Der Freispruch (minus 19,53 Euro) ist für den Staat eine riesengroße Peinlichkeit
Im Strafprozess gegen den Querdenken-Gründer spricht das Landgericht Stuttgart den Angeklagten in wesentlichen Punkten frei. Ein Kommentar.
Das Urteil im Strafprozess gegen Michael Ballweg hat etwas Bizarres, so wie das gesamte Verfahren gegen den Gründer der coronakritischen Querdenken-Bewegung. Erstens: Die Strafkammer des Landgerichts Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges in 9450 Fällen frei. Dass er seine eigenen Querdenken-Anhänger planmäßig betrogen und 576.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll, verneinte das Gericht. Zweitens: Auch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in seinem privaten Steuerfall wurde er freigesprochen. Drittens: Schuldig sprach ihn das Gericht in zwei Fällen einer vollendeten Steuerhinterziehung, was seine IT-Firma betraf, sowie in drei Fällen einer versuchten Steuerhinterziehung, ebenfalls bei seiner IT-Firma.
Ballweg-Prozess: Der Freispruch (minus 19,53 Euro) ist für den Staat eine riesengroße Peinlichkeit