HINTERGRUND, Heft 01.02-10 - Zivil-Militärische Zusammenarbeit

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Zivil-Militärische Zusammenarbeit aus friedenspolitischer Sicht

Von WERNER RUF

Quellen und Anmerkungen:

1) Dieses Manuskript ist die Rohfassung meines Einleitungsbeitrags zum Workshop „Zivil-militärische Konfliktbearbeitung“ des friedenpolitischen Ratschlags des Bundesausschuss Friedensratschlag in Kassel, 2. – 4. Dez. 2005.

2) S. hierzu ausführlich: Ruf, Werner (Hrsg): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg. Opladen 2003.

3) Es sei mir gestattet, dass ich hier meinen Befund zu den nach der Wiederherstellung des status quo ante und nach Anerkennung sämtlicher vorausgegangen einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats verhängten Sanktionen gegen den Irak zitiere: „ein entscheidendes völkerrechtliches Novum stellte schließlich die Resolution 688 dar, mit der der Sicherheitsrat ein „humanitäres interventionsrecht“ beansprucht, … das kaum etablierte Novum „humanitäres Interventionsrecht“ läuft so Gefahr, zu Legitimation eines unilateralen Interventionismus zu verkommen der in der Folge der Resolution 688 und unter Berufung auf moralische Werde der Sanktionierung durch den Sicherheitsrat nicht mehr bedarf.“ Ruf, Werner: Die neue Welt-UN-Ordnung. Vom Umgang der Sicherheitsrats mit der Souveränität der „Dritten Welt“. Münster 1994, S. 119.

4) Loquai, Heinz: Medien als Weichensteller zum Krieg; in: ÖSFK (Hg): Schurkenstaat und Staatsterrorismus. Die Konturen einer militärischen Globalisierung. Münster 2004, S. 107 – 124.

5) Ruf, Werner: Zur Eskalation des Terrors: Wie das Außerkraftsetzen rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Regeln den Terrorismus fördert; in: ÖSFK (Hrsg): Friedensbericht 2006, Münster 2006 (im Druck).

6) AG Friedensforschung an der Uni Kassel (Hrsg): 60 Thesen für eine europäische Friedenspolitik, Kassel 2005.

7) Das eindeutigste und zugleich widerwärtigste Beispiel hierfür ist die „Operation Artemis“, die der EU dazu diente, erstmalig und gegen den massiven Protest der USA ein von Nato-Assets unabhängiges eigenständiges Oberkommando für die Intervention in der kongolesischen Provinz Bunia zu etablieren. Der Auftrag für die Mission war zuvor im UN-Sicherheitsrat erkämpft worden, das Mandat strikt auf die Provinzhauptstadt beschränkt. Dies führte dann dazu, dass die unter der Ägide der EU entsandten Truppen tatenlos zusahen, wie in den Vororten der Stadt gnadenlos massakriert, geplündert, vergewaltigt wurde. Auch Mandate des UN-Sicherheitsrates sind ja schließlich nicht Anderes als das Resultat zäher politischer Verhandlungen, wie sich beim derzeit in Aushandlung begriffenen Tauziehen um einen neuerlichen EU-Einsatz in diesem Bürgerkriegsland zeigt. S. dazu: „Vorbehalte gegen Kongo-Einsatz“ in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Februar 2006.

8) Neue Risiken – Alte Antworten: Zur militärpolitischen Emanzipation Deutschlands.; in: Butterwegge, Christoph (Hrsg): Europa gegen den Rest der Welt, Köln 1993, S. 174 – 190.

9) European Union Institute of Security Studies: A secure Europe in a better World. European Security Strategy, Paris 2003, S. 5. Übersetzung W.R.

10) Debiel, Tobias/Fischer, Martina/Matthies, Volker/Ropers/Norbert.: Effektive Krisenprävention. INEF Policy Paper Nr. 12, S. 7.

11) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit: Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“, Berlin 12. Mai. 2004. http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Aussenpolitik/aktionsplan.pdf abgerufen 14-07-05.

12) Ebenda.

13) NATO: NATO Civil-Military Co-Operation (CIMIC) Doctrine. Brüssel, (Allied Joint Publication), Juni 2003.

14) ebenda.

15) Hauswedell, Corinna: Deeskalation – Paradigma für Konfliktforschung? In: Wissenschaft und Frieden Nr. 2/2005, S. 8.

16) s. dazu die Artikel I-40 und vor allem I-41 des Entwurfs einer Verfassung für die EU sowie die oben (Anm. 8) zitierte ESS.

17) S. hierzu auch die bissige Kritik von Ziegler, Jean: Das Imperium der Schande, München 2005.

18) Hier mag eingewendet werden, dass “Engagement” nicht notwendigerweise militärisch zu sein braucht. Zu fragen bleibt allerdings, weshalb ein so hochkarätiger Text, der jahrelang auf höchsten Ebenen verhandelt worden ist, an so entscheidender Stelle so schwammig bleibt – ganz jenseits der Tatsache, dass auch nicht-militärisches „Engagement“ völkerrechtswidrig ist.

19) Debiel, Tobias/Klingebiel, Stephan/Mehler, Andreas/Schneckener/Ulrich.: Between Ignorance and Intervention. Strategies and Dilemmas of External Actors in Fragile States, INEF Policy Paper Nr. 23, Januar 2005. S 11.

20) Überschrift des Kap. IV, a. a. O. S. 10. Vgl. auch „Recommendations“ S. 11.

21) Diese reichen von rein „friedenserhaltenden Maßnahmen“ bis zu „Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen.“

22) S. u. A.: Ruf, Werner/Berndt, Michael: Der Krieg für die NATO; in: Wissenschaft und Frieden, Nr. 3/1999, S. 13 – 15.

23) S. Pohly, Michael: PRT’s – eine kritische Bestandaufnahme aus konflikttheoretischer Sicht. Unveröffentlichtes Arbeitspapier, State of Peace Konferenz der ÖSFK, Stadtschlainung, Januar 2006.

24) http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4w39bQESUGYpvqRaGKGbn4IsSB9b31fj_zcVP0A_YLc0IhyR0dFALNCMzY!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfQV8xUzI!?yw_contentURL=/C1256EF4002AED30/N264HLPF973MMISDE/content.jsp abgerufen 06-02-06.

25) Ebenda.

26) Ebenda.

27) Vgl. http://www.caritas-international.de/6086.html

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28) Gebauer, Thomas: Die Entpolitisierung des Humanitären. In: medico international. Rundschreiben 02/05, S. 24 – 25.

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