Meinungsfreiheit

„Rechtswidrige Praxis“: EU-Parlamentarier fordern Abschaffung von EU-Sanktionen wegen Meinungsäußerung

Sanktionen gegen EU-Bürger ähnelten „mittelalterlichen autokratischen Praktiken“ / Appell an Fraktionen im Europäischen Parlament: „Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Meinungsfreiheit wiederherstellen“ / Sanktionierter Schweizer Jacques Baud darf „aus humanitären Gründen“ Miete und Verpflegung mit eigenem Geld zahlen

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Die EU-Parlamentarier Michael von der Schulenburg (BSW), Ruth Firmenich (BSW) sowie der tschechische EU-Abgeordnete Ondřej Dostál (parteilos) fordern eine Abschaffung der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen, die beschuldigt werden „Desinformation“ im Auftrag Russlands zu verbreiten. In einem gemeinsamen Statement (28. Januar) appellieren sie an alle politischen Fraktionen im Europäischen Parlament, gegen die „rechtswidrige Praxis“ „über alle politischen Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten“. Ziel müsse sein, die Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit „wiederherzustellen“. Die Sanktionen stellten eine „inakzeptable Bedrohung“ dieser Prinzipien dar.

Den Sanktionierten würde ihr „Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren“ verweigert. Die Beschlüsse des Rates zur Sanktionsverhängung würden im Geheimen gefasst. Die Betroffenen würden nicht im Voraus über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert, erhielten zuvor keinen Zugang zur Beweisführung und hätten damit auch kein Recht auf Anhörung oder rechtliche Vertretung. Ebenso wenig werde öffentlich gemacht, welche Regierung die Sanktionierung beantragt habe und wie die Entscheidung zustande gekommen sei. Erst nachdem der Rat eine Person zu Sanktionen „verurteilt“ habe, könne diese Auskunft über die Beweisführung erhalten und gegen den Ratsbeschluss rechtlich vorgehen. In einem den Abgeordneten bekannten Fall habe die betroffene Person diese Dokumente erst vier Tage vor Ablauf der zweimonatigen Einspruchsfrist erhalten.

Die drei EU-Abgeordneten argumentieren in ihrer Stellungnahme, dass alle EU-Mitgliedstaaten über Gesetze gegen Verleumdung, üble Nachrede, Diffamierung oder Hassreden verfügten. Es stelle sich daher die Frage, warum Vorwürfe wegen „Desinformationen“ oder „destabilisierenden Aktivitäten“ nicht vor nationalen Gerichten verhandelt würden, wo die Rechte der Beschuldigten geschützt seien. Im Gegensatz zu den Mitgliedsstaaten gäbe es auf EU-Ebene keine Gewaltenteilung. In den Sanktionsfällen erlasse der Rat die Entscheidung ähnlich einem Gesetz, bestimme dann, wer dieses Quasi-Gesetz angeblich verletzt habe und verhänge die Strafe in einem „außergerichtlichen Verfahren“. Es sei zudem „äußerst schwierig“, die Sanktionen anzufechten. Nationale Gerichte seien nicht zuständig und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs sei in Fragen der Sicherheit und der Außenpolitik „begrenzt“. Wer rechtliche Schritte einleiten wolle, müsse sich mit einem „kafkaesk anmutendem“ europäischen Rechtssystem in kürzester Zeit auseinandersetzen, erklären die drei EU-Abgeordneten.

Eine „beunruhigende Anzahl“ der insgesamt 59 Sanktionierten seien EU-Bürger oder lebten in EU-Ländern oder eng verbündeten Ländern und seien daher „der vollen Wirkung dieser Maßnahmen ausgesetzt“. Dazu gehöre das Einfrieren aller Konten und Vermögenswerte sowie ein De-facto-Verbot von Beschäftigung, privaten Investitionen oder jeder anderen Form der Einkommensgenerierung. Finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte sei verboten. Nur eine „minimale Unterhaltsbeihilfe für ‚Grundbedürfnisse‘“ sei zulässig.

Der sanktionierte Berliner Journalist Hüseyin Dogru etwa erhält Zugriff auf ein Existenzminimum von 506 Euro, das ihm Anfang Januar allerdings rund zwei Wochen verwehrt worden war. Dem seit Dezember 2025 sanktionierten Schweizer Militäranalysten Jacques Baud wurde mittlerweile von den belgischen Behörden „aus humanitären Gründen“ erlaubt, seine Wohnungsmiete und seine Verpflegung mit eigenem Geld zu zahlen. Die Höhe dieses Existenzminimums ist nicht bekannt. In einem Interview mit dem Schweizer Internetmedium „L’impertinent“ berichtet er, dass die Initiative seiner Anwälte zur Freigabe der Gelder geführt hat. Im Statement der Parlamentarier heißt es, dass die Höhe dieser Grundbedürfnisse von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt werde, was zu „Verwirrung bei der Festlegung und Auszahlung solcher Beihilfen“ führe.

Diese Sanktionspraxis käme einer Form des „rechtlichen Todes“ gleich, schreiben die drei Parlamentarier. In vielerlei Hinsicht ähnele sie „mittelalterlichen autokratischen Praktiken“. Personen würden zu „Gesetzlosen” oder „vogelfrei” erklärt oder Strafen unterworfen, die ohne ordentliches Verfahren verhängt würden. Die Parlamentarier stützen sich bei diesen Einschätzungen auf ein im Oktober 2025 veröffentlichtes Rechtsgutachten einer ehemaligen Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union sowie einer Professorin für internationales Recht. Die Rechtsexperten kommen darin zu dem Schluss, dass „das gegenwärtige Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher Desinformation ist mit dem Unionsrecht, der Grundrechtecharta und dem Völkerrecht nicht vereinbar“ ist.

Selbst ein Krieg in der Ukraine könne und dürfe nicht rechtfertigen, bei der Verfolgung der Ansichten und Meinungen anderer zu einem solch „mittelalterlichen Ansatz“ zurückzukehren, schließen von der Schulenburg, Firmenich und Dostál ihren Appell. Dieses Vorgehen würde nur die „Wut der EU-Bürger“ verstärken, die die Union zunehmend als „technokratisches Monster“ empfänden, das „über ihre Köpfe hinweg“ regiert und „ohne Skrupel“ seine eigenen Grundsätze umgehe.

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