„Die Menschen sollen Angst haben“
Vor der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages kam erstmals die Corona-Risikobewertung zur Sprache. Erst deren Anhebung durch das Robert Koch-Institut ermöglichte den Lockdown und die Grundrechtsbeschränkungen im März 2020. Wer aber entschied das? Ein Blick über den deutschen Tellerrand zeigt, was damals passierte.
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Helge Braun stützt sich schutzsuchend auf seine verschränkten Arme. Nein, einen Shutdown habe man am Sonntag, dem 15. März 2020 nicht beschlossen. Merkels damaliger Kanzleramtschef formuliert bedächtig und blickt, um Freundlichkeit bemüht, in die weite Runde des Europasaals in der vierten Etage des Paul-Löbe-Hauses, gleich zwischen Kanzleramt und Bundestag. An die Adresse der Sachverständigen der Enquete-Kommission, die ihm schräg gegenübersitzen, wendet er ein, „dass wir natürlich weder im Kanzleramt noch in Teilen des Kabinetts irgendeine solche Entscheidung hätten treffen können“, dies habe „gar nicht in der Verantwortung, in der Macht dieser Gruppe“ gestanden. Gleichwohl habe sich „selbstverständlich die Notwendigkeit eines Handelns auch mit entsprechenden Maßnahmen“ ergeben, so Braun. „Wir haben uns zu dem Zeitpunkt nahezu täglich das Risiko angeguckt und wir haben genau in diesem zeitlichen Zusammenhang sehr deutlich gesehen, dass wir uns in einem exponentiellen Wachstum befinden. Und das ist eben das Besondere.“
