Berliner Zeitung über Ballweg-Prozess

Der Freispruch (minus 19,53 Euro) ist für den Staat eine riesengroße Peinlichkeit

Im Strafprozess gegen den Querdenken-Gründer spricht das Landgericht Stuttgart den Angeklagten in wesentlichen Punkten frei. Ein Kommentar.

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Das Urteil im Strafprozess gegen Michael Ballweg hat etwas Bizarres, so wie das gesamte Verfahren gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung. Erstens: Die Strafkammer des Landgerichts Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges in 9450 Fällen frei. Dass er seine eigenen Querdenken-Anhänger planmäßig betrogen und 576.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll, verneinte das Gericht. Zweitens: Auch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in seinem privaten Steuerfall wurde er freigesprochen. Drittens: Schuldig sprach ihn das Gericht in zwei Fällen einer vollendeten Steuerhinterziehung, was seine IT-Firma betraf, sowie in drei Fällen einer versuchten Steuerhinterziehung, ebenfalls bei seiner IT-Firma.

Ballweg-Prozess: Der Freispruch (minus 19,53 Euro) ist für den Staat eine riesengroße Peinlichkeit

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