Ukraine-Berichterstattung: Beschwerde beim NDR-Rundfunkrat

(30.04.2014/hg)

Anlässlich der Berichterstattung über die Festnahme von NATO-Militärbeobachtern durch Aufständische in der Ukraine hat der ehemalige Tagesschau-Redakteur, Publizist und Autor Volker Bräutigam eine Beschwerde beim Rundfunkrat des NDR eingereicht. Darin stellt Bräutigam fest, dass der Norddeutsche Rundfunk – wie auch andere öffentlich-rechtliche Sender – den Tatsachen widersprechend behauptet, die Gefangenen seien Teilnehmer einer OSZE-Mission gewesen. Dabei hatte der Vizechef des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums, Claus Neukirch, bereits am Tag der Gefangennahme (25.04.) erklärt, die Militärbeobachter hätten nicht im Auftrag der OSZE gehandelt. Die NATO-Angehörigen seien auf Einladung der Regierung in Kiew im Land gewesen. Basis ihres Einsatzes sei das Wiener Dokument von 2011, das der Rüstungskontrolle dient. (1)

Ungeachtet dieser Tatsache habe der NDR noch am 29. April fälschlicherweise von einer OSZE-Mission gesprochen. In seiner Beschwerde  (vollständiges Dokument s.w.u.) führt Bräutigam zudem aus, warum der Einsatz selbst von dem Wiener Dokument nicht gedeckt sei. Der Publizist sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Bestimmungen des NDR-Staatsvertrages, insbesondere gegen den darin formulierten Programmauftrag („objektiver und umfassender Überblick“), die Programmgrundsätze („internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung eintreten“) sowie die Programmgestaltung („zur Wahrheit verpflichtet“, „sachlich und umfassend zu unterrichten“).


 

Anmerkungen
(1) Siehe: http://www.hintergrund.de/201404283085/politik/welt/fragwuerdiger-auftrag-westliche-militaerbeobachter-in-der-ostukraine.html


 

Dokumentiert:

Beschwerde wegen Verletzung des NDR-Staatsvertrags
Frau Ute Schildt, Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats
Hamburg
Rothenbaumchaussee 131

Nachrichtlich an:
Herrn Intendant Lutz Marmor (p. E-Mail: ndr@ndr.de)
Herrn ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke (redaktion@tagesschau.de)
Frau Chefredakteurin Claudia Spiewak (p. E-Mail: ndr@ndr.de)
Redakteursausschuss des NDR (p. E-Mail: ndr@ndr.de)

Beschwerde über desinformierende Ukraine-Berichterstattung des NDR resp. der Redaktion ARD-aktuell

Sehr geehrte Frau Schildt,

hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, wegen Art der Berichterstattung des NDR und der von ihm zu organisierenden Sendungen fürs Erste Deutsche Fernsehen, ARD-aktuell, über die Ereignisse in der Ukraine Beschwerde wegen Verletzung des NDR-Staatsvertrags zu erheben.

Konkret beziehe ich mich auf zwei Komplexe von fahrlässiger, wenn nicht absichtlicher Falschinformation:
I.
Die in der Ost-Ukraine am 25. April festgesetzte Gruppe von Offizieren, die dort angeblich auf Basis des Wiener Dokuments der OSZE informationssuchend tätig geworden war, wurde noch vier Tage nach dem Zwischenfall in den NDR– und ARD-Nachrichten fälschlich als „OSZE-Militärbeobachter“ tituliert, obwohl die OSZE sofort klargestellt hatte, dass die Männer nicht zur OSZE-Mission gehörten. Beleg: Offizielle Erklärung Claus Neukirch, Vizechef des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums, am 25. April, gegenüber dem ORF:
„….Wir haben für diesen speziellen Besuch keine Risikoeinschätzung gemacht, weil es nicht unser Besuch ist.“ Und weiter, im Interview: „Ich muss aber auch sagen, dass es sich genau genommen nicht um Mitarbeiter der OSZE handelt (…), sondern es sind Militärbeobachter, die bilateral dort unter einem OSZE-Dokument tätig sind“. (…) Bei den Gefangenen handle es sich um eine „bilaterale Mission unter Führung des Zentrums für Verifikationsaufgaben der deutschen Bundeswehr“.
Eine allereinfachste Recherche (hier: Lektüre des allgemein zugänglichen „Wiener Dokuments“ sowie der „OSZE-Charta“) zu der die NDR– und die ARD-Nachrichtenredakteure lt. Staatsvertrag verpflichtet waren, hätte ergeben, dass die OSZE grundsätzlich keine verdeckten Militärinspektionen durchführt, auch nicht unter dem Wiener Dokument, das im Rahmen vertrauensbildender Maßnahmen Inspektionen in „Bezeichneten Gebieten“ an regulären Truppenstandorten, bei Manövern und bezüglich Hauptwaffensystemen vorsieht. Das Dokument enthält ausführliche Bestimmungen über die Gestaltung militärischer Kontaktmaßnahmen und der Zusammenarbeit (Kap. IV), schafft Transparenz durch Bestimmungen zur vorherigen Ankündigung bestimmter militärischer Aktivitäten und deren Beobachtung (Kap. V bzw. VI), z. B. auch die förmliche Ankündigung gegenüber sämtlichen OSZE-Mitgliedern; das inspizierende Militärpersonal reist grundsätzlich in Uniform, unter Führung von Hoheits- und von Dienstgrad- sowie Truppenteil-Abzeichen und Orden und jedenfalls unbewaffnet zu den Inspektionsorten.
Im hier angesprochenen Fall war bereits am 25. April bekannt (zahlreiche Quellen im Internet), dass die Gruppe in Zivil unterwegs gewesen war, sich fälschlich als OSZE-Delegation ausgegeben hatte, bewaffnet war und sogar Sprengstoff mit sich führte (Quelle lt. SZ v. 26.4.: „Regierung“ in Kiew!), Aufzeichnungen über Straßensperren u.ä. gemacht hatte, was nicht vom Wiener Dokument abgedeckt ist; sie hatte sich keineswegs an definierten Inspektionsorten offiziell angekündigt und die gesamte Reise auch nicht allen OSZE-Staaten, speziell nicht der Russischen Föderation, bekannt gegeben. Sie war vielmehr heimlich in die ostukrainische Region gereist und hatte als Zweck touristisches Sightseeing-Interesse vorgegeben.
Diese Fakten waren auch den NDR-Redaktionen bekannt bzw. hätten ihnen frühzeitig bekannt sein müssen. Dennoch wurde in Berichten und Kommentaren sogar noch am 29. April der irreführende Begriff „OSZE-Militärbeobachter“ in Nachrichten und Kommentaren verwendet, die ostukrainischen Aktivisten wurden als „Geiselnehmer“ und „Entführer“ kriminalisiert.
Geradezu klassisch die verfälschende Moderation am 26.4. in den Tagesthemen (Carmen Miosga):
„(…) Diese Beobachter waren unter dem Dach der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (…) unterwegs (…) Sie sind unabhängige Beobachter (…)“
Auch noch am 29.4. war in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau gleichsetzend von „OSZE-Militärbeobachtern“ die Rede (z.B. im Reporterbericht Marion von Haaren).

II.
Ergänzend und zur Abrundung meiner förmlichen Beschwerde darf ich aus einer „Protestmail“ zitieren, die ich an die Redaktion ARD-aktuell gerichtet hatte und in der der zweite Beschwerdekomplex angesprochen ist, nämlich die generell tendenziöse Berichterstattung über die Ukraine:
„(…) Weshalb es bei Ihnen offenbar noch nicht einmal zu einem Redaktionsbeschluss reicht, das fraglos illegale Putschisten-Regime in Kiew und seine faschistischen Kumpane in Kabinett und Parlament als das zu benennen, was sie sind – und nicht länger fälschend und anerkennend von „Übergangsregierung“ zu berichten und meinungsmachende Titulierungen wie „Interims-Präsident“ und „Regierungschef“ zu verwenden, ist nachgerade unbegreiflich. (…)“
Der hier kritisierte sprachliche Missbrauch ist nichts anderes als fahrlässige, wenn nicht gar absichtliche Desinformation. Die bedauerliche Tatsache, dass die Regierung in Berlin die Junta in Kiew eilfertig und US-hörig de facto anerkannte und entsprechend tituliert, enthebt seriöse Journalisten nicht ihrer Verpflichtung zu sachgerechtem und informativem Sprachgebrauch.
Ich erspare mir an dieser Stelle Zitate aus den Hörfunk-Nachrichtensendungen des NDR, insbesondere von NDR-Info, in denen es zu zahllosen vergleichbaren Mängeln in der Berichterstattung und Kommentierung über die Ukraine-Ereignisse kam. Kennzeichnend für die tendenziöse Informationsgestaltung: Die deutsche Bürgermehrheit der Gegner einer antirussischen Sanktionspolitik wird als „Putinversteher“ verächtlich gemacht (Rainald Becker, Tagesthemen, 23.4. 2014). Hetzerische Äußerungen wie:
„… Um Putin in die Schranken zu weisen und eine Spaltung der Ukraine zu verhindern, wenn man es denn wirklich will, braucht es jetzt klare Kante und starke Geschütze“
(Becker, ebd.), sollten sich für Sendungen des NDR von selbst verbieten, auch wenn ihr Autor das Wort „Geschütze“ gleich danach und quasi augenzwinkernd mit „… politische, versteht sich“ relativiert. Solche bösartigen Bemerkungen sprengen den Rahmen eines zulässigen Kommentars im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Aus meiner Sicht verletzen die verantwortlichen NDR-Redakteure unter Verzicht auf eigene Recherche (s.a. die fachlich fundierte Kritik der vielfach ausgezeichneten Journalistin Dr. Gabriele Krone-Schmalz zu dem Thema) und auf saubere sprachliche Bearbeitung der fraglos miserablen Agenturtexte generell folgende Bestimmungen des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk:
§ 5 Programmauftrag
(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information (…) zu dienen.
§ 7 Programmgrundsätze
(2) Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken (…). Das Programm des NDR soll (…) die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung (…) eintreten (…)
§ 8 Programmgestaltung
Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. (…)  
3. (…) Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)

III. (Antrag)
„Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet des NDR. Dabei berücksichtigt er die vielfältigen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen. Er achtet darauf, dass der NDR seine Aufgabe nach dem NDR-Staatsvertrag erfüllt. Das Gremium überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen (…)“
(NDR-Staatsvertrag, § 18).

Ich ersuche Sie, sehr geehrte Frau Schildt, höflichst, in diesem Sinne tätig zu werden, meine Beschwerde dem Programmausschuss des NDR-Rundfunkrats vorzulegen und angesichts der Bedeutung der Angelegenheit das gesamte Gremium, dem Sie vorsitzen, damit zu befassen.

Nachtrag unter Bezugnahme auf die Sendung Tagesthemen v. 29.4.

Sehr geehrte Frau Schildt,

im Nachgang zu meiner gestern vorgelegten Beschwerde bitte ich Sie, als Beleg für deren Begründetheit auch den gestrigen NDR-Beitrag zum Ersten Programm, die Sendung der Tagesthemen, in Betracht zu nehmen.
Erneut sprach in dieser Sendung, einem Musterbeispiel von verzerrender und einseitiger Berichterstattung über die Ukraine-Problematik, Moderator Thomas Roth verfälschend von einem „Tauziehen um die OSZE-Mitarbeiter“ und „OSZE-Beobachter als Geiseln…“.
Als Kommentator erlaubte sich Michael Strempel vom WDR in dieser Sendung nicht nur, ebenfalls fälschend von OSZE-Geiseln zu schwadronieren, sondern Präsident Putin als einen
„(…)  sich immer mehr als skrupellosen Gewaltpolitiker gebärenden russischen Präsidenten“ zu bezeichnen. Als ob Russlands Präsident Putin die blutigen Kriege und Bürgerkriege unserer Gegenwart angezettelt hätte und nicht US-Präsident Obama (Irak, Libyen, Syrien … ), als ob Putin die regelmäßigen widerwärtigen Drohnenmorde veranlasste und nicht Obama – Man stelle sich vor, über Obama würde in gleicher Weise, aber bedeutend besser begründbar, im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk hergezogen wie derzeit über Putin, was gäbe das wohl für einen Aufschrei!

Die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu faktengerechter, um Wahrhaftigkeit und Objektivität bemühter und dem Frieden zwischen den Völkern verpflichteter Informationsarbeit wurde und wird von den „Atlantikern“ in den Redaktionen in unerträglicher Weise pervertiert; die Hetze gegen Altkanzler Schröder und den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Söllering, wegen deren privater Kontakte zu Präsident Putin sind da nur noch ein Nebenaspekt der gleichgeschalteten Tendenzberichterstattung.

Beiträge wie die von Thomas Roth und Sendungen wie die Tagesthemen tragen mittlerweile kräftig zum Glaubwürdigkeitsverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei.

Ich bitte darum, obigen Nachtrag zum Beschwerdevorgang nehmen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Volker Bräutigam

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