Das Bundesverfassungsgericht hat gegen die „kreative“ Haushaltspolitik der Bundesregierung geurteilt. Jetzt muss die Ampel mit 60 Milliarden Euro weniger auskommen. Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.
Der Karlsruher Richterspruch negiert nicht nur das unsägliche Manöver, ungenutzte Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise rückwirkend für andere Zwecke umzuwidmen, die mit Pandemie nichts zu tun haben. Der Entscheid zerfetzt obendrein die riesige Mogelpackung, mit der eine Politik des finanziellen Maßhaltens mittels „Schuldenbremse“ und „schwarzer Null“ seit langem als reinste Vernunft verklärt wird. In der Realität ist „Haushaltsdisziplin“ aber stets nur dann Mantra, wenn es eine Störung der Umverteilungsmaschinerie zu verhindern gilt. So kommt es dann zum Beispiel, dass für das „ehrgeizigste sozialpolitische Projekt“ der Koalition, die Kindergrundsicherung, nicht zwölf Milliarden Euro jährlich, sondern kümmerliche zwei Milliarden Euro verfügbar sind.
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