Rückforderung der Corona-Soforthilfe
Vor allem zu Beginn der Corona „Pandemie“ bekamen Unternehmen eine sogenannte „Soforthilfe“. Nun gehen Länder daran, diesen angeblich „einmaligen nicht-rückzahlbaren Zuschuss“ zurückzufordern.
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Auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines Soforthilfsprogramms für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige, Solo-Selbstständige und Angehörige Freier Berufe eine unbürokratische Soforthilfe als Festbetrag gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen gewährt. Bezugsberechtigt nach dem Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020 vom 23.03.2020“ waren Kleinunternehmen, die infolge der Corona-Virus-Pandemie 2020 in ihrer Existenz gefährdet waren.
