WHO-Pandemievertrag: Juristen kritisieren geplante „Erreger-Börse“
Aktuelle Verhandlungen: WHO-Datenbank soll gefährliche Krankheitserreger aufbewahren / Kritiker: Datenbank schafft profitorientierten „Anreiz“ für „künstliche Pandemien“ / Mangelnde Regelungen zu Gain-of-Function-Forschung
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Juristen kritisieren eine geplante WHO-Datenbank, in der Krankheitserreger zukünftig gespeichert und ausgetauscht werden können. Die entsprechenden Pläne sind Teil des WHO-Pandemievertrags, den die Vertragsstaaten schon im Mai 2025 verabschiedet hatten. Auf die konkreten Details zum Umgang mit der Datenbank konnte man sich damals jedoch nicht einigen. Der noch offene Punkt soll im Anhang zu Artikel 12 des Pandemievertrags definiert werden. Derzeit versucht eine WHO-Verhandlungsgruppe, bis zur nächsten WHO-Vollversammlung im Mai, eine Einigung auszuarbeiten. Das auszuarbeitende Konzept für die Plattform heißt „Pathogen Access Benefit Sharing“ (PABS). Dabei soll der Zugang („access“) zu neuen Krankheitserregern geregelt werden. Zudem sollen Regelungen zum Vorteilsausgleich („benefit sharing“) definiert werden, wenn etwa Pharmafirmen die Informationen aus der Datenbank nutzen.
Der Jurist Philipp Kruse sprach im Interview mit dem Cicero von einer „Erreger-Börse“ und nannte die geplante Datenbank einen „Umschlagplatz für gefährliche Erreger“. Die WHO-Mitgliedstaaten würden rechtlich verpflichtet, Erreger sowohl in physisch-biologischer Form wie auch als Datensequenz an ein bestimmtes WHO-Labor zu senden. Der Anwalt für Gesundheitsrecht kritisiert insbesondere, dass auch Pharmafirmen mit eigenständigen Profitinteressen sich über „eine Art Abo“ Zugriff auf die gefährlichen Erreger sicher können, um Impfstoffe gegen mögliche Pandemien zu entwickeln. Wenn Impfstoffhersteller „rechtzeitig auf den richtigen Erreger gesetzt“ hätten, würden sie „im Pandemiefall einen Riesengewinn“ machen, erläutert Kruse.
Er problematisiert zugleich die „mangelnde Transparenz“. Die WHO-Struktur zu Pandemievorsorge ähnele einem „Kartell“, in dem durch „Absprachen und Insiderwissen“ „sehr viel Geld“ verdient werden könne. Der Jurist verweist dabei auf auf das Geflecht aus militärischen, universitären, gesundheitspolitischen und privatwirtschaftlichen Akteuren aus der Zeit „vor Covid“, das im Zuge der Corona-Krise bekannt geworden sei. Durch die Verquickung von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interessen („Public-Private-Partnership“) hätten sowohl der Staat und Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen vom Verkauf der Corona-Impfstoffe profitiert. Kruse stellt vor diesem Hintergrund das geplante Modell grundsätzlich infrage. Die Bereitstellung der Datenbank sei „ein unglaublich verführerischer Anreiz, potentiell gefährliche Erreger selbst zu schaffen oder sogar freizusetzen“ und damit „künstliche Pandemien“ auszulösen.
Die vertragliche Ausgestaltung der geplanten Datenbank sei in Hinblick auf mögliche Pflichten oder Auflagen für die Pharmafirmen „noch weitgehend offen“. Auch enthalte der aktuelle Entwurf des Pandemievertrags keine „eigenständigen Restriktionen“ zur Gain-of-Function-Forschung, mit der Erreger im Labor gefährlicher gemacht werden können. „Auch künstlich geschaffene Erreger mit Pandemiepontenzial würden zukünftig in der Datenbank gespeichert werden“, betont Kruse. Der Verweis auf die Biowaffenkonvention von 1972 im Vertragsentwurf sei nicht ausreichend, da die Konvention selbst lückenhaft sei. Der Konvention fehle ein „Durchsetzungssystem“, sie erlaube Biowaffenforschung zur „Gefahrenabwehr“ und sei zudem nur für „physische Laborproben“ konzipiert worden. Bei der elektronischen Gensequenzierung von Erregern gebe es „völkerrechtlich betrachtet gar keine Schranken“.
Auch die Juristin und Direktorin der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung Silvia Behrendt warnt im Gespräch mit Multipolar: Auf globaler Ebene entstünden immer mehr „staatliche Verpflichtungen, die nicht mehr vom Grundsatz der Arzneimittelsicherheit geleitet“ seien. Ebenso gerate die Verantwortung der Pharmaindustrie für entstandene Arzneimittelschäden aus dem Blick. Die Vorstellung „auf neuartige Virussequenzen sofort mit notfallzugelassenen Pandemieimpfstoffen zu reagieren“, gehe auf das militarisierte Konzept der „Globalen Gesundheitssicherheit“ zurück.
Des weiteren kritisiert Behrendt die Machtkonzentration beim Generaldirektor der WHO. Ihm allein obliege es, den „Kreislauf der Pandemiewirtschaft“ in Gang zu setzen. Mit der Ausrufung eines entsprechenden Gesundheitsnotstandes würde das PABS-System und Notfallzulassungen aktiviert. Gleichzeitig würden globale Vorverkaufsverträge mit denjenigen Pharmaunternehmen geschlossen, welche Zugang zur PABS-Datenbank haben. Aufgrund des „absoluten Immunitätsprivilegs“ unterlägen die Entscheidungen des Generaldirektors keiner Rechts- oder Korruptionskontrolle. Dies sei „der einzige Grund“, warum die großen Pharmaunternehmen auf eine „WHO-Zentralisierung der Pandemieprodukte“ drängten. Der damit einhergehende Rechtsrahmen stehe im Konflikt mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Diese Aspekte seien von den Verhandlungsteams „zu keinem Zeitpunkt thematisiert“ worden.
Die Slowakei hat sich Anfang Februar kritisch zu den laufenden Verhandlungen zur WHO-Datenbank positioniert. Auf Grundlage einer „rechtlichen Analyse des Justizministeriums“ werde die slowakische Verhandlungsdelegation eine „wesentliche Überarbeitung“ des geplanten PABS-Systems fordern. Die derzeitigen Formulierungen weisen „schwerwiegende rechtliche, institutionelle und sicherheitsrelevante Mängel“ auf, heißt es in einer Erklärung des Justizministeriums. Problematisiert werden die Rolle des WHO-Sekretariats und des Generaldirektors und „systematische Risiken“ im Zusammenhang mit militärisch-ziviler Forschung sowie der Gain-of-Function-Forschung. Ohne „grundlegende Korrekturen“ sei der Pandemievertrag nicht „mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der internationalen Verantwortung und den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten vereinbar“.
Multipolar wollte von der deutschen Bundesregierung wissen, wie sie sich zur Kritik an der geplanten WHO-Datenbank verhält. Das Bundesjustizministerium verwies auf das Bundesgesundheitsministerium, das „federführend“ zuständig sei. Von dort hieß es auf Anfrage, die Bundesregierung kommentiere in laufenden Verhandlungen „weder eigene inhaltliche oder strategische Erwägungen noch die anderer EU-Partner“. „Zivilgesellschaft, Wissenschafts- und Wirtschaftsvertreter“ würden die Verhandlungen als „Beobachter“ begleiten. Im „inoffiziellen Auftaktsegment“ hätten diese Gruppen die Möglichkeit, „ihre Interessenlagen und Kommentare“ zu präsentieren. Die Verhandlungen selbst würden von den WHO-Mitgliedstaaten im „geschlossenen Format“ geführt.