Die Wiedereinführung der »Reichsacht« durch die EU
Die Europäische Union hat vor einigen Jahren ein Instrument eingeführt, das allen Regeln der oft beschworenen Rechtsstaatlichkeit hohnspricht. Eine Buchbesprechung
Foto: Tumisu Quelle: Pixabay LizenzEs werden Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängt, auf dem Verordnungswege, ohne Gerichtsverfahren, ohne Anklage und ohne Verteidigung. Die außergerichtlichen Erlasse werden vom EU-Rat beschlossen und von der EU-Kommission exekutiert. Die Betroffenen werden rechtlos gestellt, sie verlieren den Zugriff auf ihre Konten, Kreditkarten werden gesperrt, das Vermögen wird eingezogen, Grenzübertritte verboten. Damit sind sie am Aufenthaltsort vollständig blockiert. Hilfe durch Freunde oder Verwandte wird als Sanktionsbruch strafrechtlich verfolgt.
Hannes Hofbauer, studierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, in Wien lebender Publizist und Verleger, hat in seinem neuesten Buch Aller Rechte beraubt diese Praxis, die den Verfassungen aller EU-Staaten widerspricht, detailliert und faktenreich beschrieben. Die EU hat eine der wichtigsten Säulen der Demokratie zu Fall gebracht: die Gewaltenteilung. Rat und Kommission handeln als Legislative, Exekutive und Judikative zugleich. Das Sanktionsregime gehört seit März 2022 zum Kampfarsenal gegen Russland.
Anfang 2026 sind es Tausende Personen und Organisationen, die auf solchen schwarzen Listen stehen. Solange es sich dabei um russische oder ukrainische Staatsbürger handelt, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in der EU haben, ist deren schiere Existenz nicht bedroht. Doch seit 2022 und verstärkt seit Mai 2025 werden auch BürgerInnen aus EU-Staaten und der Schweiz all ihrer Rechte beraubt. (S. 7)
Anfang 2026, bei Abschluss des Buchmanuskripts, waren sieben Europäer gelistet, darunter zwei Schweizer. (Siehe das Interview mit dem Schweizer Ex-Offizier und früheren Nachrichtendienstanalytiker Jacques Baud in Hintergrund, Nr. 3–4/2026.) Es begann mit einer schwammig formulierten Verordnung, die am 5. März 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, »über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine«. Der Erste auf der Sanktionsliste war der gewählte ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch, der durch den Putsch auf dem Kiewer Maidan im Februar 2014 gestürzt und dann außer Landes getrieben wurde. Der politische Umsturz war vom Westen orchestriert worden – die EU sanktionierte das Ergebnis eigener Umtriebe. (S. 65, 67)
Sanktionen gegen einzelne Personen stellen außergerichtliche Zwangsmaß- nahmen dar, die – im Falle der EU – vom Rat auf Zuruf einzelner Mitgliedsstaaten willkürlich verhängt werden. Ihre Rechtfertigung, damit eine Gefahr für die Sicherheit Europas oder von Drittstaaten abwenden zu können, entpuppt sich in aller Regel als Vorwand, mit dem politische Gegner und wirtschaftliche Konkurrenten geschwächt oder unliebsame Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen. (S. 66)
Kenntnisreich stellt Hofbauer diese reaktionäre Politik in die europäische Geschichte der Rechtlosmachung von Personen. Im Römischen Reich, in der Phase des Übergangs von der Republik in den Kaiserstaat, wurden Proskriptionslisten geführt. Wer darauf gesetzt wurde, verlor seine Rechte, sein Eigentum wurde konfisziert, und er konnte straflos getötet werden, was meist auch geschah – so Cicero, der berühmte Redner und Verteidiger der Republik im Jahr 43 v. Chr. (S. 9ff.) Im Mittelalter wurden missliebige Personen vom Papst mit dem Kirchenbann und vom Kaiser mit der »Reichsacht« verfolgt. Bei Martin Luther funktionierte das nicht mehr, weil die inzwischen protestantischen Fürsten beiden nicht mehr gehorchten und Kurfürst Friedrich von Sachsen Luther schützte und auf der Wartburg in Sicherheit gebracht hatte. (S. 12ff.) Seit dem 19. Jahrhundert gab es die Zwangsausbürgerung, nach dem Ersten Weltkrieg zahllose Staatenlose, die infolge der Bevölkerungsverschiebungen keine Staatsangehörigkeit erhielten. (S. 16ff.) Es war in Deutschland der NS-Staat, der politisch unbequeme Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, massenhaft ausbürgerte. (S. 21ff.) Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Ausbürgerungen auch in realsozialistischen Ländern, so aus der Sowjetunion, aus der DDR und aus der Tschechoslowakei. (S. 28f.)
Den vollständigen Text lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 5/6 2026 unseres Magazins, das im Bahnhofsbuchhandel, im gut sortierten Zeitungschriftenhandel und in ausgewählten Lebensmittelgeschäften erhältlich ist. Sie können das Heft auch auf dieser Website (Abo oder Einzelheft) bestellen.
Abo oder Einzelheft hier bestellen
Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.
ERHARD CROME (Jg. 1951) hat am Institut für Internationale Beziehungen in Potsdam-Babelsberg studiert. 1987 Habilitation. Von 2002 bis 2016 Mitarbeiter der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Geschäftsführender Direktor des WeltTrends-Instituts für Internationale Politik, Potsdam. Der Politikwissenschaftler publizierte in Verlagen der Eulenspiegel-Verlagsgruppe mehrere Bücher.
Hannes Hofbauer
Aller Rechte beraubt
Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat
Promedia Verlag, Wien 2026
224 Seiten, 22 Euro ISBN 978-3-85371-556-7
