„Control orders“

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Nach dem Vorstoß Schäubles weist die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 10.07.07 auf Seite 4 darauf hin, dass sich die britische Justiz bisher skeptisch zu den Maßnahmen wie „Control orders“ geäußert habe. Diese Kontrollmaßnahmen erlauben es der (britischen) Regierung, die Freiheit von Personen, die ihr verdächtig vorkommen, nach eigenen Maßgabe zu beschränken, ohne dass Verdachtsmomente gegen sie genannt werden müssen. Die „Kontrolle“ bedeutet, dass die Betreffenden sich bis zu 18 Stunden am Tag in der eigenen Wohnung aufhalten müssen, dass ihnen der Pass abgenommen wird und sie sich ggf. elektronische Geräte anlegen müssen.

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