Corona

Wissenschaftler gegen geplante Maskenpflicht

(Redaktion/6.9.22) Mehrere Experten kritisieren die geplante Maskenpflicht im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Aus der interdisziplinäre Autorengruppe der „7 Argumente“ heißt es beispielsweise: „Wer in einem Rechtsstaat elementare Bürgerrechte einschränken will, muss zunächst die Notwendigkeit dafür nachweisen.“ In der Neuauflage des IfSG komme der Maskenpflicht zentrale Bedeutung zu. Dabei hätten Experten wie Jonas Schmidt-Chanasit darauf hingewiesen, dass es keine wissenschaftliche Evidenz gebe und diese auch den Empfehlungen von Fachgesellschaften widerspreche. Auch die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und in Bus- und Bahn sorgt für Kritik von verschiedenen Seiten.

Die Autoren der „7 Argumente“ verweisen in ihrer Stellungnahme auf den Evaluationsbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Expertengruppe, die für die Maskenpflicht keine ausreichenden Belege anführen konnte und vor allem auf psychologische Wirkungen der Maske hinwies. Kein gutes Haar lassen die Autoren auch an den Formulierungshilfen zum Infektionsschutzgesetz. In diesen wird auf Studien verwiesen, nach denen die Maskenpflicht Infektionen reduzieren helfen könnte. Die Expertengruppe schreibt dazu: „Keine der Studien lässt diese Schlussfolgerung zu. Vier davon basieren auf retrospektiv geführten Fall-Control-Studien, in denen die Daten in nicht verifizierten Telefongesprächen oder Fragebögen eingeholt wurden – darunter wurden drei von den staatlichen Stellen bezahlt, welche auch die Maßnahmen angeordnet haben.“ Nur eine Studie sei verlässlich, ihre Ergebnisse zeigten jedoch keinen signifikanten Unterschied zwischen den Gruppen mit und der ohne Maske. „Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie grob fehlinterpretierte Studien zur Begründung der Maskenpflicht herangezogen werden“, schreiben die Autoren

Kritik an den Plänen der Regierung kommt auch vom ehemaligen Vorsitzenden des deutschen Ethikrates Peter Dabrock. Der Theologe kritisiert in einem Spiegel-Beitrag gemeinsam mit dem Gerontologen Andreas Kruse die geplante Maskenpflicht in Pflegeheimen, die dort mit Ausnahme der Wohnräume gelten soll. „Wir sind der Auffassung, dass die undifferenzierte Maskenpflicht in Akuteinrichtungen (wie Krankenhäusern) und Langzeitpflegeeinrichtungen (wie Pflegeheimen) zu schweren, ethisch und rechtlich inakzeptablen Grundrechtseinschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen führen wird, die so nicht Gesetz werden dürfen“, schreiben Dabrock und Kruse.

Die Gesetzesvorlage sei gegenüber den Pflegeheimbewohnern „paternalistisch, unfair, unverhältnismäßig scharf und missachtet elementare menschliche Bedürfnisse“. Den Menschen dürfe nicht dauerhaft die Möglichkeit genommen werden, sich von Angesicht zu Angesicht wechselseitig zeigen zu können, so der Ethiker und der Alterswissenschaftler. „Wenn sich in den öffentlichen Räumen der Einrichtung Menschen nur noch mit Maske bewegen dürfen, dann wird die Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner erkennbar erhöht: Denn sie verlieren mehr und mehr das Gefühl, Heimat zu erleben, das Gefühl, dass das Heim nicht nur ihr Wohn-, sondern auch ihr Lebensort ist.“

Kritik an der fortgesetzten Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr kommt wiederum von der Allianz pro Schiene. Nach dem vorläufigen Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen sagt Geschäftsführer Dirk Flege, es sei unlogisch, die Maskenpflicht in Flugzeugen aufzuheben, sie aber in Bus und Bahn beizubehalten. Aus dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hieß es wiederum am Dienstag, dass die Regelungen nicht mehr nachvollziehbar seien. Hauptgeschäftsführer Oliver
Wolff forderte nachvollziehbare und einheitliche Regelungen für alle Verkehrsmittel.

Einer Aufhebung der Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr widersprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das Infektionsrisiko sei in Bussen und Bahnen höher als in Flugzeugen und bei steigenden Corona-Fallzahlen könne die Regierung die Maskenpflicht per Verordnung auch für Flugzeuge wieder einführen. (hb)

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