Sanktionen gegen Journalisten in der EU: Experten sehen Grund in Kriegsvorbereitung
Anwalt bei Podiumsdiskussion in EU-Parlament: Sanktionen sind „hybride Kriegsführung“ durch EU und Nato / Rechtswissenschaftlerin: Sanktionen verstoßen gegen Völkerrecht / Sanktionierter Journalist Dogru: EU bereitet sich auf Krieg vor – Widerspruch wird zu „Desinformation“ erklärt
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Rechtswissenschaftler, Politiker und Publizisten sehen Kriegsvorbereitungen als Grund für die zunehmende Sanktionierung von regierungskritischem Journalismus in der Europäischen Union (EU). Bei einer Podiumsdiskussion im EU-Parlament in Brüssel am 7. Mai beleuchteten der zugeschaltete, sanktionierte Journalist Hüseyin Dogru, der Anwalt Juan Branco sowie die Rechtswissenschaftlerin Alexandra Hofer den rechtlichen und politischen Kontext der jüngsten EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Branco erläuterte, dass die Sanktionspraxis eine „Form der hybriden Kriegsführung“ sei. Bei der aktuellen Sanktionierung von Journalisten handele sich um eine gezielte Kriegsvorbereitung gegen Russland. Dazu gehöre der Eingriff in die öffentliche Debatte. Rechtsstaatlichkeit („rule of law“) werde ersetzt durch Kriegsrecht („rule of war“), sagte Branco, der auch im Anwaltsteam von Julian Assange wirkte.
EU-Institutionen, die gegen ausländische Einflussnahme auf das demokratische System vorgingen, stützten beispielsweise die Rechtfertigungen der Sanktionierung gegen Brancos Mandantin Nathalie Yamb zu 90 Prozent auf Nato-finanzierte Organisationen. Die Sanktionierung gelte zwar immer für ein Jahr, werde aber automatisch verlängert, da keine erneute Prüfung der Entscheidung stattfinde. Yamb, Schweizerin mit kamerunischen Wurzeln, sei „eine der einflussreichsten panafrikanischen Intellektuellen“. Sie gehöre zu den „langjährigen Gegnern der neokolonialen Politik Frankreichs in Afrika“, erläuterte der Anwalt.
Ihr werde von der EU vorgeworfen, an einer Konferenz in Berlin teilgenommen zu haben, die von einer Organisation veranstaltet wurde, die von der russischen militärischen „Wagner“-Gruppe finanziert worden sei. Zudem habe Yamb in Sotschi eine Rede gehalten, in der sie für die Unabhängigkeit aller afrikanischen Staaten und Völker von jeder Form von Neokolonialismus plädiert habe, einschließlich russischem Neokolonialismus. Sie habe jedoch erörtert, inwiefern westafrikanische Staaten durch die Zusammenarbeit mit Russland den neokolonialen Einfluss Frankreichs zurückdrängen könnten. Darin sieht Branco den Grund für ihre Listung im Kontext der Anti-Russland-Sanktionen.
Die Rechtswissenschaftlerin und Sanktionsexpertin Alexandra Hofer von der Universität Utrecht sagte, Sanktionen würden oft als „gewaltloser“ Mechanismus wahrgenommen, da sie „nur ökonomischen Schmerz“ verursachten. Tatsächlich sei dies Mittel jedoch Betroffenen und ihren Anwälten zufolge eine „zivile Todesstrafe“ und nichts anderes als „Grausamkeit“. Hofer nahm Bezug auf Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen Terrorverdächtige. Das „schockierende Ergebnis“ von Untersuchungen des Anwalts Gavin Sullivan sei, dass in vielen Fällen Menschen ohne klare Kriterien und ohne Grund auf die Liste gerieten. Die EU-Sanktionspakete gegen Russland hätten die Kriterien immer mehr ausgeweitet, so dass jeder darunter fallen könnte. Hofer zitierte aus dem Beschluss des Rates, wonach Sanktionen Individuen betreffen können, denen destabilisierende Handlungen oder indirekte Unterstützung dabei gegen die EU, ein EU-Land oder ein Drittland vorgeworfen wird.
Der EU-Gerichtshof prüfe nicht die inhaltliche Berechtigung der Bestrafung, sondern nur das formal korrekte Prozedere, welches der Rat regelmäßig belegen könne. Keinem sanktionierten Individuum sei es gelungen von der Liste genommen zu werden, mit dem Argument, die Sanktionen verletzten ihre Menschenrechte. Der einzige Ansatzpunkt für eine Klage sei, ob die Sanktionierung verhältnismäßig sei. Demgegenüber würdige der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jeden Fall und prüfe, ob die Sanktionierung gerechtfertigt sei. Sowohl Branco als auch Hofer argumentierten, die EU verstoße gegen internationales Recht, das sie selbst ratifiziert habe. So habe jede Person das Recht, in ihr Heimatland zurückzukehren. Laut einem Allgemeinen Kommentar des UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR) dürfe Kritik von Medien oder Journalisten an der Regierung niemals als Rechtfertigung für Verbote dienen, betonte Hofer.
Der in Berlin lebende Publizist Hüseyin Dogru sagte in seinem Videostatement, von der EU sanktioniert werde, wer das offizielle Narrativ in Frage stellt. Widerspruch werde als „Desinformation“ umdefiniert. Die EU bereite sich auf Krieg vor und entsprechend werde die öffentliche Debatte durch militärische Begriffe wie „Risiko, Bedrohung, Manipulation“ gesteuert. Pressefreiheit werde unterminiert, da sie „zu einer Frage der Sicherheit“ gemacht werde. Er selbst sei sanktioniert worden, ohne eine Straftat begangen zu haben. Die EU werfe ihm „Informationsmanipulation und hybride Angriffe“ vor, ohne dies zu belegen, kritisierte Dogru. Die EU bezeichne ihn als „türkischen Staatsbürger“ obwohl er ausschließlich deutscher Staatsbürger sei.
Die Sanktionen richteten sich nicht nur gegen ihn, betonte Dogru, sondern seien eine Kollektivstrafe für seine Familie. Auch das Bankkonto seiner Frau sei zwischenzeitlich blockiert worden. Er sieht einen Zensurmechanismus durch Verwaltungsentscheidungen, „ohne dass der Zensor namentlich genannt wird“ – es handele sich um „Zensur, die über Banken, Plattformen, Zahlungsdienstleister, Compliance-Abteilungen und Risikomanager erfolgt“. Dogru wird durch die EU seit Mai 2025 wegen seiner Berichterstattung über pro-palästinensische Proteste in Deutschland verboten, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen und zu reisen. Er ist von jeglichem Zahlungsverkehr abgeschnitten worden.
Dogru, wie auch Yamb, durften nicht zu der Veranstaltung in Brüssel anreisen. Ruth Firmenich (BSW), die die Konferenz gemeinsam mit ihren Kollegen des Europäischen Parlaments Michael von der Schulenburg (BSW) und Danilo Della Valle von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung organisiert hatte, bezeichnete die Situation als „kafkaesk“. Eine Genehmigung für Dogru zur Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise sowie die Erlaubnis ihm die Fahrtkosten zu bezahlen, sei erforderlich, um sich nicht wegen „Sanktionsumgehung“ strafbar zu machen. Alle kontaktierten Behörden wie das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium, die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die Bundespolizei und das Finanzministerium erklärten sich für nicht zuständig, sagte Firmenich. Eine Stelle habe auf die andere verwiesen.