Warschau

Polens Verfassungsrichter: Justizreform in Teilen verfassungswidrig

Im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts haben die Richter zum zweiten Mal in eigener Sache geurteilt. Die umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Warschauer Regierung sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, erklärte das Tribunal am Donnerstag in Warschau. Die Richter hatten bereits im März die erste Version des Gesetzes als unrechtmäßig eingestuft. Ihre Entscheidung wurde von der mit absoluter Mehrheit regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bisher nicht anerkannt.

Opposition und juristische Experten hatten nun auch gegen die im Juli verabschiedete Neufassung des Gesetzes geklagt, bei der ihre Nachbesserungsvorschläge größtenteils außer Acht gelassen worden waren, wie sie bemängelten. Sie kritisieren etwa, dass die Richter Fälle chronologisch abarbeiten sollen. Dadurch könnten die umstrittenen Reformen der PiS erst nach Jahren beraten werden.

Auch das Tribunal erklärte diesen Punkt am Donnerstag für verfassungswidrig. Außerdem forderten die Richter, dass drei von der Vorgängerregierung ernannte Juristen ihr Amt antreten können. Die spätere Ernennung anderer Richter sei unrechtmäßig.

Gegen das ursprüngliche Gesetz hatte die EU-Kommission ein Prüfverfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Im Juli erhöhte Brüssel den Druck auf die Warschauer Regierung und forderte Änderungen innerhalb von drei Monaten. Die PiS erklärte die neue Version der Justizreform bereits vor dem Urteil für verfassungsgemäß. Sie soll am 16. August in Kraft treten.

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