„Zensurbehörde“: Juristen kritisieren Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen
Höcke-Interview: Anstalt fordert Interviewer zu umfassenden Korrektur- und Prüfarbeiten an gesendetem Material auf / Rechtsanwalt Steinhöfel: Verfassungswidrige „Kompetenzanmaßung“ / Jurist Schmitz: Anstalt sollte Forderung besser zurückziehen
(Diese Meldung ist eine Übernahme von Multipolar)
Juristen kritisieren die Landesanstalt für Medien NRW, nachdem die Behörde den Video-Podcaster Benjamin Berndt aufgefordert hat, nachträglich weitreichende Korrektur- und Prüfarbeiten an seinen Interviews vorzunehmen. „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungswegen nicht zusteht“, erläuterte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Podcaster juristisch vertritt, in einem Antwortschreiben an die Anstalt. Die Ausführungen der Landesmedienanstalt hätten „keinerlei rechtliche Relevanz“, zitiert die Tageszeitung „Welt“ aus dem Schreiben. Die Anstalt sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“.
Die Landesanstalt für Medien NRW hatte Berndt am 15. Juni schriftlich aufgefordert, eine Passage in seinem mehr als sechs Millionen mal angesehenen Interview mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu korrigieren und einzuordnen. Auch alle weiteren bisher gesendeten rund 300 Interviews auf seinem Kanal „ungeskriptet“ solle Berndt nachträglich auf „die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt“ hin durchsehen und überarbeiten. Sein Mandant werde den Aufforderungen nicht nachkommen, schrieb Steinhöfel. Berndt hatte vor wenigen Tagen auf seinem Youtube-Kanal über das Schreiben der Düsseldorfer Landesmedienanstalt berichtet. Rechtsanwalt Steinhöfel schrieb: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“ Die Anstalt bediene sich zudem „reiner Einschüchterungssemantik“.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz, der selbst Verfahren gegen Landesmedienanstalten führt, sagte in einem Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch, das Schreiben an Berndt sei ein „fundamentaler Fehler“ der Behörde und ihres Leiters Tobias Schmid. Dieser sollte die Forderung besser „zurückziehen“. Höcke sei ein „rotes Tuch der woke-linken Landesmedienanstalten“, vermutet Schmitz. Diese habe ihre „Intelligenz ausgeschaltet“ und sei „einfach losgelaufen“. Es handele sich um einen „sehr schwachen Fall“, denn es sei „rechtlich völlig ungesichert“, ob für einen „reinen Interviewkanal“ eine Pflicht bestehe, Gesprächssendungen zu kommentieren. Mache die Anstalt weiter, müsste sie nun einen Verwaltungsakt starten, wogegen Berndt bis zum Bundesverfassungsgericht vorgehen könne. Auch Schmitz bezeichnet die nordrhein-westfälische Anstalt als „Zensurbehörde“.
Markus Kompa, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sagte dem Online-Magazin „Nachdenkseiten“, die zugrunde liegende gesetzliche Regelung in Paragraph 19 Medienstaatsvertrag sei „verfassungswidrig“. Es handele sich um eine „inkonsistente gesetzgeberische Fehlleistung“. Landesmediendirektoren dürften selbst entscheiden, was sie für „Tatsachen“ halten und wann solche „wahr“ seien, dabei handele es sich jedoch um streitbare Wertungen. Zudem dürften die Landesmedienanstalten „ohne Richtervorbehalt oder ein spezifisches Verfahren die YouTuber gängeln wie die Spanische Inquisition, Unterlassungsverfügungen aussprechen und eigenartige Verwaltungsgebühren berechnen“. Zwar seien die Landesmedienanstalten formell „staatsfern“ organisiert, faktisch säßen sie jedoch „auf dem Schoß der jeweiligen Landesregierung und agieren staatskonform“. In der Corona-Krise sei Kompa zufolge sichtbar geworden, dass die Staatsferne der Anstalten eine „Simulation“ sei.
Die Landesanstalt für Medien NRW war im August 2024 nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle auch gegen Multipolar mit nachträglichen Korrekturaufforderungen vorgegangen, denen Multipolar allerdings nicht nachkam. Unter anderem sollte Multipolar Interviewaussagen eines Berliner Feuerwehrmanns zu dessen eigenen Rettungsdienst-Erfahrungen mit der geringen Auslastung von Krankenhäusern während des ersten Lockdowns 2020 nachträglich „einordnen“. Auf aktuelle Nachfrage des Portals „t-online“, erklärte die Behörde, Multipolar habe die damaligen Beanstandungsgründe „ausgeräumt“, das Verfahren sei abgeschlossen. Tatsächlich hatte Multipolar die Forderungen als „verfassungswidrig“ zurückgewiesen und eine juristische Klärung der Rechtsgrundlage angestrebt. Ein hierzu notwendiges förmliches Verfahren durch die Anstalt gegen Multipolar ist jedoch bis heute nicht eingeleitet worden.