Verfassungsschutz: Antisemitismus und „Israelfeindschaft“ verbinden Links und Rechts
Deutscher Inlandsgeheimdienst: „Israelfeindschaft“ insbesondere Merkmal im linksextremen Spektrum / Rechtsextreme Diskurse zu Klimawandel, Ukrainekrieg und „antisemitisch aufgeladenen Vorstellungen“ des Tiefenstaates / Pro-Palästinensische Extremisten projizieren negative Emotionen gegenüber Israel auf „Juden insgesamt“
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
„Israelfeindschaft“ und Antisemitismus sind dem deutschen Inlandsgeheimdienst zufolge verbindende Elemente zwischen Rechts- und Linksextremismus. Der kürzlich veröffentlichte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 erkennt in den beiden Kategorien „tragfähige Brückennarrative“, die zu ideologischen „Schnittmengen und Verbindungen“ zwischen „unterschiedlichen und an sich unvereinbaren extremistischen Einstellungen“ führten. Der Bericht wurde am 30. Juni von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, in Berlin vorgestellt.
Der Verfassungsschutzbericht nennt „Israelfeindschaft“ insbesondere als Merkmal im linksextremen Spektrum (Seite 175). So sei zwar Antisemitismus „kein elementarer Bestandteil der linksextremistischen Ideologie“, viele Linksextremisten würden jedoch „isreaelfeindliche“ und „einseitige propalästinensische“ Positionen vertreten. Anders als in „antisemitischen Verschwörungstheorien“ gelte Israel dabei nicht als „geheime Macht“ hinter den USA, sondern werde umgekehrt als Instrument der USA verstanden, was „klassischen“ antisemitischen Auffassungen widerspreche.
Allerdings heißt es im Bericht auch: „Israelbezogener Antisemitismus, Antiimperialismus und Israelfeindschaft“ könnten mit einer „Ablehnung des Zionismus als jüdischer Nationalbewegung“ und des daraus hervorgegangenen Staates Israel einhergehen. Vor diesem Hintergrund müsse „vor allem die Negierung des Existenzrechts Israels“ als „israelbezogener Antisemitismus“ gewertet werden. „Terrorangriffe gegen Israel oder Jüdinnen und Juden“ in legitimen Widerstand gegen Unterdrückung, Apartheid oder Kolonialisierung umzudeuten, bedeute, dass Linksextremisten sich zudem „Narrative“ israelfeindlicher terroristischer Organisationen zu eigen machten. Diese Narrative seien „im Kern antisemitisch“.
Zur rechtsextremen Szene schreibt der Verfassungsschutz, diese habe die Eskalation in Nahost hauptsächlich für die Propagierung migrationsfeindlicher Positionen „instrumentalisiert“. Auch diese Szene würde jedoch „antisemitische und israelfeindliche Positionen“ verbreiten. Der Verfassungsschutz subsumiert ohne nähere Erläuterung im Kapitel zu Rechtsextremismus unter Antisemitismus auch „Narrative“, die den „Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“ sowie den „angeblich erfundenen“ Klimawandel aufgreifen (113). Ferner ist von Diskursen zu „antisemitisch aufgeladenen“ Vorstellungen eines „Deep State“ (Tiefenstaat) und zu einer „im Geheimen agierenden“ Israel-Lobby die Rede. Diese Diskurse hätten sich exemplarisch nach der Ermordung des US-Aktivisten Charlie Kirk gezeigt.
Weiter heißt es im Bericht, antisemitisches Gedankengut komme in „nahezu allen islamistischen Strömungen und Organisationen“ zum Tragen (234/235), die „Leugnung“ des „Existenzrechts“ Israels bilde über ideologische Gegensätze hinweg einen „gemeinsamen Bezugsrahmen“. Auch für säkulare propalästinensische Extremisten sei das Existenzrecht Israels ein „Hauptanknüpfungspunkt der antisemitischen Agitation“. Die Akteure seien „bisweilen persönlich oder familiär betroffenen“. Das „Handeln der israelischen Sicherheitskräfte“ löse teilweise „starke negative Emotionen“ gegen Israel aus. Diese würden wiederum auf „Juden insgesamt“ projiziert.
Der Verfassungsschutz weist selbst darauf hin, dass Israel sich mit dem 2018 verabschiedeten Nationalstaatsgesetz „selbst einen jüdischen Charakter zuschreibt“. Die Behörde argumentiert jedoch, in Israel leben „keineswegs nur Juden,“ sondern auch Christen, Muslime und Drusen mit israelischer Staatsbürgerschaft. Eine Gleichsetzung von Juden und dem Staat Israel sei daher „nicht zutreffend“ (315). Laut dem Bericht fehle „eine allgemein anerkannte Definition“ für den Begriff „Antisemitismus“ (60). Die Bundesregierung empfehle eine Definition, die auch „Angriffe“ auf den Staat Israel einschließt, sofern er „als jüdisches Kollektiv verstanden wird“. Diese Begriffsbestimmung nimmt Bezug auf die Definition der „International Holocaust Remembrance Alliance“.
Die im Bericht genannten Zahlen für rechtsextremistisch motivierte Straftaten „mit antisemitischen Hintergrund“ weisen einen Anstieg von 1,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 auf. „Gewaltdelikte mit antisemitischem Hintergrund“ seien hingegen um 9,3 Prozent zurückgegangen. Der Verfassungsschutz verweist auf 119 von Linksextremisten verübte antisemitische Straftaten, was einer Zunahme von 20,2 Prozent entspreche. Bei „Straftaten mit ausländisch-ideologischer extremistischer Motivation“ habe es in Verbindung mit Antisemitismus eine Steigerung von 20 Prozent gegeben. Diese Entwicklung sei vor allem mit der Zunahme von Propagandadelikten (2024: 550, 2025: 1.018) zu erklären. Bei religiös-ideologischer extremistischer Motivation verzeichnet der Verfassungsschutz eine Abnahme von Straftaten mit antisemitischem Bezug um 9,8 Prozent. Multipolar hatte bereits im Jahr 2025 berichtet, dass es laut empirischen Erhebungen einen deutlichen Rückgang des Bevölkerungsanteils in Deutschland gibt, der Vorbehalte gegenüber Juden hat.