Berufungsverfahren

Streit um Krebsgefahr durch Glyphosat: Monsanto darf in USA in Berufung gehen

Rechtsstreit in den USA um Warnhinweise zu Krebsrisiken / Aktuelle Langzeitstudie verweist auf Krebsrisiko / EU plant dauerhafte Zulassung von Ackerchemikalien wie Glyphosat

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat Mitte Januar ein Berufungsverfahren zugelassen, mit dem das zum Bayer-Konzern gehörende Unternehmen Monsanto gegen ein Urteil vorgehen will. Im Streitfall geht es um die Entscheidung eines Gerichts im Bundesstaat Missouri, das einem Kläger Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen hatte, da Monsanto verpflichtet gewesen wäre, im Falle des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat vor möglichen Krebsrisiken zu warnen. Der Oberste Gerichtshof wird nun klären, ob derartige Warnhinweise von einem Bundesstaat verlangt werden können oder ob das nationale US-Recht Vorrang hat, das keine Kennzeichnung vorschreibt.

Ein Grundsatzurteil zugunsten des Bayer-Konzerns könnte mehrere zehntausend noch offene Schadenersatzklagen „rechtlich entwerten oder zu außergerichtlichen Lösungen“ führen, berichtete das Börsenmagazin „Wallstreet Online“. Bayer habe seit der Übernahme des US-Pharmakonzerns Monsanto im Jahr 2018 „bereits mehr als 10 Milliarden US-Dollar für Vergleiche und Urteile gezahlt und weitere 6 Milliarden US-Dollar zurückgestellt.“ Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid. Seine mögliche Schadwirkung für Umwelt und Menschen, insbesondere das mögliche Krebsrisiko, ist Gegenstand einer jahrzehntelangen Auseinandersetzung. Bayer verweist in seiner Pressemeldung auf „die von der US-Umweltbehörde EPA getroffenen wissenschaftlichen Expertenentscheidungen“, wonach Glyphosat für Menschen nicht krebserregend sei. Die Anwendungshinweise seien ohne Krebswarnung genehmigt worden.

Dem hält der Verein „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) entgegen, dass die EPA ihre Bewertung in der Vergangenheit mehrfach geändert habe. Im Sommer 2025 wurde zudem bekannt, dass eine viel zitierte Studie aus dem Jahr 2000, die Glyphosat für unbedenklich und nicht krebserregend erklärt hatte, von Monsanto beeinflusst worden war. Die Studie wurde mittlerweile zurückgezogen, aber weitere wissenschaftliche Arbeiten sollen aktuell geprüft werden. Monsanto-Mitarbeiter sollen Studien selbst geschrieben haben, in den Veröffentlichungen seien dann aber andere Wissenschaftler als Autoren genannt worden.

In der EU wurde das Herbizid zuletzt 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen. Die EU-Kommission und die beteiligten Behörden erklärten laut einem Bericht der „Zeit“, die kürzlich zurückgezogene Monsanto-Studie habe bei der Zulassung keine Rolle gespielt. Der Rückzug bleibe daher zunächst folgenlos. Die „Zeit“ weist jedoch darauf hin, dass andere Autoren sich „direkt oder indirekt“ auf die inkriminierte Studie bezogen haben könnten. Gegen die Verlängerungen der EU-Zulassung haben Umweltorganisationen bereits 2024 Klage erhoben. Die zuständigen Behörden hätten „fehlerhafte Bewertungen“ des Krebsrisikos, der Giftigkeit sowie von Störungen des Hormonsystems vorgenommen. Wissenschaftliche Untersuchungen seien selektiv gewürdigt und „jahrzehntealten Studien der Industrie“ sei zu viel Gewicht beigemessen worden.

Eine Langzeitstudie an Ratten, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde, verweist auf „stichhaltige Beweise“ für die krebserregende Wirkung von Glyphosat. Die zuständigen EU-Behörden haben 15 Monate Zeit, um die Rohdaten zu prüfen und gegebenenfalls eine Neubewertung der Glyphosat-Zulassung zu empfehlen.

Unabhängig von diesen offenen Fragen plant die EU-Kommission eine unbefristete Zulassung von Ackerchemikalien, darunter auch Glyphosat. Sie hatte dazu im Dezember 2025 ein Gesetzespaket zur „Straffung und Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ auf den Weg gebracht. Bislang musste die Zulassung nach einigen Jahren erneuert werden. Die EU-Kommission argumentiert, zugelassene Pestizide hätten bereits mehrere Prüfverfahren durchlaufen. Außerdem würden „gleichzeitig die sehr strengen Anforderungen der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit und Umweltschutz aufrechterhalten“.

Der Verein „Pestizid Aktions Netzwerk“ (PAN) kritisiert in seiner Stellungnahme das Gesetzespaket: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden grundlegende Schutzstandards geschwächt und dauerhaft abgebaut.“ Der Gesetzesvorschlag der Kommission „beschneidet die Souveränität der Mitgliedstaaten“, als problematisch erkannte Pestizide vom Markt zu nehmen. Zudem missachte das beschleunigte Verfahren EU-eigene Regeln, wie beispielsweise die Verpflichtung zur „Folgenabschätzung“ und „Beteiligung der Öffentlichkeit an der Diskussion gesetzlicher Vorhaben“.

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