UN-Sonderberichterstatterin: „Spielraum für die Meinungsfreiheit in Deutschland schrumpft“
Verstärkter Schutz von Politikern vor Beleidigung steht „im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen“ / Warnung vor „übermäßig straf- und sicherheitsorientiertem Ansatz“ der Bundesregierung im Umgang mit politischer Meinungsäußerung / vollständiger UN-Bericht soll im Juni vorgelegt werden
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, kommt nach einem mehrtägigen Deutschlandbesuch zum Ergebnis, dass „der Spielraum für die Meinungsfreiheit in Deutschland schrumpft“. Auf einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag (6. Februar) warnte sie, ein „übermäßig straf- und sicherheitsorientierter Ansatz“ der Bundesregierung im Umgang mit politischer Meinungsäußerung könne, „den Raum für eine vielfältige, sinnvolle demokratische Debatte“ einschränken. Entsprechende Maßnahmen drohten, das „Vertrauen der Öffentlichkeit in eben jene demokratischen Werte und Institutionen zu untergraben, die die Regierung zu schützen versucht“. Es gebe eine „tiefe Kluft im Verständnis der Bedeutung von Meinungsfreiheit“.
Zu den Maßnahmen, die „im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen“ stünden, zählt die Khan unter anderem den „verstärkten Schutz“ von öffentlicher Kritik ausgesetzten Amtsträgern und spielt damit mutmaßlich auf den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches an, der Beleidigungen von „Personen des öffentlichen Lebens“ gesondert unter Strafe stellt. Außerdem nannte sie „pauschale Verbote von Slogans im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten“ sowie die „Überwachung von Organisationen aufgrund schwammiger, undefinierter ‚Extremismus‘-Vorwürfe“. Dies hätte zu „Unsicherheit hinsichtlich der Grenze zwischen geschützter und verbotener Meinungsäußerung geführt“ und fördere „Stigmatisierung und Selbstzensur“.
Das auf Rechtsfragen spezialisierte Portal „Legal Tribune Online“ hatte einige Tage zuvor (29. Januar) bereits darauf hingewiesen, dass Paragraf 188 dem erklärten Ziel des UN-Menschenrechtsrats, Beleidigungsdelikte zu entkriminalisieren („decriminalization of defamation“) und entsprechende Haftstrafen abzuschaffen, entgegenstehen könnte. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe in ständiger Rechtsprechung betont, dass Politikern ein größeres Ausmaß kritischer Äußerungen zumutbar sei. Vor diesem Hintergrund hatte das Portal vermutet, der betreffende Paragraf sei Khan mutmaßlich ein „Dorn im Auge“. Der Bundestag lehnte am 29. Januar mit 440 zu 133 Stimmen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestands ab, den die AfD-Bundestagsfraktion im Juni 2025 eingebracht hatte. Anlässlich des vom Bundeskriminalamt geführten 12. „Aktionstags gegen Hasspostings“ im Juni 2025 hatte die AfD in einem offenen Brief an die Adresse der UN-Sonderberichterstatterin bereits geäußert: „Wir hoffen, dass Irene Khan sich der bedrohten Meinungsfreiheit in Deutschland widmet.“
Insgesamt attestiert die Sonderberichterstatterin, dass der Spielraum für die Meinungsfreiheit in Deutschland durch mehrere Trends untergraben werde. Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Migrantenfeindlichkeit und geschlechtsspezifischer Hass hätten zugenommen. Zudem klagten „einige politische Parteien, die in rassistischen, fremdenfeindlichen und autoritären Ideologien verwurzelt sind, über Zensur“. Ausgiebig widmete sich Khan den Reaktionen auf den „pro-palästinensischen Aktivismus“ und der Einschränkung der akademischen und künstlerischen Freiheit in Deutschland. Sie schloss sich zudem den kürzlich vom Menschenrechtskommissar des Europarates geäußerten Bedenken darüber an, dass die Arbeitsdefinition von Antisemitismus „von einigen deutschen Behörden so ausgelegt wurde, dass Kritik an Israel als antisemitisch gilt“, was „eindeutig im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Meinungsfreiheit“ stehe.
Khan lobte die Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) der Europäischen Union (EU) in Deutschland insbesondere vor dem Hintergrund von Befürchtungen zu ausländischen Einmischungen in die Bundestagswahl 2025. Kritik am entsprechenden Digitalen-Dienste-Gesetz und Vorwürfe der „Zensur“ schreibt Khan ausschließlich „rechtsextremen Gruppen“ zu. Angesichts der ebenfalls kritisierten, staatlich subventionierten Meldeplattformen und „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ im Rahmen des DSA bemerkte Khan, dass die „Verantwortung für die Umsetzung der Moderation“ bei den Unternehmen liege. Eine „intelligente Regulierung von Social-Media-Plattformen“ sei entscheidend, um „sichere und pluralistische Räume für die Meinungsfreiheit zu schaffen.“ Die Etablierung von Antidiskriminierungsgesetzen und -behörden bezeichnete Khan als „bewährte Verfahren“ zum Schutz der Meinungsfreiheit.
Khan, die während ihres Deutschlandbesuchs unter anderem die Präsidenten des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes traf, schloss, sie sei „zuversichtlich, dass die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof diese komplexen Herausforderungen“ bei anstehenden Urteilen „im Lichte international anerkannter Standards der Meinungsfreiheit“ bewerten würden. Sie kündigte an, im Juni 2026 dem UN-Menschenrechtsrat einen vollständigen Bericht mit detaillierten Empfehlungen vorlegen. Bei Khans Visite handelte sich um den ersten Besuch einer UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreihei in Deutschland überhaupt.
Der Journalist Christian Bartels stellte noch vor Khans Pressekonferenz am 4. Februar in der MDR-Kolumne „Altpapier“ fest, über Khans Besuch in Deutschland werde „nur wenig“ berichtet. Tatsächlich brachten auch im Nachgang der Pressekonferenz von den großen Medien nur Frankfurter Allgemeine, ZEIT und Tagesspiegel jeweils eine knappe Agenturmeldung. Aus Bartels´ Sicht hätten die „ etablierten, klassischen Medien“ auch nur „am Rande und eher unter Kuriositäts-Gesichtspunkten“ über die Strafverfolgungen und Hausdurchsuchungen wegen Politikerbeleidigung berichtet. Bartels resümierte, der „Gedanke, dass die schönen Ideale der Meinungsfreiheit wie der Medienfreiheit möglichst auch für alle gelten sollten, deren Meinungen der eigenen Meinung nicht entsprechen“, könnte „auch in Deutschland Stärkung vertragen.“