, dass zehn Impfungen pro Quartal durchgeführt werden: „Das ist aber für eine normale hausärztliche Praxis überhaupt kein Problem.“ Prinzipiell gebe es keine Impfpflicht in Deutschland. Einzige Ausnahme sei die Vorgabe, dass Menschen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft sein müssten. Hofmeister unterstrich, dass das Impfen „nach wie vor die beste und auch erprobteste Vorbeugung gegen Krankheiten“ sei.

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