Corona-Aufarbeitung

Studie: Corona-Impfungen gehen mit Zunahme von Atemwegserkrankungen einher

Studien aus der Schweiz und Schweden stellen Zusammenhang zwischen Impfungen gegen Covid-19 und Arbeitsausfällen bei Gesundheitspersonal fest / Deutsche Krankenkassen melden erneut Höchststände bei Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten

(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)

Eine neue Studie zeigt, dass Corona-Impfungen „mit einem höheren Risiko für grippeähnliche Atemwegserkrankungen und Arbeitsausfälle“ verbunden sind. Die Studie von Schweizer Klinik- und Universitätsmedizinern wurde am 9. August in der Zeitschrift „Nature“ veröffentlicht. Die Autoren schreiben, eine „SARS-CoV-2-Auffrischungsimpfung“ trage „in der post-pandemischen Zeit nicht zum Schutz des Gesundheitspersonals bei“, sie könne sogar „die Wahrscheinlichkeit einer symptomatischen Infektion und von Arbeitsausfällen erhöhen“. Die herkömmliche saisonale Grippeimpfung sei hingegen mit einem „verringerten Risiko“ für grippeähnliche Atemwegserkrankungen verbunden.

Die Studie beruht auf Daten von 1.745 im Schweizer Gesundheitswesen Beschäftigten, die Daten wurden zwischen November 2023 und Mai 2024 erhoben. Der Alters-Median der Untersuchten lag bei 46 Jahren, rund 82 Prozent der Teilnehmer waren weiblich. Zehn Prozent hatten sich nicht gegen Corona impfen lassen, rund 21 Prozent hatten eine oder zwei Impfungen erhalten, über die Hälfte (51 Prozent) hatten drei und knapp 18 Prozent sogar vier Impfungen gegen Corona erhalten.

Ebenfalls im August 2025 wurde in der Fachzeitschrift „Vaccine“ eine schwedische Studie veröffentlicht, die Ausfallzeiten von 3.805 Beschäftigten im Gesundheitssystem des Landes nach zwei Corona-Impfungen untersucht hatte. Zwölf Prozent der mit dem Impfstoff „Comirnaty“ der Firmen BioNTech und Pfizer geimpften Teilnehmer waren demnach von so starken Symptomen nach der Impfung betroffen, dass sie am Folgetag beziehungsweise an den folgenden Tagen nicht arbeiten konnten. Beim Impfstoff „Spikevax“ der Firma Moderna waren es 36 Prozent, bei „Vaxzevria“ der Firma AstraZeneca 29 Prozent. Den höchsten Wert erzielte die Kombination aus „Vaxzevria“ und „Spikevax“ mit 48 Prozent.

Die Studienautoren schreiben: „Wir halten dies für eine hohe Rate im Vergleich zu anderen Impfstoffen, die Gesundheitspersonal angeboten werden, beispielsweise dem Grippeimpfstoff“. Die Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung könnten zu einer „erheblichen Anzahl von Fehlzeiten“ führen, „was möglicherweise Störungen auf organisatorischer Ebene bei der Personalbesetzung verursachen kann“. Weiter heißt es, die „signifikanten Unterschiede in der Häufigkeit von Nebenwirkungen in Bezug auf Impfstofftyp, Alter und Geschlecht“ würden „insgesamt nicht bei anderen häufig verwendeten Impfstoffen für Erwachsene beobachtet werden“.

Zeitgleich vermelden die Krankenkassen in Deutschland weiterhin Rekorde bei Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten. So berichtete die „DAK Gesundheit“ Anfang August für das erste Halbjahr 2025 von einem erneuten Anstieg von Fehltagen aufgrund von Grippe und Erkältung – im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kletterte der Wert um 13 Prozent. „Während Erkältungen und Grippe in der ersten Jahreshälfte 2024 rund 196 Fehltage je 100 Versicherte verursachten, waren es von Januar bis Juni 2025 rund 221 Tage.“ Untersucht wurden Krankschreibungen von 2,25 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten.

Bereits vor einem Jahr – im August 2024 – hatte die „Barmer-Krankenkasse“ „Höchststände bei Atemwegs-Krankschreibungen“ gemeldet. Die Barmer-Auswertung untersuchte jeweils die Zeiträume von Ende Mai bis Anfang Juli der Jahre 2018 bis 2024. Demnach war das Krankheitsgeschehen im Jahr 2020 – dem ersten Corona-Jahr – noch unauffällig. Ab 2022 stiegen die Fehlzeiten der Beschäftigten wegen Atemwegsinfekten in den Sommermonaten deutlich an, teils auf das Fünffache des Jahres 2020.

Auf eine Anfrage der damaligen BSW-Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti zu den Höchstständen bei Atemwegs-Krankschreibungen mitten im Sommer erklärte die Bundesregierung 2024, dies könne mit dem „demografischen Wandel“ zusammenhängen. Zudem habe die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung womöglich „zu einer vollständigeren Erfassung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeiten“ geführt. Allerdings war die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Arzt an die Krankenkassen erst ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend, sowie ab dem 1. Januar 2023 vonseiten der Krankenkassen an den Arbeitgeber. Auch die vereinfachte Krankmeldung per Telefon, die schon zur Erklärung des ab 2021/22 beobachteten Phänomens herangezogen wurde, galt erstmals bereits am 9. März 2020.

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