Kriege

Die Vereinigten Staaten nehmen die Geburt dreiköpfiger Babys sehr ernst

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Die Vereinigten Staaten und der Internationale Strafgerichtshof

Von WILLIAM BLUM, 23. APRIL 2010 –

Wann hat das angefangen, dieses „Wir nehmen Ihren Anruf / Ihr Problem / Ihre Frage sehr ernst“? Mit diesen teuflischen Anrufbeantwortern? Während Sie endlos warten, versichern Ihnen die Firmen oder Behörden immer wieder, dass sie Ihren Anruf sehr ernst nehmen – aus welchem Grund auch immer Sie anrufen. Wie freundlich und rücksichtsvoll die Welt, in der wir leben, doch geworden ist!

Die BBC berichtete letzten Monat, in der irakischen Stadt Falludscha hätten Ärzte bei vielen Neugeborenen Missbildungen festgestellt, die einige den Waffen zuschreiben, die US-Truppen bei den heftigen Angriffen im Jahr 2004 und danach einsetzten; damals blieben von großen Teilen der Stadt nur Ruinen übrig. „Es sah wie nach einem Erdbeben aus“, sagte ein einheimischer Ingenieur, der für einen Sitz in Nationalversammlung kandidierte, im Jahr 2005 zur Washington Post. „Nach Hiroshima und Nagasaki haben sie sich Falludscha vorgenommen.“ Es wird berichtet, dass noch heute die Anzahl der Herzfehler bei Neugeborenen 13-mal höher als in Europa ist.

Der BBC-Korrespondent hat in der Stadt auch Kinder gesehen, die unter Lähmungen und Gehirnschäden litten – und eine Fotografie von einem Baby, das mit drei Köpfen geboren wurde. Er berichtete, er habe häufig gehört, Frauen in Falludscha seien offiziell vor Schwangerschaften gewarnt worden. Eine Ärztin in der Stadt hat Daten über Geburtsfehler aus der Zeit vor 2003 mit aktuellen Zahlen verglichen; damals gab es alle zwei Monate einen Fall, heute jeden Tag mehrere Fälle (von Missbildungen). „Ich habe Aufnahmen von Babys gesehen, die mit einem Auge in der Mitte der Stirn oder mit der Nase auf der Stirn geboren wurden“, sagte sie.

Michael Kilpatrick, ein US-Militärsprecher, äußerte, man nehme die Sorgen der Öffentlichkeit um die Gesundheit „sehr ernst“, es lägen aber noch keinen Studien vor, die belegten, dass Umweltschäden spezifische Gesundheitsprobleme verursacht hätten. (1)

Dabei könnte man viele dicke Bücher mit Details über die schrecklichen Schäden füllen, die US-Truppen den Menschen und der Umwelt in Falludscha und in anderen Gegenden des Irak in sieben Jahren zugefügt haben: mit weißem Phosphor, Depleted Uranium (abgereichertem Uran), Napalm, Streubomben, Neutronenbomben, Laserwaffen, Strahlenkanonen, Mikrowellenwaffen und anderen wunderbaren Erfindungen aus dem Science Fiction-Arsenal des Pentagons … ; die Liste der Abscheulichkeiten und der absonderlichen Mordpraktiken ist lang und die verbrecherische Grausamkeit der US-amerikanischen Politik schockierend. Im November 2004 nahmen US-Truppen ein Krankenhaus in Falludscha unter Beschuss, „weil das US-Militär glaubte, es sei die Quelle von Gerüchten über schwere Verluste“. (2) Das liegt auf der gleichen Linie, die schon in dem ebenso „ruhmreichen“ US-Krieg in Vietnam verfolgt wurde: „Wir mussten die Stadt zerstören, um sie zu retten.“

Wie kann die Welt ein derart unmenschliches Verhalten zulassen? Dabei streift das bisher Gesagte die in aller Welt begangenen US-Verbrechen nur oberflächlich. Zur Verfolgung solcher Untaten wurde doch 1998 in Rom der International Criminal Court / ICC (der Inter-nationale Strafgerichtshof) gegründet, der am 1. Juli 2002 unter der Ägide der Vereinten Nationen seine Tätigkeit aufnahm. Das Gericht, das seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden hat, soll Personen und nicht etwa Staaten anklagen und verurteilen – wegen „des Verbrechens des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression“ .

Von Beginn an waren die Vereinigten Staaten gegen den ICC und haben seine Zuständigkeit auch niemals anerkannt, weil das Gericht seine Macht auch dazu missbrauchen könnte, „leichtfertig“ US-Amerikaner anzuklagen.

Die in den USA Herrschenden haben so große Angst vor Anklagen, dass sie einzelne Staaten bedrohten und bestachen, bis die sich vertraglich verpflichteten, keine US-Staatsbürger, die beschuldigt werden, im Ausland Kriegsverbrechen begangen zu haben, vor den ICC zu bringen. Bis jetzt haben sich mehr als 100 Regierungen dem Druck gebeugt und entsprechende Verträge abgeschlossen. 2002 hat der Kongress auf Antrag der Bush-Regierung den American Service Members Protection Act (das Gesetz zum Schutz der in US-Diensten Stehenden) verabschiedet, in dem gefordert wird, „alle notwendigen und geeigneten Mittel einzusetzen, um die Freigabe aller Beschuldigten aus den USA oder aus verbündeten Ländern durchzusetzen, die vom ICC festgenommen oder inhaftiert wurden“. Das in den Niederlanden als „Anschlag auf das Haager Gericht“ bekannte und verspottete Gesetz ist immer noch in Kraft. (3)

Obwohl amerikanische Offizielle gern von „leichtfertigen“ Anklagen sprechen, wenn es um die politisch motivierte Strafverfolgung von US-Soldaten, zivilen Söldnern oder ehemaligen Staatsbediensteten geht, haben sie in Wirklichkeit Angst vor „ernsthaften“ Anklagen, die sich auf aktuelle Vorkommnisse beziehen. Aber sie brauchen sich nicht zu sorgen. Der Mythos vom „tugendhaften Amerika“ ist anscheinend noch lebendig und lähmt bis heute nicht nur den ICC und die meisten internationalen Organisationen, sondern auch die meisten Menschen der Welt. Der ICC hat in den wenigen Jahren seit seiner Gründung unter seinem argentinischen Chefankläger Luis Moreno-Ocampo schon einige Hundert Klagen abgewiesen, in denen die Vereinigten Staaten beschuldigt wurden, Kriegsverbrechen begangen zu haben – darunter allein 240, die sich auf den Irak-Krieg bezogen. Die Fälle wurden aus Mangel an Beweisen, wegen fehlender Zuständigkeit oder wegen der Fähigkeit der USA, eigene Untersuchungen und Gerichtsverfahren durchzuführen, einfach nicht angenommen. Die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten noch niemals eigene Ermittlungen eingeleitet haben, hat den Gerichtshof offensichtlich nicht besonders interessiert. Die „fehlende Zuständigkeit“ wird aus der Tatsache abgeleitet, dass die Vereinigten Staaten das internationale Abkommen über den ICC nicht ratifiziert haben. Diese Ansicht mutet ziemlich seltsam an. Dürfen Staaten also ungestraft Kriegsverbrechen begehen, so lange sie dem Vertrag, der Kriegsverbrechen verbietet, nicht beitreten? Nun, da eröffnen sich ja unbegrenzte Möglichkeiten! In einer vom Kongress veranlassten Studie, die im August 2006 veröffentlicht wurde, wird festgestellt, dass der Chefankläger des ICC „wenig Neigung zeigt, gegen die USA eine Untersuchung einzuleiten, nur weil Anschuldigungen wegen ihres Verhaltens im Irak gegen sie erhoben werden“. (4) Sic transit gloria (So vergeht dein Ruhm!), Internationaler Strafgerichtshof!

Zum Verbrechen der Aggression sagt das Statut des ICC: „Der Gerichtshof übt die Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression aus, sobald in Übereinstimmung mit den Artikeln 121 und 123 eine Bestimmung angenommen worden ist, die das Verbrechen definiert und die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Hinblick auf dieses Verbrechen festlegt.“ Mit anderen Worten heißt das, der ICC ist für das Verbrechen der Aggression erst zuständig, wenn „Aggression“ (völkerrechtlich verbindlich) definiert ist.

Dazu stellt die Autorin Diana Johnstone fest: „Das ist eine fadenscheinige Ausrede, denn die UN-Generalversammlung hat bereits 1947 in ihrer Resolution 3314 ganz klar definiert, dass ‘Aggression der Einsatz bewaffneter Gewalt durch einen Staat gegen die Souveränität, die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates ist’, und sieben spezifische Beispiele aufgelistet“; dazu gehören:

–    Die Invasion oder der Angriff durch die Streitkräfte eines Staates auf das Territorium eines anderen Staates, oder jede auch nur vorübergehende militärische Besetzung, die nach einer solchen Invasion oder einem Angriff erfolgt, oder jede gewaltsame Annexion des Territoriums eines anderen Staates oder eines Teils davon; und
–    die von den Streitkräften eines Staates vorgenommene Beschießung des Territoriums eines anderen Staates oder der Einsatz irgendwelcher Waffen durch einen Staat gegen das Territorium eines anderen Staates.

Die UN-Resolution stellt außerdem fest: „Weder politische, wirtschaftliche, militärische oder sonstige Gründe können als Rechtfertigung für eine Aggression dienen.“

Der wirkliche Grund dafür, dass Aggression bisher außerhalb der Zuständigkeit des ICC blieb, war der Einspruch der USA, die sehr viel Einfluss auf die Ausarbeitung des Statuts genommen haben, bevor sie ablehnten, es zu ratifizieren; sie waren strikt gegen die Einbeziehung der Aggression. Es ist auch nicht schwer zu erklären, warum die USA dagegen waren. Beispiele „des Verbrechens der Aggression“ sind klar definiert und lassen sich viel leichter feststellen als Beispiele „des Völkermords“, bei denen eine bestehende Absicht nachgewiesen werden muss. (5)

Im Mai wird in Kampala, Uganda, eine Konferenz des ICC stattfinden, bei der es um eine Definition der „Aggression“ geht. Die Vereinigten Staaten sehen dieser Diskussion mit Sorge entgegen. Stephen J. Rapp, der US-Sonderbotschafter für die Kriegsverbrecher-Problematik, hat den 111 ICC Mitgliedsnationen, die das Abkommen bisher ratifiziert haben, am 19. November (2009) in Den Haag dazu Folgendes gesagt:

Es wäre ein Versäumnis, wenn ich Ihnen nicht die Bedenken meines Landes in Bezug auf ein Problem mitteilen würde, mit dem sich dieses Gremium beschäftigen wird und dem wir besondere Bedeutung beimessen: Es geht um die Definition des Verbrechens der Aggression, die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala im nächsten Jahr festgelegt werden soll. Die Vereinigten Staaten haben allgemein bekannte Ansichten über das Verbrechen der Aggression, welche die spezifische Rolle und die Verantwortung berücksichtigen, die in der UN-Charta dem UN-Sicherheitsrat bei Reaktionen auf eine Aggression oder eine drohende Aggression übertragen wurden; wir haben deshalb Bedenken, das Verbrechen der Aggression völlig losgelöst davon zu definieren. Unsere Ansicht ist und bleibt, dass für den Fall der Einbeziehung des Verbrechens der Aggression in die Zuständigkeit des ICC ein Verfahren erst dann eröffnet werden kann, wenn der Sicherheitsrat festgestellt hat, dass eine Aggression stattgefunden hat.

Verstehen Sie, was Herr Rapp damit erreichen will? Der UN-Sicherheitsrat soll erst feststellen, ob überhaupt eine Aggression stattgefunden hat. In diesem Gremium haben die USA ein Veto-Recht. Damit könnten sie jederzeit verhindern, einer Aggression bezichtigt zu werden. Deshalb werden sie auch an der kommenden Konferenz teilnehmen, um zu vereiteln, dass die US-Außenpolitik durch eine unabhängige Definition des Verbrechens der Aggression stigmatisiert werden kann.

Trotzdem werden einige die Tatsache, dass die USA überhaupt an der Konferenz teilnehmen, als Beispiel dafür ausgeben, das sich die Außenpolitik der Obama-Regierung im Vergleich mit der Bush-Regierung verbessert hat. Aber wie alle diese Beispiele ist auch das nur ein Trugbild der Propaganda. So trug das Magazin Newsweek am 8. März in übergroßen Lettern den Titel: „Endsieg: Die Geburt eines demokratischen Iraks“. Sogar schon vor der gerade abgelaufenen irakischen Wahlfarce – bei der aussichtsreiche Kandidaten eingesperrt wurden oder fliehen mussten (6) – hätte uns diese Schlagzeile an die Witze erinnert, die sich die US-Amerikaner während des Kalten Krieges über die (russischen Zeitungen) Prawda und Iswestija erzählten.


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Der Artikel erschien im Original am 6. April 2010 unter dem Titel The United States Takes the Matter of Three-headed Babies Very Seriously bei Information Clearing House.

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Übersetzung: Wolfgang Jung – Luftpost Kaiserslautern

Anmerkungen
(1) BBC, 4. März 2010; Washington Post, 3. Dezember 2005
(2) The New York Times, 8. November 2004
(3) Christian Science Monitor, 13. Februar 2009
(4) Washington Post, 7. November 2006
(5) Diana Johnstone, Counterpunch, Januar 27/28, 2007
(6) Washington Post, 2. April 2010

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