EU-Kritik an Fluggastdatenübermittlung an USA

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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In einer teils harschen Resolution hat das Europäische Parlament das Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten aus der EU nach Amerika kritisiert. Die Übereinkunft, die noch in den letzten Tagen der deutschen Ratspräsidentschaft mit Washington vereinbart wurde, weise „wesentliche Fehler“ beim Datenschutz und bei der Rechtssicherheit für EU-Bürger auf. Die EU habe sich „über den Tisch ziehen lassen“ und schließlich kapituliert, hieß es. Kurz nach den Anschlägen am 11. September 2001 hatte Washington alle Fluggesellschaften, die Flüge nach, von oder durch die USA anbieten, dazu verpflichtet, US-amerikanischen Behörden Zugang zu den elektronischen Buchungs- und Abfertigungssystemen zu gewähren. Bestimmte Personen werden dann bei der Einreise festgehalten, kontrolliert, befragt und unter Umständen abgewiesen (soweit die FAZ vom 13. Juli 2007).
Die damalige Begründung der USA ging dahin, eine Widerholung der Flugzeuganschläge wie am 11. September vermeiden zu wollen. Sollte diese Begründung stimmen, wäre es aber unsinnig, die potentiellen Flugzeugentführer nach dem Flug zu befragen.

 

 

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