„Freiheit statt Angst“ - Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherung auf Vorrat

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von Elke Groß, 10. August 2007:

Über 5.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich inzwischen an einer Massen-verfassungsbeschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“. Die Verfassungsbeschwerde wird organisiert vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einem bundesweiten Zusammenschluß von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. (1)
Die Beschwerde soll in dem Augenblick eingereicht werden, wenn der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung – wie geplant – noch in diesem Jahr beschließt.
Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung sieht vor, daß Telekommunikationsanbieter ab 2008 verpflichtet werden, personenbezogene Daten über die Kommunikation sämtlicher Kunden auf Vorrat zu sammeln. Dabei soll – um angeblich die Strafverfolgung zu erleichtern und sicherlich eine geheimdienstliche Beobachtung zu ermöglichen – über sechs Monate hinweg nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat; bei Handytelefonaten und Handy-Textnachrichten (SMS) soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. „Letztlich würden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von … Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden“, beschreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Auswirkungen des geplanten Gesetzentwurfes (2) In seiner Kritik an der Datensammelwut von Politik und Sicherheitsbehörden wird der Arbeitskreis von zahlreichen Institutionen und Einzelpersönlichkeiten unterstützt. So hält etwa auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig, da er gegen das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis verstoße. (3) „Wenn das Fernmeldegeheimnis als zentrales Freiheitsrecht ausgehebelt wird“, so der Leiter des ULD und Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert, „dann wird die freie Kommunikation in Frage gestellt, und das ist dann eine andere Gesellschaft. Im Kern zielt die neue Qualität der Überwachung auf die Köpfe der Menschen. Das ist ein Verstoß gegen unsere Verfassung, deren Grundrechte mit Füßen getreten werden.“ (4)

Unter den Beschwerdeführern sind vor allem Angehörige freier Berufgruppen, wie Ärzte, Journalisten oder Rechtsanwälte, die das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten als empfindlich gestört ansehen. (5) Die Bundesregierung sei „Nachweis und Argumente (…) schuldig geblieben (…), warum ein solcher Einbruch in angestammte Bürgerrechte (…) gerechtfertigt sein“ soll, heißt es in einer Gemeinsamen Erklärung verschiedener freier Berufsgruppen. (6)

Wie viele andere Sicherheitsmaßnahmen, mit denen in der letzten Zeit bürgerliche Freiheitsrechte eingeschränkt wurden, wird auch die Vorratsdatenspeicherung mit dem Kampf gegen den Terrorismus gerechtfertigt. So erklärte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke schon Ende 2004: „Ein Anschlag wie Madrid rechtfertigt die Verkehrsdatenspeicherung.“ (7) Ihm sei schleierhaft, so Ziercke weiter, daß die geplante Maßnahme „überhaupt zu Diskussionen in Deutschland führen kann“. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung führt dagegen an, daß eine Vorratsdatenspeicherung gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität wirkungslos seien und verweist auf den Präsidenten des Europäischen Verbands der Polizei, Heinz Kiefer, der schon im Jahr 2005 warnte: „Für Kriminelle bliebe es einfach, mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern, z.B. durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter, vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. Das Ergebnis wäre ein enormer Aufwand mit wenig mehr Wirkung auf Kriminelle und Terroristen, als sie etwas zu verärgern.“ (8)

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Am 21. September 2007 plant der Rechtsausschuß des Bundestags eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen, die zu dem geplanten Gesetzentwurf Stellung nehmen werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist – neben anderen staatlichen Überwachungsmaßnahmen – auch Thema einer für Samstag, den 22. September 2007 in Berlin geplanten Demonstration. (9) Unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ ruft ein breites Bündnis von Bürgerrechtlern – unterstützt von Gewerkschaften, Medien, Angehörigen verschiedener Rechtsberufe und Parteien – auf, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung und viele andere geplante oder bestehende staatliche Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

(1) http://www.vorratsdatenspeicherung.de
(2) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/130/79/lang,de/
(3) https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20070628-vorratsdatenspeicherung.htm
(4) http://www.bundestag.de/dasparlament/2005/51-52/europa/003.html
(5) Interview mit Patrick Breyer, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Junge Welt, 31. Juli 2007
(6) http://www.freie-berufe.de/index.php?id=143&backPID=2&tt_news=198#
(7) http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/54244
(8) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/
(9) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/125/116/

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